Beratungsleistungen sowie fachliche Verfahrensbegleitung des Förderverfahrens Cluster I - BLS Referenznummer der Bekanntmachung: 207/22-AZ
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sigmaringen
NUTS-Code: DE149 Sigmaringen
Postleitzahl: 72488
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungsleistungen sowie fachliche Verfahrensbegleitung des Förderverfahrens Cluster I - BLS
Beratungsleistungen sowie fachliche Verfahrensbegleitung des Förderverfahrens Cluster I (Herdwangen-Schönach, Inzigkofen, Leibertingen, Meßkirch, Sauldorf, Wald)
Los 1: BLS - Herdwangen-Schönach
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die BLS – Breitbandversorgungsgesellschaft im Landkreis Sigmaringen GmbH & Co. KG (nach-folgend: BLS) ist ein interkommunaler Zusammenschluss zahlreicher Kommunen aus den Landkreisen Biberach, Sigmaringen, Reutlingen, Tuttlingen und Konstanz. Ihre Aufgabe ist zusammengefasst die Schaffung von Breitbandinfrastrukturen zur Sicherstellung bzw. Verbesserung der bedarfsgerechten und zukunftsfähigen Breitbandversorgung auf Gemarkung Ihrer Gesellschafter. Dort sollen Gewerbebetriebe, Privathaushalte und sonstige Nutzer mit schnellem Internet angebunden und versorgt werden.
Zur Umsetzung bedient sich die BLS vor allem sämtlicher in Betracht kommender Breitbandförder-programme des Bundes und des Landes Baden-Württemberg. So wurden/werden bisher vor allem die Förderungen nach dem Weiße-Flecken-Förderprogramme Richtlinie zur Förderung des Breit-bandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland in Kombination mit der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) und auch nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) nebst den Vorgängerprogrammen in Anspruch genommen. Nunmehr steht der Ausbau der grauen Flecken unter Inanspruchnahme der Graue-Flecken-Förderprogramme, also der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland nebst zugehöriger Co-Finanzierung des Landes Baden-Württemberg nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) an.
Die BLS benötigt hierzu Beratungsleistungen in den Bereichen des Markterkundungsverfahrens, der FTTB-Strukturplanung, Erfassung der Ist-Situationen, Ausbaukonzept, Kostenkalkulation und Verfahrensbegleitung nebst Abrechnung. Im Einzelnen ergeben sich die Leistungen aus der Anlage Leistungsverzeichnis, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Die Leistungen werden für den Breitbandausbau auf Gemarkung der Gesellschafter Herdwangen-Schönach, Inzigkofen, Leibertingen, Meßkirch, Sauldorf und Wald benötigt.
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrun-deliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten, wie diese im betreffenden Zuwendungsbescheid vorgegeben werden. Insbesondere sind dabei neben den Vorgaben im jeweiligen Zuwendungsbescheid selbst folgende Vorgaben einzuhalten:
Los 2: BLS - Inzigkofen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die BLS – Breitbandversorgungsgesellschaft im Landkreis Sigmaringen GmbH & Co. KG (nachfolgend: BLS) ist ein interkommunaler Zusammenschluss zahlreicher Kommunen aus den Land-kreisen Biberach, Sigmaringen, Reutlingen, Tuttlingen und Konstanz. Ihre Aufgabe ist zusammengefasst die Schaffung von Breitbandinfrastrukturen zur Sicherstellung bzw. Verbesserung der bedarfsgerechten und zukunftsfähigen Breitbandversorgung auf Gemarkung Ihrer Gesellschafter. Dort sollen Gewerbebetriebe, Privathaushalte und sonstige Nutzer mit schnellem Internet angebunden und versorgt werden.
