2BA. Sanierung des Verwaltungsgebäudes (Rathaus) , Marksstr. 8, 33154 Salzkotten - Elektro - Referenznummer der Bekanntmachung: FB IV/4/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Salzkotten
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33154
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]1151
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
2BA. Sanierung des Verwaltungsgebäudes (Rathaus) , Marksstr. 8, 33154 Salzkotten - Elektro -
Erweiterung/Sanierung des Verwaltungsgebäudes (Rathaus), Marksstr. 8, 33154 Salzkotten - Elektro -
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Erweiterung/Sanierung des Verwaltungsgebäudes (Rathaus), Marksstr. 8, 33154 Salzkotten - Elektro - Hauptmassen: 1 St Niederspannungshauptverteilung8 St Unterverteilungenca. 400m Kabelbühnen 100-500mmca. 280m Brüstungskanalca. 45 Bodentanksca. 25.000 m Kabel und Leitungenca. 450 Installationsgeräte (Schalter/Steckdosen)ca. 130 KNX-Installationsgeräteca. 340 Beleuchtungskörperca. 150 Sicherheitsleuchtenca. 140 Lautsprecherca. 75 Brandmelder10 St Netzwerkschränkeca. 26.000m Datenkabel
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Salzkotten
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33154
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.