3. Gesamtschule Hamm, 1. Bauabschnitt-Sekundarstufe I und 2. Bauabschnitt-Zweifachhalle - Fassade / Fenster Referenznummer der Bekanntmachung: VOB/EU/22/002

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

3. Gesamtschule Hamm, 1. Bauabschnitt-Sekundarstufe I und 2. Bauabschnitt-Zweifachhalle - Fassade / Fenster

Referenznummer der Bekanntmachung: VOB/EU/22/002
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45443000 Fassadenarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Fassadenarbeiten

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45443000 Fassadenarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

3. Gesamtschule Hamm An der Falkschule 9 59077 Hamm

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Hamm plant am Standort der Arnold-Freymuth-Schule im Stadtteil Herringen den Neubau einer dritten Gesamtschule. Dieser besteht unter anderem aus dem Gebäude für die

Sekundarstufe I (Bauteil-D) und einer Zweifeldsporthalle (Bauteil F).

Vorliegende Ausschreibung behandelt die erforderlichen Fenster- und Fassadenarbeiten für die genannten Gebäude.

Angaben zur Ausführung

0.2.1 Art, Beschaffenheit, Gestaltung und Belastbarkeit der Bauwerksteile, an oder in welche die Bauteile eingebaut werden sollen, z. B. bei Türen und Fenstern innerer oder äußerer Anschlag, glatte Leibung, Art des Sturzes, Putz.

siehe nachstehende Leitbeschreibung und zugehörige Plananlagen

0.2.2 Ausbildung der Anschlüsse an Bauwerke oder Bauteile.

siehe nachstehende Leitbeschreibung

0.2.3 Lage und Größe von Aussparungen für Befestigungsanker, Art der Befestigung, z. B. Schweißen, Bolzen, Dübel.

siehe nachstehende Leitbeschreibung

0.2.4 Besondere Beanspruchungen, z. B. erhöhte Windlasten, Temperaturen,

Bewegungen und Schwingungen des Bauwerks oder einzelner Bauwerksteile,

starker Verkehr und andere dynamische Belastungen.

siehe nachstehende Leitbeschreibung

0.2.5 Ausbildung und Art der Abdichtung von Fugen.

siehe nachstehende Leitbeschreibung

0.2.6 Anforderungen an Wärmedämmung, Schalldämmung, Entdröhnung, Brandschutz, Feuchteschutz und dergleichen.

siehe nachstehende Leitbeschreibung

0.2.7 Lage der glatten Seiten einwandiger Türen und Tore.

siehe nachstehende Leitbeschreibung

0.2.8 Flügelart und Öffnungsrichtung von Fenstern und Türen.

siehe nachstehende Leitbeschreibung

0.2.9 Art der Falzdichtungen und Dämpfungsmittel für Türblätter.

siehe nachstehende Leitbeschreibung

0.2.10 Bauform, Profilierung und Bodeneinstand von Zargen.

18.01.2022 LV 122 Fassade-Fenster 1.-2.BA Seite 13 von 193

18-271_HAM_Gesamtschule 122 Fassade-Fenster 1.-2.BA

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

siehe nachstehende Leitbeschreibung

0.2.11 Liefern von Konstruktionszeichnungen, Beschreibungen und statischen Berechnungen durch den Auftragnehmer.

siehe nachstehende Leitbeschreibung

0.2.12 Art und Dicke des Glases. Art der Verglasung, z. B. Dichtstoff,

Dichtprofile, Falzleisten innen oder außen.

siehe nachstehende Leitbeschreibung

0.2.13 Stoff, Art und Form der Beschläge.

siehe nachstehende Leitbeschreibung

0.2.14 Belastbarkeit feststehender Sonnenschutzeinrichtungen.

siehe nachstehende Leitbeschreibung

0.2.15 Art des Korrosionsschutzes, inwendiger Korrosionsschutz von Konstruktionen aus Hohlprofilen.

siehe nachstehende Leitbeschreibung

0.2.16 Besondere Anforderungen an Kunststoffe, z. B.

UV-Alterungsbeständigkeit.

siehe nachstehende Leitbeschreibung

0.2.17 Art und Zeitpunkt der Oberflächenbehandlung.

siehe nachstehende Leitbeschreibung

0.2.18 Besondere Schutzmaßnahmen, z. B. bei endbehandelten Oberflächen.

siehe nachstehende Leitbeschreibung

0.2.19 Zeitpunkt der Montage von Beschlägen und Falzdichtungen.

siehe nachstehende Leitbeschreibung

0.2.20 Art und Anzahl der geforderten Proben.

siehe nachstehende Leitbeschreibung

0.2.21 Grenzmuster für Farbe und Glanz.

siehe nachstehende Leitbeschreibung

(Details siehe Leistungsverzeichnis)

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Baubeginn: 07.06.2022

Ausführungsfrist: 19.08.2022

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 022-053723
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

3. Gesamtschule Hamm, 1. Bauabschnitt-Sekundarstufe I und 2. Bauabschnitt-Zweifachhalle - Fassade / Fenster

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
19/04/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kleve
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Postleitzahl: 47533
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:

(1.1) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt.

Erklärung, dass

- für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.

- das Unternehmen, in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt wurde.

- für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt.

- zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde.

(1.2) Erklärungen des Bieters (Vordruck)

(1.3) Bei Bildung von Bietergemeinschaften:

(1.3.1) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen.

(1.3.2) der von allen Mitgliedern eigens unterzeichnete Vordruck "Bietergemeinschaftserklärung"

(1.4) Bei Einschaltung anderer Unternehmen:

(1.4.1) Bei Eignungsleihe: Von jedem Unternehmen einzeln zu unterschreiben, die Erklärungen des Bieters (Vordruck)

(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:

(2.1.) Produktdatenblätter

(2.2) Von jedem Unternehmen einzeln zu unterschreiben, die Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt.

Erklärung, dass

- für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.

- das Unternehmen, in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt wurde.

- für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt.

- zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde.

(3) Sonstige Hinweise:

(3.1) Gem. § 6b EU Abs. 3 VOB/A müssen Bewerber oder Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die den Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bieter in dem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann vom Auftraggeber nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.

(3.2) Als vorläufiger Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert.

(3.3) Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat über den Vergabemarktplatz zu erfolgen.

(3.4) Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.

(3.5) Im Falle einer Absage übermitteln sie bitte den zur Verfügung gestellten Vordruck "Absage" über das Modul "Kommunikation" in diesem Projektraum.

(3.6) Folgende (über den Vergabemarktplatz www.evergabe.nrw.de hinterlegten) Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden

Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDD4K9

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Der Antrag ist unzulässig, soweit

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/05/2022

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