Zur Umsetzung bedient sich die BLS vor allem sämtlicher in Betracht kommender Breitbandförder-programme des Bundes und des Landes Baden-Württemberg. So wurden/werden bisher vor allem die Förderungen nach dem Weiße-Flecken-Förderprogramme Richtlinie zur Förderung des Breit-bandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland in Kombination mit der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breit-bandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) und auch nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) nebst den Vorgängerprogrammen in Anspruch genommen. Nunmehr steht der Ausbau der grauen Flecken unter Inanspruchnahme der Graue-Flecken-Förderprogramme, also der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland nebst zugehöriger Co-Finanzierung des Landes Baden-Württemberg nach der Verwaltungsvor-schrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) an.
Die BLS benötigt hierzu Beratungsleistungen in den Bereichen des Markterkundungsverfahrens, der FTTB-Strukturplanung, Erfassung der Ist-Situationen, Ausbaukonzept, Kostenkalkulation und Verfahrensbegleitung nebst Abrechnung. Im Einzelnen ergeben sich die Leistungen aus der Anlage Leistungsverzeichnis, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Die Leistungen werden für den Breitbandausbau auf Gemarkung der Gesellschafter Herdwangen-Schönach, Inzigkofen, Leibertingen, Meßkirch, Sauldorf und Wald benötigt.
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrun-deliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten, wie die-se im betreffenden Zuwendungsbescheid vorgegeben werden. Insbesondere sind dabei neben den Vorgaben im jeweiligen Zuwendungsbescheid selbst folgende Vorgaben einzuhalten.
Los 3: BLS - Leibertingen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die BLS – Breitbandversorgungsgesellschaft im Landkreis Sigmaringen GmbH & Co. KG (nachfolgend: BLS) ist ein interkommunaler Zusammenschluss zahlreicher Kommunen aus den Land-kreisen Biberach, Sigmaringen, Reutlingen, Tuttlingen und Konstanz. Ihre Aufgabe ist zusammengefasst die Schaffung von Breitbandinfrastrukturen zur Sicherstellung bzw. Verbesserung der bedarfsgerechten und zukunftsfähigen Breitbandversorgung auf Gemarkung Ihrer Gesellschafter. Dort sollen Gewerbebetriebe, Privathaushalte und sonstige Nutzer mit schnellem Internet angebunden und versorgt werden.
Zur Umsetzung bedient sich die BLS vor allem sämtlicher in Betracht kommender Breitbandförder-programme des Bundes und des Landes Baden-Württemberg. So wurden/werden bisher vor allem die Förderungen nach dem Weiße-Flecken-Förderprogramme Richtlinie zur Förderung des Breit-bandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland in Kombination mit der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breit-bandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) und auch nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) nebst den Vorgängerprogrammen in Anspruch genommen. Nunmehr steht der Ausbau der grauen Flecken unter Inanspruchnahme der Graue-Flecken-Förderprogramme, also der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland nebst zugehöriger Co-Finanzierung des Landes Baden-Württemberg nach der Verwaltungsvor-schrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) an.
Die BLS benötigt hierzu Beratungsleistungen in den Bereichen des Markterkundungsverfahrens, der FTTB-Strukturplanung, Erfassung der Ist-Situationen, Ausbaukonzept, Kostenkalkulation und Verfahrensbegleitung nebst Abrechnung. Im Einzelnen ergeben sich die Leistungen aus der Anlage Leistungsverzeichnis, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Die Leistungen werden für den Breitbandausbau auf Gemarkung der Gesellschafter Herdwangen-Schönach, Inzigkofen, Leibertingen, Meßkirch, Sauldorf und Wald benötigt.
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrun-deliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten, wie die-se im betreffenden Zuwendungsbescheid vorgegeben werden. Insbesondere sind dabei neben den Vorgaben im jeweiligen Zuwendungsbescheid selbst folgende Vorgaben einzuhalten.
Los 4: BLS - Meßkirch
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die BLS – Breitbandversorgungsgesellschaft im Landkreis Sigmaringen GmbH & Co. KG (nachfolgend: BLS) ist ein interkommunaler Zusammenschluss zahlreicher Kommunen aus den Land-kreisen Biberach, Sigmaringen, Reutlingen, Tuttlingen und Konstanz. Ihre Aufgabe ist zusammengefasst die Schaffung von Breitbandinfrastrukturen zur Sicherstellung bzw. Verbesserung der bedarfsgerechten und zukunftsfähigen Breitbandversorgung auf Gemarkung Ihrer Gesellschafter. Dort sollen Gewerbebetriebe, Privathaushalte und sonstige Nutzer mit schnellem Internet angebunden und versorgt werden.
