Lieferung eines Kanalspülwagens Referenznummer der Bekanntmachung: SGT22-70-3-1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33330
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.guetersloh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Kanalspülwagens
Lieferung eines 4-achs Lkw-Fahrgestells und Lieferung und Montage eines kombinierten Saug-Druckspülaufbaus mit
1. Lieferung eines 4-achs Lkw-Fahrgestell
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
1. Lieferung eines 4-achs Lkw-Fahrgestell, geeignet zur Montage eines kombinierten Saug-Druckspülaufbaus mit Wasseraufbereitung
2. Saug-Druckspülaufbau
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
2. Lieferung und Montage eines kombinierten Saug-Druckspülaufbaus mit Wasseraufbereitung auf ein 4-achs Lkw-Fahrgestell.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
1. Lieferung eines 4-achs Lkw-Fahrgestell
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48159
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
2. Saug-Druckspülaufbau
Ort: Schieder-Schwalenberg
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32816
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.