2022-66 Implementierung eines Betriebsführungssystems Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-66 WBD
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wb-duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2022-66 Implementierung eines Betriebsführungssystems
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR beabsichtigen Rahmen dieser
Ausschreibung die Identifikation eines Anbieters für die Implementierung eines Betriebsführungssystems für die Pumpwerke / Sonderbauwerke sowie Kläranlagenbetrieb. Das Betriebsführungssystem soll in erster Linie zur Verbesserung der
betrieblichen Dokumentation dienen und gleichzeitig die administrativen Arbeiten auf ein Minimum reduzieren. Den technischen Mitarbeitern soll es durch die einzelnen Instandhaltungsmaßnahmen
führen und gleichzeitig als Informationsquelle dienen.
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR Schifferstraße 190 47059 Duisburg
- Einführung einer Betriebsführungssoftware
(Veranlassung und Zielsetzung der Umstellung)
Das Auftragswesen von Instandhaltungsmaßnahmen, hierzu gehören z.B. Pumpwerke und Regenbecken der Sonderbauwerke und Kläranlagen, wird bislang bei der WBD-AöR größtenteils
manuell bearbeitet. Aufgrund der immer steigenden Anforderungen hinsichtlich der Erfüllung und rechtssicheren Dokumentation von Instandhaltungsmaßnahmen an abwassertechnischen Anlagen, ist eine IT - gestützte Betriebsführung notwendig.
Das Betriebsführungssystem soll in erster Linie zur Verbesserung der betrieblichen Dokumentation dienen und gleichzeitig die administrativen Arbeiten auf ein Minimum reduzieren. Den technischen Mitarbeitern soll es durch die einzelnen Instandhaltungsmaßnahmen führen und gleichzeitig als Informationsquelle dienen.
Es ist zu berücksichtigen, dass die Lösung sich möglichst leicht in die Systemlandschaft der WBD integrieren lässt. Das heißt, die Lösung muss sich insbesondere in die bestehende SAP und GIS Umgebung integrieren lassen, um Informationen aus bestehenden Lösungen verfügbar zu machen und Leistungen und Aufwände in diese Umgebung zurückmelden zu können.
Gesucht wird deshalb eine Lösung, die sich als Aufsatz direkt im SAP abbilden lässt. Die Implementierung findet in einem S/4 HANA System-Umgebung statt.
Weitere Details können aus dem Lastenheft entnommen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die erforderliche Eignung wird u. a. davon abhängig gemacht, dass von dem / der Bieter /-in die nachfolgend aufgeführte Abfrage / Erklärung in der Anlage "2.0_Betriebsführungssystem_Angabe Unternehmensdaten Anbieter_WBD.pdf" mit "Ja" beantwortet wird:
a) Erklärung des / der Bieters /-in zur gewerberechtlichen Anmeldung
gemäß Gewerbeordnung und die Eintragung in die Handwerksrolle,
das Berufsregister oder das Register der Industrie- und
Handelskammer (oder Präqualifikation oder EEE - "Einheitliche Europäische Eigenerklärung)
Der / die Bieter /-in hat zur Beurteilung seiner / ihrer grundsätzlichen Eignung dem Angebot nachfolgend aufgeführte Unterlagen bzw. Nachweise zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Werktage nach besonderer Aufforderung durch den / die AG, beizubringen:
b) Gewerbezentralregisterauszug (oder Präqualifikation oder EEE)
Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen und die Unterschrift der entsprechenden, in dem Dokument "2.2_Betriebsführungssystem_Formblätter F1-F10_WBD.pdf" enthaltenen Formblätter F1 - F7 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden.
Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht
überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in dem Dokument "2.0_Betriebsführungssystem_Angabe Unternehmensdaten Anbieter_WBD.pdf" (Verbindliche Erklärungen und Angaben) angeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F1 - F7 in dem Dokument "2.2_Betriebsführungssystem_Formblätter F1-F10_WBD.pdf", die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, weder ausgefüllt noch unterschrieben werden.
c) Selbstreinigung
Bieter /-innen, deren Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen durch die Europäische Kommission, das Bundeskartellamt oder ein ordentliches Gericht festgestellt wurde oder über deren Beteiligung an einer Kartellabsprache dem / der AG hinreichende Anhaltpunkte vorliegen, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 4 GWB vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen nachfolgenden Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind:
1. Für jeden durch eine Straftat verursachten Schaden einen Ausgleich
gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet haben
2. Die Tatsache und Umstände, die mit der Straftat oder dem
Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in
Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den
Ermittlungsbehörden und dem / der öffentlichen Auftraggeber /-in
umfassend geklärt haben
3. Konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen
ergriffen haben, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres
Fehlverhalten zu vermeiden
Um dem / der AG die Prüfung zu ermöglichen, ob der / die Bieter /-in von dem Selbstreinigungsgebot betroffen ist und falls ja, ob die erforderlichen Maßnahmen zur Selbstreinigung auch durchgeführt wurden, ist die Anlage "2.2_Betriebsführungssystem_Formblätter F1-F10_WBD.pdf", Formblatt F5 von allen Bietern /-innen auszufüllen.
