Neubau BWZ SigmaringenAbbrucharbeiten: Abbruch von Gebäuden, Straßen und Außenanlagen auf einer Teilfläche der ehem. GSK - SIG als Vorabmaßnahme zum Neubau der Liegenschaft: GZD (BWZ) Sigmaringen Referenznummer der Bekanntmachung: 22-21232
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bundesbau-bw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau BWZ SigmaringenAbbrucharbeiten: Abbruch von Gebäuden, Straßen und Außenanlagen auf einer Teilfläche der ehem. GSK - SIG als Vorabmaßnahme zum Neubau der Liegenschaft: GZD (BWZ) Sigmaringen
Abbrucharbeiten_Abbruch von Gebäuden, Straßen und Außenanlagen auf einer Teilfläche der ehem. GSK - SIG als Vorabmaßnahme zum Neubau der Liegenschaft: GZD (BWZ) Sigmaringen
Sigmaringen, Bingerstr., auf einer Teilfläche der ehem. Graf-Stauffenberg-Kaserne
Als Vorabmaßnahme zum Neubau der Liegenschaft: GZD (BWZ) Sigmaringen müssen Gebäude, Straßen und Außenanlagen rückgebaut werden.
Das rd. 18 ha umfassende Baufeldareal zur Baufeldfreimachung befindet sich auf einer Teilfläche der ehem. Graf-Stauffenberg-Kaserne in der Bingerstraße 28,
72488 Sigmaringen.
Auf dem Areal befinden sich 18 Gebäude mit einer gemeinsamen Grundfläche von ca. 11.100 m² bei einer Kubatur des umbauten Raumes von ca. 76.000 m³. Die Gebäudehöhen liegen zwischen 2,50 - 9,00 m.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren beantragt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls beitragspflichtig. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen. Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG. Eigenerklärung, dass keine schweren Verfehlungen begangen wurden. Erklärung über Registereintragungen. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Der AN hat seine Arbeiten u. a. nach der Richtlinie DGUV-Regel 101-004 (ehem. BGR 128) / TRGS 524 zu planen und auszuführen. Der AN stellt den Koordinator nach DGUV-Regel 101-004 (ehem. BGR 128). Der AN hat vor Aufnahme seiner Arbeiten auf Basis der zur Verfügung gestellten Unterlagen, den gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelwerken, Gefährdungsbeurteilungen mit Arbeitsplänen / Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Gefahrstoffen gemäß § 6 und Anhang III Nr. 2.4.4 GefStoffV mit den darauf aufbauenden Betriebsanweisungen zu erstellen (Gefahren- und Arbeitsbereichsanalyse).
Der AN ist für die arbeitssichere Durchführung der Maßnahmen verantwortlich und dem AG im Vorfeld der Arbeiten zu nennen, ebenso wie der nach der Richtlinie DGUV Regel 101-004 (BGR 128) / TRGS 524 erforderliche Ansprechpartner.
Der AN bestellt zur durchgängigen Leitung auf der Baustelle einen gemäß LBO BW verantwortlichen, sachverständigen Bauleiter. Die Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 sowie nach DGUV 101-004, ist nachzuweisen
Angabe der Anzahl der jahresdurchschnittlich Beschäftigten der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal. Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei Jahre.
Aktuelle Referenzliste über mindestens drei Einzelleistungen der letzten fünf Kalenderjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Ansprechpartners; der Art der ausgeführten Leistung; der Auftragssumme; des Ausführungszeitraums, der stichwortartigen Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
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Abschnitt IV: Verfahren
Ulm
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 'Eigenerklärung zur Eignung' bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der 'Eigenerklärung zur Eignung' bzw. der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://ofd-karlsruhe.fv-bwl.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
Postleitzahl: 89073
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundesbau-bw.de