3. Gesamtschule Hamm, 2. Bauabschnitt-Zweifachhalle - Holzbau / Tragwerk Referenznummer der Bekanntmachung: VOB/EU/22/004
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
3. Gesamtschule Hamm, 2. Bauabschnitt-Zweifachhalle - Holzbau / Tragwerk
Zimmer- und Tischlerarbeiten
3. Gesamtschule Hamm An der Falkschule 9 59077 Hamm
Die Stadt Hamm plant am Standort der Arnold-Freymuth-Schule im Stadtteil Herringen den Neubau einer dritten Gesamtschule. Dieser besteht unter anderem aus dem Gebäude für die Zweifeldsporthalle (Bauteil F).
Vorliegende Ausschreibung behandelt die erforderlichen Holzbauarbeiten des Tragwerks für das genannten Gebäude.
Angaben zur Ausführung
0.2.1 Anzahl, Art, Lage, Maße, Stoffe und Ausbildung sowie Vorfertigungsgrad herzustellender Bauteile oder zu bearbeitender Flächen, insbesondere Überlängen und besondere Querschnitte, Überhöhungen bei Brettschichtholz.
Art des Holzes. Festigkeitsklassen Holzfeuchte, Art des Einschnitts,
Maßtoleranzklassen, Nutzungsklassen, optische Anforderungen.
siehe Leistungsbeschreibung
siehe Anlage Statik und nach den gesetzlichen Richtlinien.
0.2.2 Art, Beschaffenheit und Festigkeit des Untergrundes, z. B. Unterlage, Unterbau, Tragschicht, Tragkonstruktion.
Unterkonstruktion Stahlbeton WAT und Fertige Betonstützen (Siehe
Statik)
0.2.3 Bauteilfertigung nach Ausführungsplan oder örtlichem Aufmaß.
örtlichem Aufmaß
0.2.4 Anzahl, Art und Maße von Musterflächen, Musterkonstruktionen und Modellen. Ort der Anbringung von Mustern.
0.2.5 Erstellen von bautechnischen Nachweisen, Konstruktionsplänen und Werkstattzeichnungen.
Siehe Hinweis Werkplanungsprüfung/Planversand
0.2.6 Gestaltung und Einteilung von Flächen, besondere Verlegeart und -richtung
(z. B. Faserrichtung) sowie Rasier- und Fugenausbildung. Farbe,
Oberflächenstruktur und Oberflächenbehandlung.
k.A.
0.2.7 Schutz von Bau-, Bauwerks- oder Anlagenteilen, darunterliegende bzw. angrenzenden Räumen, Einrichtungsgegenständen, z. B. Notdächer, Behelfsdeckungen,
Staubschutzwände.
k.A.
0.2.8 Besonderer Schutz der Leistungen Z.B. Verpackung Kantenschutz
Abdeckungen, insbesondere bei fertigen und endbehandelten Oberflächen Verpackung Kantenschutz Brettschichthölzer der Pos. 1.02.0001 bis Pos. 1.02.0003
10.01.2022 111 Holzbau/Tragwerk BT-F 2.BA Seite 9 von 25
18-271_HAM_Gesamtschule 111 Holzbau/Tragwerk 2.BA
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
0.2.9 Anforderungen an den Brand-, Schall-, Wärme-, Feuchte- und
Strahlenschutz sowie an die Luftdichtheit Akustische sowie lüftungstechnische Anforderungen.
k.A.
0.2.10 Besondere physikalische Eigenschaften der Stoffe.
k.A.
0.2.11 Angabe der Gebrauchsklasse des Bauteils, Art und Umfang des grundsätzlichen baulichen Holzschutzes, Art und Umfang des besonderen baulichen, Holzschutzes, in Sonderfällen bei Notwendigkeit vorbeugender chemischer Holzschutz unter Berücksichtigung des Holzschutzmittels hinsichtlich der
Verwendung.
siehe Leistungsbeschreibung
0.2.12 Art und Umfang des Befalls durch holzzerstörende Organismen (z. B. Insekten, Pilze)
k.A.
0.2.13 Art, Lage, Maße der zu behandelnden Bauteile mit bekämpfenden Holzschutz z. B. Holzschutzmittel, Begasung, Heißluft.
k.A.
0.2.14 Art der Brandschutzbeschichtung.
k.A.
0.2.15 Art und Umfang des Korrosionsschutzes für metallische Bauteile Verbindungsmittel.
k.A.
0.2.16 Besondere physikalische und chemische Beanspruchungen, denen Stoffe und Bauteile nach dem Einbau ausgesetzt sind, z. B. aggressive Dämpfe, Feuchte
k.A.
