IHKSO-KONVUEBA-OG-LOSE 11-12 Werkstatteinrichtungen, technische-steuerungstechnische Geräte Referenznummer der Bekanntmachung: IHKSO-KONVUEBA-OG-LOSE 11-12 Werkstatteinrichtungen, technische-steuerungstechnische Geräte
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE142116833
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79098
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.suedlicher-oberrhein.ihk.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.suedlicher-oberrhein.ihk.de
Abschnitt II: Gegenstand
IHKSO-KONVUEBA-OG-LOSE 11-12 Werkstatteinrichtungen, technische-steuerungstechnische Geräte
Beschaffung von Werkstatteinrichtungen, technische-steuerungstechnische Geräte
KONVUEBA-OG-Lose 11-12
Die IHK Südlicher Oberrhein ist einer der größten Aus- und Weiterbildungsträger in der Region Südlicher Oberrhein. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung von Elektro-Werkstatteinrichtungen, Messgeräten und Zubehör für die Aus- und Weiterbildung, die in folgende Lose aufgeteilt wird:
Werkstatteinrichtungen, technische-steuerungstechnische Geräte
- LOS 11: Elektro-Werkstatttische
- LOS 12: Messgeräte Elektrotechnik
Es können Angebote für ein, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
Elektro-Werkstatttische (Labortische)
Industrie und Handelskammer Südlicher Oberrhein Schnewlinstraße 11-13 79098 Freiburg DE134 IHK-Südlicher Oberrhein BgA IHK-Akademie Südlicher Oberrhein , Am Unteren Mühlbach 34, 77652 Offenburg -Aufstellungsort der Maschinen, Geräte und Ausstattung.
Elektro-Werkstattische (Labortische)
- Für die Ausbildungswerkstätten Ausbildungsberufe Elektro/Elektronik/Steuerungstechnik
Teillieferung und Rechnungsstellung in 2022 bzw. 2023
Elektro-Werkstattische (Labortische)
- Für die Ausbildungswerkstätten Ausbildungsberufe Elektro/Elektronik/Steuerungstechnik
Teillieferung und Rechnungsstellung in 2022 bzw. 2023
-Der Einsatz findet in einer überbetriebliche Aus- und Weiterbildungsstätte statt-.
Messgeräte Elektrotechnik/Elektronik
Industrie und Handelskammer Südlicher Oberrhein Schnewlinstraße 11-13 79098 Freiburg DE134 IHK-Südlicher Oberrhein BgA IHK-Akademie Südlicher Oberrhein , Am Unteren Mühlbach 34, 77652 Offenburg -Aufstellungsort der Maschinen, Geräte und Ausstattung.
Messgeräte Elektrotechnik/Elektronik
- Für die Ausbildungswerkstätten Ausbildungsberufe Elektro/Elektronik/Steuerungstechnik
Lieferung und Rechnungsstellung in 2022
-Der Einsatz findet in einer überbetriebliche Aus- und Weiterbildungsstätte statt-.
Messgeräte Elektrotechnik/Elektronik
- Für die Ausbildungswerkstätten Ausbildungsberufe Elektro/Elektronik/Steuerungstechnik
Lieferung und Rechnungsstellung in 2022
-Der Einsatz findet in einer überbetriebliche Aus- und Weiterbildungsstätte statt-.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jeder Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe (§ 47 VgV) müssen mit dem Angebot folgende Eigenerklärungen abgeben:
- Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufs-/Handelsregister.
- Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
- Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründe i.S.v. § 123 GWB und zu § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4 GWB
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen i.S.v. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG.
- Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung.
- Nur bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung mit Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung und Angabe eines Bevollmächtigten Vertreters.
- Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der Angebotswertung die Vorlage von Nachweisen zu allen geforderten Eigenerklärungen zu fordern.
Jeder Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen zu Referenzen abgeben.
Für jedes Los, für das ein Angebot abgegeben wird, müssen mindestens zwei Referenzen über Lieferleistungen angegeben werden, die mit der zu vergebenden Lieferleistung vergleichbar sind und die im Zeitraum 01.01.2019 bis zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist ausgeführt wurden. Die Vergleichbarkeit bezieht sich auf das Los, für das ein Angebot abgeben wird. Wird für mehrere Lose ein Angebot abgegeben, müssen für jedes Los zwei Referenzen über vergleichbare Lieferleistungen in den letzten drei Jahren angegeben werden. Dabei sind Doppelnennungen möglich, wenn beispielsweise eine Referenz Lieferleistungen umfasst, die sowohl Lieferleistungen des Loses 5 als auch solche des Loses 6 umfasst.
Zu jeder Referenz sind Ort, Auftraggeber, Ansprechpartner beim Auftraggeber, Lieferumfang, Lieferzeitraum und der Bruttoauftragswert anzugeben.
Bei Bietergemeinschaften werden die Referenzen der Bietergemeinschaftsmitglieder zusammengerechnet.
Für jeden Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft muss die Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Sanktions-VO) mit dem Angebot abgegeben werden. Die Eigenerklärung wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Bietergemeinschaften müssen gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter benennen
Abschnitt IV: Verfahren
Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein
Am Unteren Mühlbach 34
77652 Offenburg
Bieter/ und oder deren Bevollmächtigte dürfen nicht teilnehmen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für die Abgabe eines Angebots erforderlichen Vergabeunterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden.
Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform einzureichen. Es ist unzulässig, Angebote stattdessen unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die - anonymisierten - Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Vergabeunterlagen werden nur auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst auf der Vergabeplattform in-formieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung Angebote zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXQ7YYZYYSQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15
Die IHK Südlicher Oberrhein ist der Ansicht, dass sie kein öffentlicher Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB ist und daher bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen, deren Auftragswert den nach § 106 GWB maßgebenden Schwellenwert erreicht oder überschreitet, nicht verpflichtet ist, ein europaweites Vergabeverfahren nach Maßgabe des Vierten Teils des GWB und der VgV durchzuführen. Deshalb können nach Ansicht der IHK Südlicher Oberrhein auch bei diesem offenen Verfahren Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht zum Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens i.S.v. § 155 ff GWB bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gemacht werden.
Die IHK Südlicher Oberrhein führt nur deshalb ein offenes Verfahren i.S.d. VgV und dem Vierten Teil des GWB durch, weil sie für diese Beschaffung Fördermittel erhält und der Fördergeber die Durchführung von Vergabeverfahren nach Maßgabe der VgV und dem Vierten Teil des GWB fordert.
Sollte ein Bieter der Ansicht sein, dass die IHK Südlicher Oberrhein öffentlicher Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB ist, können Verstöße gegen Vergabevorschriften in einem Nachprüfungsverfahren bei der unter VI.4.1. angegebenen Vergabekammer geltend gemacht werden. Dabei ist folgendes zu beachten:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 angegebenen Vergabekammer gestellt werden, solange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag-geber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).