1738 - Klinikum Esslingen Neubau eines Interimsbettenhauses Referenznummer der Bekanntmachung: VE 01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Esslingen am Neckar
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73730
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum-esslingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
1738 - Klinikum Esslingen Neubau eines Interimsbettenhauses
Verhandlungsverfahren m. Teilnahmewettbewerb f. Generalunternehmerleistungen f. d. Neubau eines Interimsbettenhauses auf d. Klinikgelände d. Klinikums Esslingen GmbH in 73730 Esslingen
Kennwerte:
- NUF ca. 3.081 qm
- BGF ca. 5.328 qm
- BRI ca. 19.750 cbm
Auftragsgegenstand sind Planungs- und Bauleistungen f. d. Herstellung des schlüsselfert. Neubaus eines Interimsbettenhauses für das Klinikum Esslingen.
Die Vergabestelle weist i. Hinblick auf d. Umfang d. bereitgestellten Vergabeunterl. unter Hinweis auf d. Entscheidung des OLG Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2018 - Verg 26/18) darauf hin, dass d. Auftraggeber zunächst nur d. Vergabeunterlagen bereitstellt, die zur Erfassung des Beschaffungsgegenstandes u. d. Leistungsumfangs erforderl. sind u. d. Bewerber d. Entscheidung über eine Teilnahme an d. Vergabeverfahren ermöglichen. Erst m. d. Aufforderung z. Abgabe d. Erstangebote stellt d. Vergabestelle eine vollständige funktionale Leistungsbeschreibung z. Verfügung.
73730 Esslingen am Neckar
Nutzungsverteilung
E02 - Dachzentrale
E01 - Geriatrie 37 Betten + 3 Zusatzbetten
E00 - Allgemeinpflege 37 Betten + 3 Zusatzbetten Übergang zu Haus 6
U01 - Neurologie 27 Betten + 1 Zusatzbetten Stroke Unit 9 Betten + 1 Zusatzbett Übergang zu Haus 6
U02 - Allgemeinpflege 32 Betten + 2 Zusatzbetten Kriechkeller zu Haus 6
Gesamtzahl 142 Betten + 10 Zusatzbetten
Bettenzimmer
60 Stück 2- Bettzimmer
4 Stück 1- Bettzimmer und Zusatzbett
6 Stück 2-Bettzimmer behindertengerecht
6 Stück 1-Bettzimmer mit Schleuse und Zusatzbett
Die Vergabestelle weist im Hinblick auf den Umfang der bereitgestellten Vergabeunterlagen unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2018 - Verg 26/18) darauf hin, dass der Auftraggeber zunächst nur die Vergabeunterlagen bereitstellt, die zur Erfassung des Beschaffungsgegenstandes und des Leistungsumfangs erforderlich sind und dem Bewerber die Entscheidung über eine Teilnahme an dem Vergabeverfahren ermöglichen. Erst mit der Aufforderung zur Abgabe der Erstangebote stellt die Vergabestelle eine vollständige funktionale Leistungsbeschreibung zur Verfügung.
Nutzung der Vergabeplattform
Die Vergabest. stellt diese Vergabeunterl. f. d. Durchführg. des Verfahrens auf einer Vergabeplattform z. Verfügg. Die Vergabeunterl. können über das Vergabeportal bezogen werden. Die Registrierung auf d. Plattform u. d. Vergabeunterl. sind für interessierte Unternehmen kostenfrei. Interessierte Unternehmen können auch ohne Registrierg. d. Vergabeunterl. herunterladen. Sofern sich ein Bieter nicht auf der Plattform registriert, müssen sich die Bieter stets über d. akt. Stand d. Vergabeverf. informieren. Eventuelle Fristverlängerungen, Bieterfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen u. Änderungen zu diesem Vergabeverf. können insofern ausschließlich über das e-Vergabeportal abgerufen werden. Nachrichten an die Vergabestelle sind ausschließlich über die Vergabeplattform unter d. Bereich "Kommunikation" zu stellen. Anonymisierte Antworten zu rechtzeitig gestellten Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterl., können unter unter Beachtung d. dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Soweit sich interessierte Unternehmen nicht registrieren lassen, obliegt ihnen die Verpflichtung, diesen Link regelmäßig einzusehen. Mündl. Auskünfte und Erklärungen sind ungültig.
Abschnitt IV: Verfahren
Diese Ausschreibung ist aufgrund des Projektplans als hinreichend dringlich zu qualifizieren, vgl. §§ 17, 16 VgV. Für den Fall, dass eine hinreichend begründete Dringlichkeit die Einhal-tung der Teilnahmefrist unmöglich macht, kann der öffentliche Auftraggeber eine Frist festle-gen, die 15 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung, nicht unterschreiten darf. Die ist vorliegend geschehen, vgl. §§ 10c Abs. 1, 10b Abs. 5 Nr. 1 EU VOB/A, vgl. VwV Investitionsfördermaßnahmen öA vom 20. August 2020, - Az.: 64-4460.0/433 -.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau eines Interimsbettenhauses
Ort: Wissen, Sieg
NUTS-Code: DEB13 Altenkirchen (Westerwald)
Postleitzahl: 57537
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 7219260
Fax: [gelöscht]
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.