2BA Sanierung des Verwaltungsgebäudes (Rathaus) 2. BA, Markstr. 8, 33154 Salzkotten-Heizung Referenznummer der Bekanntmachung: FB IV/3/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Salzkotten
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33154
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]1151
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
2BA Sanierung des Verwaltungsgebäudes (Rathaus) 2. BA, Markstr. 8, 33154 Salzkotten-Heizung
Erweiterung/Sanierung des Verwaltungsgebäudes (Rathaus) 2. BA, Markstr. 8, 33154 Salzkotten - Heizung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Erweiterung/Sanierung des Verwaltungsgebäudes (Rathaus) 2. BA, Markstr. 8, 33154 Salzkotten-Heizung-Hauptmassen:Unterverteilung mit 4 Abgängen330 lfdm sw. Rohr DN 15 - 651430 lfdm galv. Verz. Stahlrohr DN 15 - 50345 lfdm Mehrschichtverbundrohr DN 15-202160 Heizkörperglieder in 132 Hk6 Deckenstrahlplatten27 Deckenheizsegel / DSP
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33106
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.