Zur Umsetzung bedient sich die BLS vor allem sämtlicher in Betracht kommender Breitbandförder-programme des Bundes und des Landes Baden-Württemberg. So wurden/werden bisher vor allem die Förderungen nach dem Weiße-Flecken-Förderprogramme Richtlinie zur Förderung des Breit-bandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland in Kombination mit der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breit-bandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) und auch nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) nebst den Vorgängerprogrammen in Anspruch genommen. Nunmehr steht der Ausbau der grauen Flecken unter Inanspruchnahme der Graue-Flecken-Förderprogramme, also der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland nebst zugehöriger Co-Finanzierung des Landes Baden-Württemberg nach der Verwaltungsvor-schrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) an.
Die BLS benötigt hierzu Beratungsleistungen in den Bereichen des Markterkundungsverfahrens, der FTTB-Strukturplanung, Erfassung der Ist-Situationen, Ausbaukonzept, Kostenkalkulation und Verfahrensbegleitung nebst Abrechnung. Im Einzelnen ergeben sich die Leistungen aus der Anlage Leistungsverzeichnis, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Die Leistungen werden für den Breitbandausbau auf Gemarkung der Gesellschafter Herdwangen-Schönach, Inzigkofen, Leibertingen, Meßkirch, Sauldorf und Wald benötigt.
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrun-deliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten, wie die-se im betreffenden Zuwendungsbescheid vorgegeben werden. Insbesondere sind dabei neben den Vorgaben im jeweiligen Zuwendungsbescheid selbst folgende Vorgaben ein-zuhalten
Los 5: BLS - Sauldorf
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die BLS – Breitbandversorgungsgesellschaft im Landkreis Sigmaringen GmbH & Co. KG (nachfolgend: BLS) ist ein interkommunaler Zusammenschluss zahlreicher Kommunen aus den Land-kreisen Biberach, Sigmaringen, Reutlingen, Tuttlingen und Konstanz. Ihre Aufgabe ist zusammengefasst die Schaffung von Breitbandinfrastrukturen zur Sicherstellung bzw. Verbesserung der bedarfsgerechten und zukunftsfähigen Breitbandversorgung auf Gemarkung Ihrer Gesellschafter. Dort sollen Gewerbebetriebe, Privathaushalte und sonstige Nutzer mit schnellem Internet angebunden und versorgt werden.
Zur Umsetzung bedient sich die BLS vor allem sämtlicher in Betracht kommender Breitbandförder-programme des Bundes und des Landes Baden-Württemberg. So wurden/werden bisher vor allem die Förderungen nach dem Weiße-Flecken-Förderprogramme Richtlinie zur Förderung des Breit-bandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland in Kombination mit der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breit-bandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) und auch nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) nebst den Vorgängerprogrammen in Anspruch genommen. Nunmehr steht der Ausbau der grauen Flecken unter Inanspruchnahme der Graue-Flecken-Förderprogramme, also der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland nebst zugehöriger Co-Finanzierung des Landes Baden-Württemberg nach der Verwaltungsvor-schrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) an.
Die BLS benötigt hierzu Beratungsleistungen in den Bereichen des Markterkundungsverfahrens, der FTTB-Strukturplanung, Erfassung der Ist-Situationen, Ausbaukonzept, Kostenkalkulation und Verfahrensbegleitung nebst Abrechnung. Im Einzelnen ergeben sich die Leistungen aus der Anlage Leistungsverzeichnis, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Die Leistungen werden für den Breitbandausbau auf Gemarkung der Gesellschafter Herdwangen-Schönach, Inzigkofen, Leibertingen, Meßkirch, Sauldorf und Wald benötigt.
