Berufsspezifische Ausstattung (TP7) für die Ausbildung im Bereich Gestaltungstechnik am Max-Born-Berufskolleg in Recklinghausen Referenznummer der Bekanntmachung: (ZV)19-21-40-006/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht] / [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-re.de
Abschnitt II: Gegenstand
Berufsspezifische Ausstattung (TP7) für die Ausbildung im Bereich Gestaltungstechnik am Max-Born-Berufskolleg in Recklinghausen
Der Kreis Recklinghausen schreibt die Beschaffung von berufsspezifischer Ausstattung für die Ausbildung im Bereich Gestaltungstechnik am Max-Born-Berufskolleg in Recklinghausen aus.
Folgende Produkte sollen beschafft werden:
- 10 Laser-Distanzmessgeräte
- 70 Handwerker-Software-Lizenzen für Schüler samt Installation und Einführung für Schüler
- 5 Handwerker-Software-Lizenzen für Lehrer /Dozenten samt Installation und Einführung für Lehrer
- 6 digitale Spiegelreflexkameras im Paket mit jeweils zwei Objektiven und Li-Ion Akku
Distanzmessgeräte
Max-Born-Berufskolleg Campus Vest 3 45665 Recklinghausen
Der Kreis Recklinghausen schreibt die Beschaffung von berufsspezifischer Ausstattung für die Ausbildung im Bereich Gestaltungstechnik am Max-Born-Berufskolleg in Recklinghausen aus.
Folgende Produkte sollen im Rahmen des Los Nr. 1 beschafft werden:
- 10 Laser-Distanzmessgeräte
EFRE- 06 00 20 8
Die Lieferung/Installation inkl. Abrechnung muss bis September 2022 vollzogen worden sein.
Handwerker-Software Lizenzen
Max-Born-Berufskolleg Campus Vest 3 45665 Recklinghausen
Der Kreis Recklinghausen schreibt die Beschaffung von berufsspezifischer Ausstattung für die Ausbildung im Bereich Gestaltungstechnik am Max-Born-Berufskolleg in Recklinghausen aus.
Folgende Produkte sollen im Rahmen von Los Nr. 2 beschafft werden:
- 70 Handwerker-Software-Lizenzen für Schüler samt Installation und Einführung für Schüler
- 5 Handwerker-Software-Lizenzen für Lehrer /Dozenten samt Installation und Einführung für Lehrer
EFRE- 06 00 20 8
Die Lieferung/Installation inkl. Abrechnung muss bis September 2022 vollzogen worden sein.
Digitale Spiegelreflexkameras
Max-Born-Berufskolleg Campus Vest 3 45665 Recklinghausen
Der Kreis Recklinghausen schreibt die Beschaffung von berufsspezifischer Ausstattung für die Ausbildung im Bereich Gestaltungstechnik am Max-Born-Berufskolleg in Recklinghausen aus.
Folgende Produkte sollen beschafft werden:
- 6 digitale Spiegelreflexkameras im Paket mit jeweils zwei Objektiven und Li-Ion Akku
EFRE- 06 00 20 8
Die Lieferung/Installation inkl. Abrechnung muss bis September 2022 vollzogen worden sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Handwerker-Software-Lizenzen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Digitale Spiegelreflexkameras
Ort: München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Distanzmessgeräte
Ort: Warendorf
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den in Abschnitt II unter II.1.7 und in Abschnitt V unter V.2.4 jeweils gemachten Angaben handelt es sich um fiktive Werte. Auf eine Veröffentlichung der tatsächlichen Werte wird gem. § 39 Abs. 6 VgV verzichtet.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3D4K4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.nrw.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,
- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.