Erlebnisraum Lippeaue - Baumaßnahme Auenpark - Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Grünanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: VOB/EU/22/005
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erlebnisraum Lippeaue - Baumaßnahme Auenpark - Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Grünanlagen
Garten- und Landschaftsbauarbeiten, Beton- und Asphaltbau
Erlebnisraum Lippeaue - Auenpark 59065 Hamm
Art und Umfang der Leistungen
Die Stadt Hamm setzt unter dem Projekttitel "Erlebensraum Lippeaue" im Bereich der Lippe umfangreiche wasserbauliche und umweltfachliche Maßnahmen sowie infrastrukturelle und sozioökonomische Bestandteile innerhalb mehrerer Baulose um. Als ein nächster Schritt wird der Auenpark (Los 1e) zwischen der Münsterstraße im Westen und dem östlich liegenden Klärwerk bzw. dem Flugplatz im Norden und der Lippe im Süden realisiert.
Das Gelände des künftigen Auenparks ist im Rahmen vorangegangener Lose bereits umfangreich vorbereitet worden. In diesem Sinne sind die Geländekubaturen bereits nahezu vollständig endprofiliert und angesät worden. Weiterhin ist der das Gelände von Osten nach Westen querende "Deichkronenweg" in hellem Asphalt bereits fertiggestellt sowie weitere Wegeanbindungen zwischen Münsterstraße und Klärwerk sowie Betriebswege innerhalb des Geländes angelegt worden. Darüber hinaus wurde auch das Lippeufer endprofiliert.
Höhentechnisch wird das Gelände des künftigen Auenparks nunmehr durch drei bandförmig parallele, von Ost nach West verlaufende Bereiche bestimmt: Das knapp über Lippeniveau liegende Lippeufer im Süden, der daran anschließende höherliegende Aubereich und die nördlich parallel liegende Plateauschüttung mit integriertem Hochwasserdeich.
Vorliegend geht es um den Leistungsumfang des: Loses 1e:
Anlage Auenpark
- Erstellung einer bastionsartigen Abfangmauer im Bereich Münsterstraße einschließlich Anlage eines öffentlichen Platzes in Asphaltbauweise mit Sitzstufenanlage aus Betonelementen.
- Anlage von Platzentwässerung.
Los 1e / Anlage Auenpark
Aufstellen von Vergabeunterlagen bei Bauleistungen
Leistungsbeschreibung (Anh. 1) Baubeschreibung
(Leistungsbeschreibung)
Anhang 1.1
- Kleinräumige Anschüttungen und Profilierungen im Böschungsbereich zwischen Plateauschüttung und Aue zur Landschaftsgestaltung.
- Kleinräumige Aufschüttungen und sehr flache Abgrabungen innerhalb des Aubereichs zur Landschaftsgestaltung.
- Wegebau eines öffentlichen Weges mit wassergebundener Decke am Südrand der Aue.
- Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern sowie kleinräumige Aussaat.
- Anlage von Sport- und Spielgeräten.
(Details siehe Leistungsverzeichnis)
Baubeginn: 27.05.2022
Ausführungsfrist: 23.12.2022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erlebnisraum Lippeaue - Baumaßnahme Auenpark - Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Grünanlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59077
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt.
Erklärung, dass
- für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.
- das Unternehmen, in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt wurde.
- für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt.
- zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde.
(1.2) Erklärungen des Bieters (Vordruck)
(1.3) Bei Bildung von Bietergemeinschaften:
(1.3.1) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen.
(1.3.2) der von allen Mitgliedern eigens unterzeichnete Vordruck "Bietergemeinschaftserklärung"
(1.4) Bei Einschaltung anderer Unternehmen:
(1.4.1) Bei Eignungsleihe: Von jedem Unternehmen einzeln zu unterschreiben, die Erklärungen des Bieters (Vordruck)
(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(2.1.) Produktdatenblätter
(2.2) Von jedem Unternehmen einzeln zu unterschreiben, die Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt.
Erklärung, dass
- für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.
- das Unternehmen, in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt wurde.
- für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt.
- zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde.
(3) Sonstige Hinweise:
(3.1) Gem. § 6b EU Abs. 3 VOB/A müssen Bewerber oder Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die den Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bieter in dem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann vom Auftraggeber nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
(3.2) Als vorläufiger Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert.
(3.3) Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat über den Vergabemarktplatz zu erfolgen.
(3.4) Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.
(3.5) Im Falle einer Absage übermitteln sie bitte den zur Verfügung gestellten Vordruck "Absage" über das Modul "Kommunikation" in diesem Projektraum.
(3.6) Folgende (über den Vergabemarktplatz www.evergabe.nrw.de hinterlegten) Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDD4KL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.