Rahmenvertrag zur Überlassung von Arbeitnehmern Referenznummer der Bekanntmachung: ID: 2.033.176
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44799
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kbs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zur Überlassung von Arbeitnehmern
Gegenstand der Ausschreibung ist die vorübergehende Überlassung von Zeitarbeitskräften für die zentrale Bearbeitung der Befreiung von gesetzlichen Zuzahlungen. Die Zuschlagserteilung erfolgt in Form eines Rahmenvertrages an drei Bieter.
Bei dem Fachteam Befreiung handelt es sich um eine Dienststelle der knappschaftlichen Krankenversicherung im Bereich der Hauptverwaltung (NRW) der KBS. Derzeit befindet sich das Fachteam Befreiung in der Kamener Str. 110 in 59425 Unna sowie am Standort Engelsburgstr. 1a in 44575 Castrop-Rauxel.
Am Standort Unna sind derzeit für die Bearbeitung der Befreiung von gesetzlichen Zuzahlungen 50 Arbeitsplätze, am Standort Castrop-Rauxel 12 Arbeitsplätze.
Gegenstand der Ausschreibung ist die vorübergehende Überlassung von Zeitarbeitskräften für die zentrale Bearbeitung der Befreiung von gesetzlichen Zuzahlungen. Die Zuschlagserteilung erfolgt in Form eines Rahmenvertrages an drei Bieter.
Der Bearbeitungsprozess erstreckt sich über einen Zeitraum von ca. 9 Monaten (September bis Mai, frühestens jedoch ab Vertragsbeginn). Den Abruf zur Überlassung des entsprechenden Personals erhält hierbei zunächst der Vertragspartner, der für die gesamte Leistung das wirtschaftlichste Angebot zum Zeitpunkt des Bedarfs angeboten hat. Sollte dieser den Bedarf nicht vollständig zusichern können, wird die Anfrage insgesamt unverzüglich an den Zweit- bzw., falls notwendig, an den Drittplatzierten weitergeleitet.
Eine Vertragsverlängerung über den 31.08.2023 hinaus ist für drei weitere Jahre möglich. Der Vertrag endet spätestens zum 31.08.2026, ohne dass es einer schriftlichen Kündigung bedarf.
Wird die unter Teil B Punkt 1 der Leistungsbeschreibung genannte Höchstmenge ausgeschöpft, endet der Vertrag vorzeitig.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- eine Kopie der für den Leistungszeitraum gültigen Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit nach dem Gesetz der Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung
(Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG)
- die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung (Anlage 4)
- die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 5)
Der Auftragnehmer hat eine Schadenshaftpflichtversicherung mindestens wie folgt abgeschlossen:
3.000.000,00 € für Personen- und Sachschäden je Versicherungsfall (9.000.000,00 € für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres)
1.000.000,00 € für Vermögensschäden (2.000.000,00 € für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres)
- die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zur Überlassung von Arbeitnehmern (Anlage 2)
- die den Vergabeunterlagen beigefügte Referenzliste (Anlage 3)
- Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gegen Russland (Anlage 10)
- eine aussagekräftige Beschreibung des Dienstleistungserbringers (Unternehmensprofil mit Anzahl der festen Mitarbeiter, Leistungsangebot (u. a. mit Circa-Angaben über die Anzahl von kaufmännischen Mitarbeitern und Sozialversicherungsfachangestellten, insbesondere hierbei ausschließlich für das Bundesland Nordrhein-Westfalen), Organisationsstruktur (Angaben u. a. hierbei über den Stammsitz des Unternehmens sowie Standorte der einzelnen Niederlassungen)
- ein Exemplar des zur Anwendung kommenden Arbeitnehmerüberlassungsvertrages
Abschnitt IV: Verfahren
Bochum
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle weist rein vorsorglich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB bezüglich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach insbesondere unzulässig, soweit erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der KBS, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.