Tischlerarbeiten Schmiedestraße Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2022-0189
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tischlerarbeiten Schmiedestraße
Tischlerarbeiten
Schmiedestraße, Düsseldorf
- ca. 30 Stk Einbauschränke aus Holzwerkstoffen mit Eichenfurnier-Oberflächen - ca. 30 Stk Wandbekleidungen von Nischen mit Sitzbank und Schubladen oder Schrankteilen und akustisch wirksamen Teilelementen - ca. 75 qm Wandbekleidungen am Ausgabebereich der Mensa und Kiosk inkl. Rollläden - ca. 120 m Fensterbankverbreiterungen als Sitzbänke aus Holzwerkstoffen mit Eichenfurnier-Oberflächen - 2 Stk Teeküchen; Oberflächen HPL-Dekor - Wand - und Deckenverkleidung eines Mehrzweckraums mit Oberflächen aus HPL-Dekor und akustisch wirksamen Teilelementen - 2 Stk. T30-RS-Doppeltüranlagen, eingearbeitet in die Wandverkleidung des Mehrzweckraums - Bekleidung einer Sitztreppenanlage in der Aula mit Hochkant-Lamellenparkett inkl. seitlicher Brüstungen aus Holzwerkstoffen mit Eichenfurnier-Oberflächen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungs-verfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.