RV Trinkbecher, Einwegbesteck Referenznummer der Bekanntmachung: B 16.38 - 4706/17/VV : 3
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Fax: [gelöscht]629
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV Trinkbecher, Einwegbesteck
Einwegtrinkbecher für Heißgetränke,
Einwegbesteck
Trinkbecher und Deckel für Heißgetränke
Rahmenvereinabrung über die Lieferung von Trinkbecher (Pappe) und Dom-Deckel (Zuckerrohr) für Heißgetränke für den Gastronomiebedarf.
Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate, wenn der geschätzte Gesamtwert wesentlich unterschritten wird.
Der Abruf der Leistung erfolgt über Katalogdaten aus dem "Kaufhaus des Bundes". Abrufberechtigte sind 22 verschiedene Bundesbehörden.
Einwegbesteck Messer, Gabel, Löffel
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Einwegbesteck - Messer, Gabel, Löffel (Bambus) für den Gastronomiebedarf.
Option, zweimalige Verlängerung um jeweils 12 Monate, wenn der geschätzte Gesamtwert wesentlich unterschritten wird.
Der Abruf der Leistung erfolgt über Katalogdaten aus dem "Kaufhaus des Bundes". Abrufberechtigte sind 22 verschiedene Bundesbehörden.
Einweg, Kaffeelöffel, Kuchengabel
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Einweg Kaffeelöffel und Kuchengabeln (Bambus) für den Gastronomiebedarf.
Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate, wenn der geschätzte Gesamtwert wesentlich unterschritten wird.
Der Abruf der Leistung erfolgt über Katalogdaten aus dem "Kaufhaus des Bundes". Abrufberechtigte sind 22 verschiedene Bundesbehörden.
Besteckset
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Besteckset - 3-teilig bestehend aus Messer, Gabel (Birke oder Bambus) und Serviette (Zellstoff) in Papierhülle.
Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate, wenn der geschätzte Gesamtwert wesentlich unterschritten wird.
Der Abruf der Leistung erfolgt über Katalogdaten aus dem "Kaufhaus des Bundes". Abrufberechtigte sind 22 verschiedene Bundesbehörden.
Zahnstocher
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Zahnstocher, gehüllt (Holz) für den Gastronomiebedarf.
Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate, wenn der geschätzte Gesamtwert wesentlich unterschritten wird.
Der Abruf der Leistung erfolgt über Katalogdaten aus dem "Kaufhaus des Bundes". Abrufberechtigte sind 22 verschiedene Bundesbehörden.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter
auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der
Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine
Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag
kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden
Eintragungen besitzt.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter vollständig
auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Mit dem Angebot sind die gem. Leistungsbeschreibung
geforderten technischen Spezifikationen und Zertifitierungen zu
allen angebotenen Produkten in Form von Prospekten,
Beschreibungen und Bildmaterial, in dem die Artikel mit
Artikelnummer des Herstellers/Lieferanten eindeutig
beschrieben und erkennbar sind, sowie die verwendeten
Werkstoffe benannt werden nachzuweisen.
Entsprechende Angaben oder Verweise sind in der Anlage
"Leistungsbeschreibung-Preisblatt" einzutragen.
Abrufberechtigt sind 22 Dienststellen der Bundespolizei.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.