0.2.17 Art der Beplankungen und Bekleidungen, Maße der Einzelteile; Ausbildung von Fugen, Ecken und Schrägschnitten, Fensterbänken und Leibungen. Nach den gesetzlichen Richtlinien.
0.2.18 Abstand der Bretter bei Sparschalung.
Nach den gesetzlichen Richtlinien.
0.2.19 Art, Umfang und Ausbildung der Hinterlüftung sowie der Abdeckung ihrer Öffnungen.
k.A.
0.2.20 Art und Ausbildung der Befestigung der Bauteile, z. B. sichtbar oder nicht sichtbar.
siehe Leistungsbeschreibung und Statik
0.2.21 Art und Ausbildung der Holzverbindungen und Auflager sowie Querzugund Querdruckverstärkungen.
10.01.2022 111 Holzbau/Tragwerk BT-F 2.BA Seite 10 von 25
18-271_HAM_Gesamtschule 111 Holzbau/Tragwerk 2.BA
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
siehe Leistungsbeschreibung und Statik
0.2.22 Art und Ausbildung der Bauteile aus Stahl, z. B. verschweißte ebene oder räumliche Stahlteile mit Ausschnitten oder Rundungen.
siehe Leistungsbeschreibung und Statik
0.2.23 Vorgezogenes oder nachträgliches Herstellen von Bauteilen und Teilflächen.
k.A.
0.2.24 Bauart, Form und Maße von Dächern, z. B. Firsthöhe, Neigung, Überstände, Gauben.
Siehe Ausführungspläne in Anlagen
0.2.25 Anzahl, Art, Maße und Ausbildung von Abschlüssen und Anschlüssen an angrenzende Bauteile, z. B. Grat-, Kehl- und Schiftersparren, Durchdringungen, Dachaufbauten.
k.A.
0.2.26 Art und Lage der Dachentwässerung.
Außen Dachentwässerung siehe Ausführungspläne
0.2.27 Anzahl, Art und Maße von Installations- und Einbauteilen, z. B.
Dachflächenfenster, Lichtkuppeln, Dachausstiege, Einschubtreppen, Rollläden, Sonnenschutzanlagen.
Siehe Ausführungspläne in Anlagen (Dachaufsicht)
0.2.28 Art, Lage, Maße und Ausbildung von Bewegungs-, Bauwerks- und Bauteilfugen.
Siehe Ausführungspläne in Anlagen
0.2.29 Beistellen von Einbauteilen, z. B. Ankerschienen, Konsolen, Tragständer.
siehe Leistungsbeschreibung
0.2.30 Vorgaben, die aus bautechnischen Nachweisen sowie
Sachverständigen- Gutachten (z. B. Statik, Brand-, Wärme- und Schallschutz, Befall durch holzzerstörende Organismen) resultieren.
k.A.
(Details siehe Leistungsverzeichnis)
Baubeginn: 16.05.2022
Ausführungsfrist: 27.05.2022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
3. Gesamtschule Hamm, 2. Bauabschnitt-Zweifachhalle - Holzbau / Tragwerk
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ahaus
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 48683
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt.
Erklärung, dass
- für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.
- das Unternehmen, in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt wurde.
- für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt.
- zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde.
(1.2) Erklärungen des Bieters (Vordruck)
(1.3) Bei Bildung von Bietergemeinschaften:
(1.3.1) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen.
(1.3.2) der von allen Mitgliedern eigens unterzeichnete Vordruck "Bietergemeinschaftserklärung"
(1.4) Bei Einschaltung anderer Unternehmen:
(1.4.1) Bei Eignungsleihe: Von jedem Unternehmen einzeln zu unterschreiben, die Erklärungen des Bieters (Vordruck)
(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(2.1.) Produktdatenblätter
(2.2) Von jedem Unternehmen einzeln zu unterschreiben, die Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt.
Erklärung, dass
- für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.
- das Unternehmen, in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt wurde.
- für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt.
- zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde.
(3) Sonstige Hinweise:
(3.1) Gem. § 6b EU Abs. 3 VOB/A müssen Bewerber oder Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die den Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bieter in dem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann vom Auftraggeber nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
(3.2) Als vorläufiger Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert.
(3.3) Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat über den Vergabemarktplatz zu erfolgen.
(3.4) Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.
(3.5) Im Falle einer Absage übermitteln sie bitte den zur Verfügung gestellten Vordruck "Absage" über das Modul "Kommunikation" in diesem Projektraum.
(3.6) Folgende (über den Vergabemarktplatz www.evergabe.nrw.de hinterlegten) Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDD4SY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.