Sanierung der Kampa-Halle in Minden - Fachplanung Architektur - Planung Referenznummer der Bekanntmachung: 039 2022 KML
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung der Kampa-Halle in Minden - Fachplanung Architektur - Planung
Der Kreis Minden-Lübbecke beabsichtigt, die Kampa-Halle ab dem Frühjahr 2023 umfassend zu sanieren und technisch im erforderlichen Umfang für den Versammlungsstättenbetrieb zu ertüchtigen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Weiter mit EU II 1.4: Das Verfahren zur Vergabe der Leistungen des Leistungsbildes Objektplanung Gebäu-de und Innenräume für die Leistungsphasen 5 bis 9 nach § 34 HOAI wird bereits jetzt in Angriff genommen, um die Sanierung der Kampa-Halle unmittelbar nach Ablauf der genehmigten Interimsnutzung ab dem 01.04.2023 beginnen zu können. Da eine finale Entscheidung des Kreistags des Kreises Minden-Lübbecke über die bauliche Umset-zung der Sanierungsmaßnahmen noch aussteht, behält sich der Kreis Minden-Lübbecke jedoch die Aufhebung des Vergabeverfahrens für den Fall vor, dass der Kreistag keine Freigabe zur Umsetzung der Sanierungsplanung erteilen sollte. EU II 2.4:Das Bestandsobjekt Kampa-Halle in Minden wird als Mehrzweckhalle sowohl für Sportveranstaltungen mit Tribünenbetrieb als auch als Veranstaltungsraum mit Bühnenaufbau im Hauptspielfeldbereich und Besuchern im Bereich der Spielfläche und Tribünen genutzt. Die Zuschauerkapazität beträgt ca. 4.000 Besucher. Weiterhin wird der Gebäudekomplex für Messeveranstaltungen und kleinere Veranstaltungen sowie als Schulsporthalle genutzt. Im Zuge der wiederkehrenden bauaufsichtlichen Prüfung wurden bereits im Jahr 2013 Sicherheitsmängel in der Kampa-Halle festgestellt. Im Anschluss wurden durch Brand-schutzsachverständige brandschutztechnische Stellungnahmen erstellt. Diese beinhal-teten unter anderem bauliche Sofortmaßnahmen und technische Verbesserungen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit. Diese Arbeiten sind abgeschlossen. Die Kam-pa-Halle wird zur Zeit in einem bauaufsichtlich genehmigten Interimsbetrieb genutzt. Die Genehmigung ist befristet bis zum 31.03.2023.Es ist beabsichtigt, die Kampa-Halle ab dem Frühjahr 2023 umfassend zu sanieren und technisch im erforderlichen Umfang für den Versammlungsstättenbetrieb zu ertüchti-gen. Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich exklusive der Planungsleistungen auf ca. 8 Mio € netto. Erläuterungen und Planunterlagen der identifizierten Sanierungsmaßnahmen inklusive Kostenschätzung und Entwurf des Brandschutzkonzeptes sind als Anlage beigefügt. Die Entwurfsplanung wurde durch ein beauftragtes Architekturbüro bereits erbracht. Eine Modifizierung der Entwurfsplanung erfolgt im Februar/März 2022. Ebenso werden die Fachplanungsleistungen für die technische Ausrüstung bis Leistungphase 3 bis Ende März 2022 fertiggestellt. Die Modifizierung der Entwurfsplanung sowie die Bauan-tragserstellung erfolgen durch das bereits beauftragte Architekturbüro. Nach Abschluss der Fachplanungsleistungen für die TGA bis einschließlich Leistungs-phase 3 und Modifizierung der Entwurfsplanung durch das bereits beauftragte Architekturbüro erfolgt eine Bewertung und Entscheidung zur definitiven baulichen Umsetzung der einzelnen identifizierten Sanierungsmaßnahmen durch den Kreistag des Kreises Minden-Lübbecke. Das Verfahren zur Vergabe der Leistungen des Leistungsbildes Objektplanung Gebäu-de und Innenräume für die Leistungsphasen 5 bis 9 nach § 34 HOAI wird bereits jetzt in Angriff genommen, um die Sanierung der Kampa-Halle unmittelbar nach Ablauf der genehmigten Interimsnutzung ab dem 01.04.2023 beginnen zu können. Da eine finale Entscheidung des Kreistags des Kreises Minden-Lübbecke über die bauliche Umset-zung der Sanierungsmaßnahmen noch aussteht, behält sich der Kreis Minden-Lübbecke jedoch die Aufhebung des Vergabeverfahrens für den Fall vor, dass der Kreistag keine Freigabe zur Umsetzung der Sanierungsplanung erteilen sollte.
Zu vergeben sind die Leistungsphasen 5-9 i.S. des Leistungsbildes Objektplanung Ge-bäude und Innenräume gemäß § 34 Abs. 3 HOAI für die Sanierung der Kampa-Halle in Minden.
Da eine finale Entscheidung des Kreistags des Kreises Minden-Lübbecke über die bau-liche Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen noch aussteht, behält sich der Kreis Minden-Lübbecke jedoch die Aufhebung des Vergabeverfahrens für den Fall vor, dass der Kreistag keine Freigabe zur Umsetzung der Sanierungsplanung erteilen sollte.
Das Verfahren zur Vergabe der Leistungen des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume für die Leistungsphasen 5 bis 9 nach § 34 HOAI wird bereits jetzt in Angriff genommen, um die Sanierung der Kampa-Halle unmittelbar nach Ablauf der genehmigten Interimsnutzung ab dem 01.04.2023 beginnen zu können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bad Oeynhausen
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32545
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514110
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.