Rück- und Neubau der Schulsporthalle in Köndringen - Kanalumverlegung Referenznummer der Bekanntmachung: 009.0
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Teningen
NUTS-Code: DE133 Emmendingen
Postleitzahl: 79331
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rück- und Neubau der Schulsporthalle in Köndringen - Kanalumverlegung
Kanalumverlegung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Entwässerungskanalarbeiten:- ca. 870 m³ Grabenaushub und Wiedereinbau - ca. 300 m Entwässerungskanal DN 250 - 500 - ca. 60 m Anschlusskanäle DN 150 Leerohrverlegung:- ca. 80 m³ Grabenaushub und Wiedereinbau - ca. 330 m Leerrohrverlegung Wasserversorgungsarbeiten:- ca. 125 m Notversorgung - ca. 180 m³ Grabenaushub und Wiedereinbau - 1 St Wasserleitungsdükerung DN 125 - 1 St Gasleitungsdükerung DN 100 - ca. 280 m² Oberflächenaufbruch und Wiederherstellung Straßenbauarbeiten:- ca. 120 m³Aushubarbeiten - ca. 700 to Kiestragschicht - ca. 80 m² je Asphaltrag-, und Asphaltdeckschicht - ca. 345 m² Asphalttragdeckschicht Fernwämearbeiten: - ca. 140 m³ Grabenaushub und Wiedereinbau - ca. 430 m Fernwärmeleitungsverlegung DN 40 – 90
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79108
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.