Beschaffung von iPads und Zubehör Referenznummer der Bekanntmachung: VgV-2022-0007
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herne
NUTS-Code: DEA55 Herne, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9297
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.herne.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von iPads und Zubehör
Beschaffung von iPads und Zubehör
- Details siehe Leistungsbeschreibung
Digitale Ausstattungsoffensive GS & FöS
Stadtgebiet Herne Herne Die Lieferung der Apple iPads erfolgt in wöchentlichen Teilabrufen an einen Standort (52222 Stolberg). Eine genaue Liste der Teilabrufe bezüglich Stückzahlen und Schulzuordnung wird vom AG im späteren Verlauf der Abwicklung geliefert und mit dem AN abgestimmt.
Die Lieferung des Zubehörs erfolgt direkt an die Herner Schulen. Die Aufstellung der 36 Schulen mit Angabe der Lieferorte und Stückzahlen erhält der AN nach Auftragserteilung durch den AG.
siehe Leistungsbeschreibung
Digitale Ausstattungsoffensive weiterführende Schulen
Stadtgebiet Herne Herne Die Lieferung der Apple iPads erfolgt in wöchentlichen Teilabrufen an einen Standort (52222 Stolberg). Eine genaue Liste der Teilabrufe bezüglich Stückzahlen und Schulzuordnung wird vom AG im späteren Verlauf der Abwicklung geliefert und mit dem AN abgestimmt.
Die Lieferung des Zubehörs erfolgt direkt an die Herner Schulen. Die Aufstellung der 36 Schulen mit Angabe der Lieferorte und Stückzahlen erhält der AN nach Auftragserteilung durch den AG.
siehe Leistungsbeschreibung
REACT-EU GS & FöS
Stadtgebiet Herne Herne Die Lieferung der Apple iPads erfolgt in wöchentlichen Teilabrufen an einen Standort (52222 Stolberg). Eine genaue Liste der Teilabrufe bezüglich Stückzahlen und Schulzuordnung wird vom AG im späteren Verlauf der Abwicklung geliefert und mit dem AN abgestimmt.
Die Lieferung des Zubehörs erfolgt direkt an die Herner Schulen. Die Aufstellung der 36 Schulen mit Angabe der Lieferorte und Stückzahlen erhält der AN nach Auftragserteilung durch den AG.
siehe Leistungsbeschreibung
Für die Lieferung der Apple iPads inkl. Zubehör und Nebenausgaben aus Los 3 und 4 stehen im Rahmen der Förderrichtlinie "Richtlinie über die Förderung von Endgeräten für Schulen in Nordrhein-Westfalen im Rahmen des "REACT-EU" Fördermittel in Höhe von insgesamt maximal [Betrag gelöscht] EUR für SuS zur Verfügung.
REACT-EU weiterführende Schulen
Stadtgebiet Herne Herne Die Lieferung der Apple iPads erfolgt in wöchentlichen Teilabrufen an einen Standort (52222 Stolberg). Eine genaue Liste der Teilabrufe bezüglich Stückzahlen und Schulzuordnung wird vom AG im späteren Verlauf der Abwicklung geliefert und mit dem AN abgestimmt.
Die Lieferung des Zubehörs erfolgt direkt an die Herner Schulen. Die Aufstellung der 36 Schulen mit Angabe der Lieferorte und Stückzahlen erhält der AN nach Auftragserteilung durch den AG.
siehe Leistungsbeschreibung
Für die Lieferung der Apple iPads inkl. Zubehör und Nebenausgaben aus Los 3 und 4 stehen im Rahmen der Förderrichtlinie "Richtlinie über die Förderung von Endgeräten für Schulen in Nordrhein-Westfalen im Rahmen des "REACT-EU" Fördermittel in Höhe von insgesamt maximal [Betrag gelöscht] EUR für SuS zur Verfügung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Eigenerklärungen/Nachweise:
(Bei Nichtvorliegen der geforderten oder nachgeforderten Nachweise bis zum festgesetzten Termin erfolgt Ausschluss vom Wettbewerb gemäß § 57 Abs.1 Nr. 2 VgV.)
Bei Abgabe des Angebotes:
- Eigenerklärung Ausschlussgründe
- Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
- Eigenerklärung Sanktionspaket
- Erklärung des Bieters zu Unteraufträgen/zur Eignungsleihe (Nr. 1)
- Verpflichtungserklärung Dritter zur Unterauftragsvergabe/ Eignungsleihe (Nr. 2)
- Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
- Eigenerklärung über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Ge-schäftsjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Angabe von Auftraggeber und Ansprechpartner
- Nachweise über bestehende Berufshaftpflichtversicherung (aktuelle Bestätigung mit Deckungshöhe)
- Nachweise zur Belegung der Gleichwertigkeit der angebotenen Produkte bei Abweichungen vom Leistungsverzeichnis
- Nachweise der geforderten Produkteigenschaften (lt. Leistungsverzeichnis)
- Erklärung, ob Nachunternehmer eingesetzt werden
- Verzeichnis der vorgesehenen Nachunternehmer
- Certifikat "Apple Education Specialists"
Nach Aufforderung vor Auftragserteilung:
./.
Abschnitt IV: Verfahren
Personen sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu diesem Ausschreibungsverfahren sind ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform zu stellen. Um eine fristgemäße Beantwortung sicherzustellen, sind Fragen bis spätestens zum 03.06.2022 zu stellen.
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Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen" verpflichtet. Insbesondere wird auf das ILO-Übereinkommen verwiesen. Dazu gehören das Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung sowie das Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit.
Die "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tarif-treue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen" sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Der Auftragnehmer erkennt durch Abgabe des Angebots diese Vorgaben an.
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Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD6D4NA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 GWB verstoßen hat,
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Nach Absatz 2 kann die Unwirksamkeit nach Abs. 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftrags-vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Gemäß § 160 Abs. 3, Nr. 1-4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung des Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.