Der / die Bieter /-in hat zur Beurteilung seiner / ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 5 Werktage nach besonderer Aufforderung durch den / die AG, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen mittels der in der Anlage "2.2_Betriebsführungssystem_Formblätter F1-F10_WBD.pdf" enthaltenen Vordrucke beizubringen:
a) Erklärung des Bieters zum Gesamtumsatz des Unternehmens (mindestens 5 Mio. Euro pro Jahr) sowie
dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
- siehe Dokument "2.2_Betriebsführungssystem_Formblätter F1-F10_WBD.pdf", Formblatt F2 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
b) Erklärung des Bieters zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert
ausgewiesenem, technischen Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
- siehe Dokument "2.2_Betriebsführungssystem_Formblätter F1-F10_WBD.pdf", Formblatt F3 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
c) Eigenerklärung des Bieters zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen
- siehe Dokument "2.2_Betriebsführungssystem_Formblätter F1-F10_WBD.pdf", Formblatt F4 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
d) Eigenerklärung des Bieters zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung des /
der Versicherungsgebers /- in und der maximalen Deckungssumme, die min. 2.000.000,- Euro für
Personen- 1.000.000,- Euro für Sach- sowie min. 100.000,- Euro für Vermögensschäden betragen muss
-siehe Dokument "2.2_Betriebsführungssystem_Formblätter F1-F10_WBD.pdf", Formblatt F7 - (oder Präqualifikation oder EEE*
oder Kopie einer entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der Versicherung)
e) Auf besondere Anforderung des / der AG ist eine aktuelle Auskunft der Geschäftsbank des Bieters einzureichen.
Der / die AG behält sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen und die Unterschrift der entsprechenden, in dem Dokument "2.2_Betriebsführungssystem_Formblätter F1-F10_WBD.pdf" enthaltenen Formblätter F1 - F7 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden.
Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht
überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in dem Dokument "2.0_Betriebsführungssystem_Angabe Unternehmensdaten Anbieter_WBD.pdf" (Verbindliche Erklärungen und Angaben) angeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F1 - F7 in dem Dokument "2.2_Betriebsführungssystem_Formblätter F1-F10_WBD.pdf", die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, weder ausgefüllt noch unterschrieben werden.
Erklärung des Bieters zum Gesamtumsatz des Unternehmens (mindestens 5 Mio. Euro pro Jahr) sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - siehe Dokument "2.2_Betriebsführungssystem_Formblätter F1-F10_WBD.pdf", Formblatt F2 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
Der / die Bieter /-in hat zur Beurteilung seiner / ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 5 Werktage nach besonderer Aufforderung durch den / die AG, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen mittels der in der Anlage "2.2_Betriebsführungssystem_Formblätter F1-F10_WBD.pdf" enthaltenen Vordrucke beizubringen:
a) Nachweis des Bieters zu den wesentlichen in den letzten 4 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zum / zur Auftraggeber /-in, mit Ansprechpartner /-in und Telefonnummer (Referenzliste)
- siehe Dokument "2.2_Betriebsführungssystem_Formblätter F1-F10_WBD.pdf", Formblatt F1 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
Anforderung:
Mindestens zwei Referenzen über abgeschlossene Projekte mit öffentlichen Auftraggebern zur Einrichtung eines Betriebsführungssystems (inkl. mobiler Anwendungen), eine davon mit
einem Nutzerbestand von mindestens 100.000 Einwohnern.
b) Eigenerklärung des Bieters zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- siehe Dokument "2.2_Betriebsführungssystem_Formblätter F1-F10_WBD.pdf", Formblatt F5 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
c) Eigenerklärung des Bieters zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften
- siehe Dokument "2.2_Betriebsführungssystem_Formblätter F1-F10_WBD.pdf", Formblatt F6 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
Der / die AG behält sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen und die Unterschrift der entsprechenden, in dem Dokument "2.2_Betriebsführungssystem_Formblätter F1-F10_WBD.pdf" enthaltenen Formblätter F1 - F7 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden.
Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht
überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in dem Dokument "2.0_Betriebsführungssystem_Angabe Unternehmensdaten Anbieter_WBD.pdf" (Verbindliche Erklärungen und Angaben) angeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F1 - F7 in dem Dokument "2.2_Betriebsführungssystem_Formblätter F1-F10_WBD.pdf", die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, weder ausgefüllt noch unterschrieben werden.
Mindestens zwei Referenzen über abgeschlossene Projekte mit öffentlichen Auftraggebern zur Einrichtung eines Betriebsführungssystems (inkl. mobiler Anwendungen), eine davon mit einem Nutzerbestand von mindestens 100.000 Einwohnern.
Abschnitt IV: Verfahren
Gemäß § 55 VgV sind keine Bieter zur Angebotseröffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDBDMWW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht][gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist nach § 134 Abs. 1, 2 GWB erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der
Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Gemäß §135 Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.