Postdienstleistungen für die Kreisverwaltung Unna Referenznummer der Bekanntmachung: RV/ZV 22-67
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unna
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59425
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-unna.de
Abschnitt II: Gegenstand
Postdienstleistungen für die Kreisverwaltung Unna
Postdienstleistungen für die Kreisverwaltung Unna für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2024 (zuzüglich der Option für maximal zwei weitere Jahre)
Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen bis 1000 Gramm, Zustellgebiet: Leitregion 44 / 58 / 59
Kreis Unna Friedrich-Ebert-Straße 17 59425 Unna
Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen bis 1000 Gramm,
Zustellgebiet: Leitregion 44 / 58 / 59
Es besteht zweimal die Möglichkeit einer jeweils 12 monatigen Verlängerung. Der Vertrag kann somit auf max. 4 Jahre verlängert werden.
Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen bis 1000 Gramm, Zustellgebiet: bundesweit (ohne Leitregion 44 / 58 / 59)
Kreis Unna Friedrich-Ebert-Straße 17 59425 Unna
Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen bis 1000 Gramm,
Zustellgebiet: bundesweit (ohne Leitregion 44 / 58 / 59)
Es besteht zweimal die Möglichkeit einer jeweils 12 monatigen Verlängerung. Der Vertrag kann somit auf max. 4 Jahre verlängert werden.
Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen bis 1000 Gramm, Zustellgebiet: international
Kreis Unna Friedrich-Ebert-Straße 17 59425 Unna
Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen bis 1000 Gramm,
Zustellgebiet: international
Es besteht zweimal die Möglichkeit einer jeweils 12 monatigen Verlängerung. Der Vertrag kann somit auf max. 4 Jahre verlängert werden.
Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen mit Zustellnachweis
Kreis Unna Friedrich-Ebert-Straße 17 59425 Unna
Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen mit Zustellnachweis
Es besteht zweimal die Möglichkeit einer jeweils 12 monatigen Verlängerung. Der Vertrag kann somit auf max. 4 Jahre verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Kopie eines aktuellen Auszugs aus dem Berufs-/Handelsregister
- Vorlage der Eigenerklärung Eignung
- Vorlage der Eigenerklärung Ausschlussgründe
- Vorlage der Eigenerklärung zu Russlandsanktionen
- Nachweis über das Vorliegen einer Lizenz nach dem Postgesetz (§§ 5 Abs. 1, 6 PostG)
- Eigenerklärung zum Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Angabe je Geschäftsjahr)
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
geforderte Mindestumsätze pro Jahr und Los:
Los 1 - [Betrag gelöscht] EUR
Los 2 - [Betrag gelöscht] EUR
Los 3 - [Betrag gelöscht] EUR
Los 4 - [Betrag gelöscht] EUR
- Vorlage von drei Referenzen zu vergleichbaren Aufträgen je Los aus den letzten drei Jahren, mit der Angabe des Auftraggebers, der Auftragshöhe und des Zeitraums der Leistungserbringung
Mindestauftragswerte für die einzelnen Lose bei den Referenzen:
Los 1 - [Betrag gelöscht] EUR
Los 2 - [Betrag gelöscht] EUR
Los 3 - [Betrag gelöscht] EUR
Los 4 - [Betrag gelöscht] EUR
Es gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen in der zur Zeit gültigen Fassung (TVgG NRW).
Die "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen" liegen den Vergabeunterlagen bei und werden Vertragsbestandteil.
Eine deutschsprachige verantwortliche Ansprechperson ist obligatorisch.
Abschnitt IV: Verfahren
online
Vertreter der Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 VgV nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im Laufe des letzten Vertragsjahres.
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Werden fremdsprachige Nachweise oder Antragsunterlagen eingereicht, sind beglaubigte Übersetzungen vorzulegen. Die Kosten hierfür trägt ausschließlich der Bieter selbst. Fehler in der Übersetzung muss sich der Bieter zuschreiben lassen.
Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bieter erfolgt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter www.vergabe.metropoleruhr.de. Das gilt auch für Bieteranfragen.
Die Kommunikation mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen.
Nur die bei der Vergabeplattform vollständig registrierten Bieter werden (automatisch) über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren informiert. Es besteht keine Registrierungspflicht. Registriert sich der Bieter nicht, ist er aber verpflichtet, sich regelmäßig selbständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen und deren Beantwortung oder sonstige Informationen zum Vergabeverfahren über die vorgenannte Vergabeplattform zu informieren und die Seiten entsprechend zu kontrollieren. Es ist jeweils die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zur Angebotserstellung zu verwenden.
Es gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen in der zur Zeit gültigen Fassung (TVgG NRW).
Die "Besonderen Vertragsbedingungen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen" liegen den Vergabeunterlagen bei und werden Vertragsbestandteil.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD5D4CP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.