Bahnstromversorgung (VE663) U81/1.BA Flughafen-Freiligrathplatz Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2022-0025
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bahnstromversorgung (VE663) U81/1.BA Flughafen-Freiligrathplatz
Bahnstromversorgung (VE663) U81/1.BA Flughafen-Freiligrathplatz
Die Landeshauptstadt Düsseldorf plant eine neue Stadtbahnlinie U81, welche zunächst eine Verbindung zw. dem U-Bhf. Flughafen Terminal und der Haltestelle Freiligrathplatz schaffen und in späteren Abschnitten über den Rhein Richtung Handweiser, Neuss und Krefeld und nach Osten Richtung Bahnhof D-Flughafen geführt werden soll. Gegenstand der Ausschreibung VE663 ist die Lieferung und betriebsfertige Montage der Bahnstromversorgungs-anlagen. Die auszuführenden Arbeiten erfolgen an zwei bzw. drei voneinander getrennten Örtlichkeiten: a.) im bestehenden Gleichrichterunterwerk (GUW) Freiligrathplatz (FGP) ist die Schaltanlage zu erweitern b.) zur Anbindung des GUWs an die neue Gleistrasse werden eine 10-züge Kabeltrasse (6 Minus / 4 Pluskabel) sowie eine 2-zügige Leerrohrtrassen errichtet c.) der Neubau des Gleichrichterunterwerk (GUW) Flughafenstraße (FLS) wird in das östliche Rampenbauwerk der Brücke "Tor 1" integriert Liefer-/Montageumfang, Hauptmengen: zu a.) Erweiterung GUW Freiligrathplatz (FGP): ▪ Mittelspannungs-Abgangsfeldes für 12 KV ▪ Bahnstromtransformator ▪ Gleichrichter für 750 V DC ▪ Streckenschaltfeldern 750V ▪ Implementierung der zusätzlichen Anlagenteile in die best. Steuerung und FW Anlage zu b.) Kabeltiefbau Freiligrathplatz (FLS): ▪ 400m Speise- und Rückleiterkabel (500mm²) ▪ 700m Kabelschutzrohr (DN 110) ▪ Oberflächenaufbruch und Wiederherstellung im Geh- und Radwegbereich (150m²) ▪ 2 Straßenquerungen ▪ Kabelgraben ausheben und wiederverfüllen (300m³) zu c.) GUW Flughafenstraße (FLS): ▪ zwei Bahnstromtransformatoren ▪ eine Mittelspannungsanlage (9 Felder) für 12 KV ▪ eine Gleichstromanlage (8 Felder) für 750 V DC ▪ eine Fahrleitungsschaltanlage (6 Felder) für 750 V DC ▪ eine Eigenbedarfsniederspannungsanlage 400 V ▪ eine Fernwirkanlage inkl. Netzleittechnik ▪ eine Brandmeldeanlage ▪ aufgeständerte Fußböden ▪ Elektroinstallation (Beleuchtung, Steckdosen, etc.) ▪ Zugangskontrollsystem
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bahnstromversorgung (VE663) U81/1.BA Flughafen-Freiligrathplatz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt/Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60437
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit
eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nichtspäter als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungs-verfahrens unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.