Beschaffung von 10 Abfallsammelfahrzeugen Referenznummer der Bekanntmachung: AB220510GD01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE125018225
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45879
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gelsendienste.de/START/default.asp
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von 10 Abfallsammelfahrzeugen
GELSENDIENSTE benötigt für das Einsammeln und Beförderung von Siedlungsabfällen, Bioabfällen, Papier/Pappe/Kartonage Abfallsammelfahrzeuge mit einer Nutzlast von ca. 26 Mg, an die besondere Anforderungen für den jeweiligen Einsatzzweck gestellt werden.
-8 Fahrzeuge mit Dieselantrieb für Siedlungsabfälle
-2 Fahrzeuge mit Dieselantrieb für Papier/Pappe/Kartonagen
GELSENDIENSTE Adenauerallee 115 45891 Gelsenkirchen Die Übergabe und Einweisung findet aus organisatorischen Gründen am Betriebsstandort Wickingstraße 25, 45886 Gelsenkirchen statt
GELSENDIENSTE benötigt für das Einsammeln und Beförderung von Siedlungsabfällen, Bioabfällen, Papier/Pappe/Kartonage Abfallsammelfahrzeuge mit einer Nutzlast von ca. 26 Mg, an die besondere Anforderungen für den jeweiligen Einsatzzweck gestellt werden.
- 8 Fahrzeuge mit Dieselantrieb für Siedlungsabfälle
- 2 Fahrzeuge mit Dieselantrieb für Papier/Pappe/Kartonagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem er ansässig ist, aus dem hervorgeht, dass das Unternehmen zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt ist. Der Nachweis in Kopie darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als sechs Monate sein.
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
- Personenschäden: 5.000.000,- EUR
- Sachschäden: 5.000.000,- EUR
- Vermögensschäden: 1.000.000,- EUR
Es sind mindestens drei Referenzen vorzulegen, bei der Sie die Leistung mit dem ausgeschriebenen Auftrag in Art und Rechnungswert (mind. 60 % vom Gesamtvolumen) in Euro innerhalb der letzten 3 Jahre ausgeführt haben. Geben Sie ferner den zuständigen Ansprechpartner der Referenzen an.
- Unerlässlich ist die Existenz einer Servicewerkstatt, die innerhalb von 60 Minuten, gemessen ab Betriebshof Adenauerallee 115 in Gelsenkirchen mit PKW oder LKW erreichbar ist
-Die Ausstattung mit Personal, Sonderwerkzeugen, Prüfgeräten und Ersatzteilen muss eine Instandsetzung des Fahrzeugs (bei Defekten) innerhalb von 48 Stunden gewährleisten
-Generell ist für durch Garantiearbeiten bedingte Ausfallzeiten von mehr als 48 Stunden eine gleichwertige Ersatzmaschine kostenfrei in Gelsenkirchen zur Verfügung zu stellen
-Ersatz- und Verschleißteile müssen auch nach der Garantie spätestens 48 Stunden nach Bestelleingang geliefert worden, die Verfügbarkeit dieser Teile für mindestens 10 Jahre sichergestellt sein
-Sämtliche Wartungs- und Reparaturarbeiten dürfen ohne Beeinträchtigungen von Garantie- oder Kulanzansprüchen durch eigenes, zuvor geschultes Personal vorgenommen werden
- Dem Angebot ist eine Beschreibung des LKW beizufügen (z.B. Prospekt mit technischen Daten)
-Das Fahrzeug ist mängelfrei, sauber und vollgetankt (Diesel und AdBlue) beim Fahrdienstleiter, Adenauerallee 115 anzumelden. Die Übergabe und Einweisung findet aus organisatorischen Gründen am Betriebsstandort Wickingstraße 25 statt. Am Fahrzeug dürfen bei Auslieferung keine (ausgenommen werkseitig verbaute) Aufkleber oder Beschriftungen, die Werbezwecken dienen könnten, angebracht sein.
Der Angebotspreis versteht sich inklusive Zulassungsbescheinigung Teil II, allen notwendigen Abnahmegutachten und ggf. Ausnahmeregelungen, deutscher Bedienungsanleitungen, Checkheft (wenn vorhanden), Überführung und Übergabeinspektion.
Das Fahrzeug muss dem neusten Stand der Technik, den anerkannten Regeln der Technik, den Vorgaben der StVZO, UVV, CE und allen anderen relevanten Normen und gesetzlichen Bestimmungen (in ihrer jeweils gültigen Fassung) entsprechen.
Um einen optimalen Arbeitsschutz für Fahrer und Besatzung zu gewährleisten, sind alle wirtschaftlich und technisch sinnvoll realisierbaren, baulichen Vorkehrungen zu berücksichtigen. Besonderer Wert wird auf vorbeugende Sicherheitsmaßnahmen im Führerhaus, Aufbau und Schüttungsbereich und auf die Verringerung von Quetschgefahren an Türen oder Klappen von Ladefläche und Fahrerhaus gelegt.
Das Fahrzeug muss aus der laufenden Produktion des Fahrgestell- und Aufbauherstellers stammen, für den deutschen Markt bestimmt sein und von der Beschaffenheit her mindestens dem aktuellen Stand der Technik erfüllen
Abschnitt IV: Verfahren
Stadtwerke Gelsenkirchen GmbH
Hauptverwaltung
Ebertstraße 30
45879 Gelsenkirchen
Bieter sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYY1D4S5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen
des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html