Lieferung und Ausbau von 5 Mannschaftstransportfahrzeugen (MTF) Referenznummer der Bekanntmachung: 224 2022 Mi
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Ausbau von 5 Mannschaftstransportfahrzeugen (MTF)
Es sollen fünf serienmäßige Fahrgestelle des gleichn Herstellers geliefert werden. Dieses Fahrgestelle sind durch einen Aufbauhersteller zu jeweils einem Mannschaftstransportfahrzeug auszubauen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Es sollen fünf serienmäßige Fahrgestelle des gleichn Herstellers geliefert werden. Dieses Fahrgestelle sind durch einen Aufbauhersteller zu jeweils einem Mannschaftstransportfahrzeug auszubauen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1 Auszug aus dem Handelsregistereintrag / Kopie des Versicherungsscheines
Es ist eine Auflistung der gefertigten Fahrzeuge des Typs MTF des letzten Jahres beizufügen.
Bescheinigung, dass der betrieb Digitalfunkgeräte der Fa. Sepura verbauen darf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
#cvd#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd01=Kauf, Leasing, Miete nach § 3 Nr. 1 SaubFahrzeugBeschG#
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514410
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.