Rahmenvertrag Veranstaltungsagentur zur Unterstützung der Organisation und Durchführung von Stipendiatentreffen Referenznummer der Bekanntmachung: 149/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.daad.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Veranstaltungsagentur zur Unterstützung der Organisation und Durchführung von Stipendiatentreffen
Der DAAD plant derzeit vier Veranstaltungen pro Jahr in verschiedenen deutschen Hochschulen, zu denen jeweils ca. 500 internationale Stipendiatinnen und Stipendiaten eingeladen werden, die zum Wintersemester 2022/2033 ein Stipendium an einer deutschen Hochschule angetreten haben.
Die Treffen dienen der Vertiefung der Kontakte des DAAD zu seinen Geförderten, aber auch der Netzwerkbildung untereinander. Darüber hinaus bieten wir den Teilnehmenden die Möglichkeiten, wissenschaftliche Vorträge von Professorinnen und Professoren der gastgebenden Hochschule zu hören oder selbst einen Vortrag zu halten. Ein kulturelles Rahmenprogramm und ein gemeinsamer Abschlussabend runden das Programm ab.
Das Format der Stipendiatentreffen, die Orte und Termine werden durch den DAAD festgelegt. Das aktuelle Format sieht vor, dass die Veranstaltungen immer am jeweiligen Freitagvormittag mit der Anreise der Stipendiaten beginnen und am Sonntag nach dem Frühstück enden. Zur Betreuung der geförderten Stipendiaten reisen ca. 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des DAAD aus verschiedenen Referaten an und nehmen meist am gesamten Programm teil.
Die Teilnehmenden werden durch ein vom DAAD beauftragtes Busunternehmen gruppenweise von ihren Hochschulorten zum Veranstaltungsort gebracht.
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung zur Unterstützung bei der Vorbereitung, Organisation und Durchführung der voraussichtlich vier Stipendiatentreffen pro Jahr (voraussichtlich eines pro Monat von März bis Anfang Juli). Gegebenenfalls kann es zur Durchführung einer oder aller Treffen in einem virtuellen oder hybriden Format kommen.
Weitere Details entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung in Anlage 02.
Bonn bzw. bundesweit
Der DAAD plant derzeit vier Veranstaltungen pro Jahr in verschiedenen deutschen Hochschulen, zu denen jeweils ca. 500 internationale Stipendiatinnen und Stipendiaten eingeladen werden, die zum Wintersemester 2022/2033 ein Stipendium an einer deutschen Hochschule angetreten haben.
Die Treffen dienen der Vertiefung der Kontakte des DAAD zu seinen Geförderten, aber auch der Netzwerkbildung untereinander. Darüber hinaus bieten wir den Teilnehmenden die Möglichkeiten, wissenschaftliche Vorträge von Professorinnen und Professoren der gastgebenden Hochschule zu hören oder selbst einen Vortrag zu halten. Ein kulturelles Rahmenprogramm und ein gemeinsamer Abschlussabend runden das Programm ab.
Das Format der Stipendiatentreffen, die Orte und Termine werden durch den DAAD festgelegt. Das aktuelle Format sieht vor, dass die Veranstaltungen immer am jeweiligen Freitagvormittag mit der Anreise der Stipendiaten beginnen und am Sonntag nach dem Frühstück enden. Zur Betreuung der geförderten Stipendiaten reisen ca. 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des DAAD aus verschiedenen Referaten an und nehmen meist am gesamten Programm teil.
Die Teilnehmenden werden durch ein vom DAAD beauftragtes Busunternehmen gruppenweise von ihren Hochschulorten zum Veranstaltungsort gebracht.
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung zur Unterstützung bei der Vorbereitung, Organisation und Durchführung der voraussichtlich vier Stipendiatentreffen pro Jahr (voraussichtlich eines pro Monat von März bis Anfang Juli). Gegebenenfalls kann es zur Durchführung einer oder aller Treffen in einem virtuellen oder hybriden Format kommen.
Weitere Details entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung in Anlage 02.
Der Vertrag beginnt mit Bezuschlagung.
Die Lieferung/Leistung erfolgt/beginnt am 01.08.2022.
Der Vertrag ist befristet. Er endet mit Ablauf des 31.07.2023.
Der Vertrag verlängert sich dreimal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einem der Vertragspartner spätestens sechs Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet somit spätestens mit Ablauf des 31.07.2026.
Unvorhergesehene Leistungen im Rahmen der Organisation und Durchführung von Stipendiatentreffen, die von denen in der Preistabelle explizit genannten Tätigkeiten nicht abgedeckt werden (siehe Preistabelle Anlage 05):
Angabe eines Tagessatzes für unvorhergesehene Leistungen in € netto
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Firmenprofil (kurze Beschreibung des Unternehmens, Historie, Portfolio, Personalstruktur)
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Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register
Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten fünf Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind
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Nachweis einer marktüblichen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Der Bieter muss innerhalb der letzten fünf Geschäftsjahre einen Mindestjahresumsatz insgesamt und im ausgeschriebenen Tätigkeitsbereich erzielt haben.
Der durchschnittliche Jahresumsatz im o. g. Zeitraum gesamt beträgt mindestens: [Betrag gelöscht] Euro.
Das Formular in Anlage 09 ist zu verwenden.
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste ausschließlich der in den letzten fünf Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers. Geeignet ist eine Referenz, wenn die erbrachten Leistungen mit den hier ausgeschriebenen vergleichbar waren, d.h. insbesondere Leistungen in den Bereichen Organisation von Veranstaltungen.
Das Formular in Anlage 10 ist hierfür zu verwenden.
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Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet
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Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens insgesamt sowie zusätzlich für den Leistungsbereich dieser Ausschreibung in den letzten fünf Jahren ersichtlich ist. Das Formular Anlage 09 ist zu verwenden.
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Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmerverzeichnis gemäß Anlage 11)
Mindestanforderungen:
Es sind mindestens 3 geeignete Referenzen vorzulegen.
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Folgende Erfahrungsbereiche müssen mindestens durch die vorgelegten Referenzen abgedeckt werden:
1. Das Teilnehmermanagement und die Durchführung einer Veranstaltung mit mehr als 400 internationalen Teilnehmerinnen und Teilnehmern (real oder virtuell)
2. Die Zusammenarbeit mit Dienstleistern: Hotels, Caterern, Busunternehmen, Moderatoren, Veranstaltungstechnikern, Plattformbetreibern, Streamingdiensten etc.
3. Die Zusammenarbeit mit der Verwaltung von Hochschulen
4. Die Teilnehmenden der Veranstaltung waren multinationale Studierende oder Wissenschaftler
5. Die Anwendung der Regularien der öffentlichen Hand (BRKG, BHO, VV-BHO, UVgO, VgV, GWB)
Die Bereiche 1. bis 5. müssen durch Referenzen jeweils zumindest zweimal belegt werden (Mindestanforderung). Eine Referenz kann zur Abdeckung mehrerer Bereiche verwendet werden.
Ausgefüllte Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB, § 19 Abs. 1 MiLoG und Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, Anlage 08
Abschnitt IV: Verfahren
Bonn
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html?nn=3590536
Belehrung zu den Rechtsbehelfsfristen
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt frühestens 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.