Verhandlungsverfahren o. Teilnahmewettbewerb (im Rahmen des off. zweiphasigen hochbaulich-freiraumpl Realisierungswettbewerb " Landtagserweiterung in Düsseldorf" mit freiraumpl. Ideenteil "Bürgerpark" Referenznummer der Bekanntmachung: 19308LO
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE119270452
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40221
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landtag.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verhandlungsverfahren o. Teilnahmewettbewerb (im Rahmen des off. zweiphasigen hochbaulich-freiraumpl Realisierungswettbewerb " Landtagserweiterung in Düsseldorf" mit freiraumpl. Ideenteil "Bürgerpark"
Vergabe-Nr. 19308LO - Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
(im Rahmen des offenen zweiphasigen hochbaulich-freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb „Landtagserweiterung in Düsseldorf“ mit freiraumplanerischem Ideenteil „Bürgerpark in Düsseldorf“)
Planungs- und Realisierungswettbewerb
Leistungsphase 6-9 HOAI optional
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verhandlungsverf. m. vorgeschaltetem off. zweiph. hochbaulich-freiraumpl. Realisierungswettb. nach VgV f. ein Erweiterungsgeb. des LT NRW sowie einem freiraumpl. Ideenteil f.d. angrenzenden Bürgerpark
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Die Fristen, insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB, sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird. Der vollständige Wortlaut des § 160 Abs. 3 GWB lautet: 1.) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2.) Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]