3. Gesamtschule Hamm, 1. Bauabschnitt-Sekundarstufe I und 2. Bauabschnitt-Zweifachhalle - Gerüstbau Referenznummer der Bekanntmachung: VOB/EU/22/001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
3. Gesamtschule Hamm, 1. Bauabschnitt-Sekundarstufe I und 2. Bauabschnitt-Zweifachhalle - Gerüstbau
Gerüstbauarbeiten
3. Gesamtschule Hamm An der Falkschule 9 59077 Hamm
Die Stadt Hamm plant am Standort der Arnold-Freymuth-Schule im Stadtteil Herringen den Neubau einer dritten Gesamtschule. Dieser besteht unter anderem aus dem Gebäude für die
Sekundarstufe I (Bauteil-D) und einer Zweifeldsporthalle (Bauteil F).
Vorliegende Ausschreibung behandelt die erforderlichen Gerüstbauarbeiten für die zuvor genannten Gebäude.
Angaben zur Ausführung
0.2.1 Anzahl, Lage, Maße und Bauart der Gerüste, z. B. Arbeitsgerüste, Schutzgerüste, Traggerüste, Hängegerüste, Hänge- oder Kletterbühnen.
Die Gerüstarbeiten sind für zeitlich versetzte Arbeiten auszuführen.
Geplant ist ein Arbeits- und Schutzgerüst, mit zusätzlich innenliegenden ca. 30 cm Konsolen und Seitenschutz.
0.2.2 Abstand zwischen Bauwerk und Gerüstbelag, insbesondere bei Wärmedämm-Verbundsystemen und mehrschaligen Fassadenkonstruktionen, wenn Abweichungen von technischen Vorschriften notwendig sind, sowie erforderliche Schutzmaßnahmen, z. B. Konsolen, Innengeländer.
Die Dämmstärken und Gerüstabstände, Art und Lage evtl. notwendiger Kreuzverankerungen ist zu Berücksichtigen. Alle notwendigen Information sind den Ausführungspläne zu entnehmen.
Fassadenaufbau ca. 30 cm:
- 14,00 cm Fassadendämmung
- 4,00 cm Luftschicht
- 11,50 cm Klinkerfassade
zusätzlich üblicher Maßtoleranzen.
Der Gerüstabstand ist so zu wählen, das nachträgliches Umbauen oder Umstellen nicht oder nur geringfügig erforderlich wird.
0.2.3 Anzahl, Art, Lage und Maße von Leitergängen, Treppentürmen und dergleichen.
Nach den gesetzlichen Richtlinien.
0.2.4 Verwendungszweck, Beschreibung der vom Gerüst aus auszuführenden Arbeiten.
Die Gerüstarbeiten sind für folgende Gewerke vorgesehen: Dachabdichtungsarbeiten, vorgehängte wärmegedämmte hinterlüftete Klinkerfassade, Metallbau- und Fassadenarbeiten
0.2.5 Bei Arbeitsgerüsten und Schutzgerüsten die Last- und Breitenklassen, gegebenenfalls Klasse der lichten Höhe.
Lastklasse 3 (2 kN/m2), Breitenklasse SW09,
0.2.6 Bei Schutzgerüsten die Klassifizierung der Fanglagen und Schutzwände.
k.A.
0.2.7 Bei Raumgerüsten und Traggerüsten die vorgesehene Belastung.
in überdachten Aussenbereichen, Lastklasse 3 (2 kN/m2),
0.2.8 Bei Schutzdächern die Höhenlage, die Ausladung und die Belagsart.
k.A.
0.2.9 Einrichtungen für das Befördern von Stoffen und Bauteilen, z. B. Aufzugsausleger, Absetzbühnen.
k.A.
0.2.10 Besondere Anforderungen und Sonderlasten, z. B. aus Einzellasten, Aufzügen.
k.A.
0.2.11 Art und Beschaffenheit des Verankerungsgrundes.
Siehe auch allgemeine Baubeschreibung. Das Gebäude wird aus Beton und Mauerwerk errichtet.
0.2.12 Besondere Verankerungsart und Verankerungspunkte. Anzahl, Art und Lage von Dauergerüstankern. Einhaltung bestimmter Rastermaße. Art und Ausbildung der Verankerung bei Wärmedämm-Verbundsystemen sowie bei mehrschaligen Untergründen, z. B. Verankerung in der Wetterschale, Konsolanker, Durchgangsbohrungen.
siehe Leistungsbeschreibung
0.2.13 Art von Gerüstbekleidungen, z. B. Planen, Netze, und deren Verwendungszweck.
k.A.
0.2.14 Gerüste für besondere Bauwerke und Bauteile, z. B. Schornsteine, Dachaufbauten, Maschinenanlagen.
Im Zuge der Fassadenklinker ist auch ein aussenliegender Schornstein zu montieren. Hierfür muss das Gerüst teilweise, zeitversetzt, umgebaut werden. siehe Leistungsbeschreibung
0.2.15 Erschwerende Umstände, z. B. Überbrückungen, Aufstellen auf Dächern und Treppen, Transportbehinderungen.
Aufstellung auf Vordach, Überbrückung von Eingängen, Gerüststellung in tiefer geführte Lichtschächte oder Treppenabgänge
0.2.16 Beginn und voraussichtliche Dauer der Gebrauchsüberlassung.
ca. 20 Wochen nach Grundvorhaltung
0.2.17 Gebrauchsüberlassung im Ganzen oder abschnittsweise.
im Ganzen, siehe Leistungsbeschreibung
0.2.18 Veränderungen, die an den Gerüsten während der Gebrauchsüberlassung vom Auftragnehmer vorzunehmen sind.
Ausbau von Konsolen
(Details siehe Leistungsverzeichnis)
Baubeginn:
1. Bauabschnitt = 20.06.2022
2. Bauabschnitt = 02.05.2022
Ausführungsfrist:
1. Bauabschnitt = 08.11.2022
2. Bauabschnitt = 29.08.2022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
3. Gesamtschule Hamm, 1. Bauabschnitt-Sekundarstufe I und 2. Bauabschnitt-Zweifachhalle - Gerüstbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stadtlohn
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 48703
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt.
Erklärung, dass
- für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.
- das Unternehmen, in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt wurde.
- für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt.
- zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde.
(1.2) Erklärungen des Bieters (Vordruck)
(1.3) Bei Bildung von Bietergemeinschaften:
(1.3.1) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen.
(1.3.2) der von allen Mitgliedern eigens unterzeichnete Vordruck "Bietergemeinschaftserklärung"
(1.4) Bei Einschaltung anderer Unternehmen:
(1.4.1) Bei Eignungsleihe: Von jedem Unternehmen einzeln zu unterschreiben, die Erklärungen des Bieters (Vordruck)
(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(2.1.) Produktdatenblätter
(2.2) Von jedem Unternehmen einzeln zu unterschreiben, die Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt.
Erklärung, dass
- für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.
- das Unternehmen, in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt wurde.
- für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt.
- zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde.
(3) Sonstige Hinweise:
(3.1) Gem. § 6b EU Abs. 3 VOB/A müssen Bewerber oder Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die den Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bieter in dem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann vom Auftraggeber nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
(3.2) Als vorläufiger Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert.
(3.3) Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat über den Vergabemarktplatz zu erfolgen.
(3.4) Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.
(3.5) Im Falle einer Absage übermitteln sie bitte den zur Verfügung gestellten Vordruck "Absage" über das Modul "Kommunikation" in diesem Projektraum.
(3.6) Folgende (über den Vergabemarktplatz www.evergabe.nrw.de hinterlegten) Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDD4K1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.