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrun-deliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten, wie die-se im betreffenden Zuwendungsbescheid vorgegeben werden. Insbesondere sind dabei neben den Vorgaben im jeweiligen Zuwendungsbescheid selbst folgende Vorgaben einzuhalten.
Los 6: BLS - Wald
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die BLS – Breitbandversorgungsgesellschaft im Landkreis Sigmaringen GmbH & Co. KG (nachfolgend: BLS) ist ein interkommunaler Zusammenschluss zahlreicher Kommunen aus den Land-kreisen Biberach, Sigmaringen, Reutlingen, Tuttlingen und Konstanz. Ihre Aufgabe ist zusammengefasst die Schaffung von Breitbandinfrastrukturen zur Sicherstellung bzw. Verbesserung der bedarfsgerechten und zukunftsfähigen Breitbandversorgung auf Gemarkung Ihrer Gesellschafter. Dort sollen Gewerbebetriebe, Privathaushalte und sonstige Nutzer mit schnellem Internet angebunden und versorgt werden.
Zur Umsetzung bedient sich die BLS vor allem sämtlicher in Betracht kommender Breitbandförder-programme des Bundes und des Landes Baden-Württemberg. So wurden/werden bisher vor allem die Förderungen nach dem Weiße-Flecken-Förderprogramme Richtlinie zur Förderung des Breit-bandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland in Kombination mit der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breit-bandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) und auch nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) nebst den Vorgängerprogrammen in Anspruch genommen. Nunmehr steht der Ausbau der grauen Flecken unter Inanspruchnahme der Graue-Flecken-Förderprogramme, also der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland nebst zugehöriger Co-Finanzierung des Landes Baden-Württemberg nach der Verwaltungsvor-schrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) an.
Die BLS benötigt hierzu Beratungsleistungen in den Bereichen des Markterkundungsverfahrens, der FTTB-Strukturplanung, Erfassung der Ist-Situationen, Ausbaukonzept, Kostenkalkulation und Verfahrensbegleitung nebst Abrechnung. Im Einzelnen ergeben sich die Leistungen aus der Anlage Leistungsverzeichnis, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Die Leistungen werden für den Breitbandausbau auf Gemarkung der Gesellschafter Herdwangen-Schönach, Inzigkofen, Leibertingen, Meßkirch, Sauldorf und Wald benötigt.
Vom späteren Auftragnehmer sind deshalb sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrun-deliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten, wie die-se im betreffenden Zuwendungsbescheid vorgegeben werden. Insbesondere sind dabei neben den Vorgaben im jeweiligen Zuwendungsbescheid selbst folgende Vorgaben einzuhalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über das Vorliegen einer aktuell gültige Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65).
- Eigenerklärung über das Vorliegen der Berufsqualifikation Dipl. Ing., Dipl. Ing. (FH), oder vergleichbarer Bachelor oder Master. Es ist erforderlich, dass nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht die Berechtigung besteht, die Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen müssen für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung einen verantwortlichen Betriebsangehörigen benennen, der die genannte Berufsqualifikation erfüllt.
Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente in Bezug auf Ausschlussgründe:
- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit bzw. über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Formblatt Zuverlässigkeit.
- Eigenerklärung darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen gemäß Formblatt MiLOG.
- Darüber hinaus hat der Bieter die Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) gemäß Form-blatt LTMG abzugeben.
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 SchwarzarbG vorliegen gemäß Formblatt Schwarzarbeit.
- Eigenerklärung fehelender Russlandbezug gemäß Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren gemäß Formblatt Sanktionsverordnung.
- Eigenerklärung (personenbezogen) über die Zusicherung der Neutralität und Unabhängigkeit gemäß Formblatt Zusicherung Neutralität und Unabhängigkeit.
- Eigenerklärung (personenbezogen) über die Fachkunde des Beraters gemäß Formblatt Erklärung über die Fachkunde des Beraters.
Die Vergabestelle behält sich unabhängig davon zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens vor, Nachweise und/oder Bescheinigungen für sämtliche geforder-ten Unterlagen anzufordern bzw. diese im Rahmen des rechtlich zulässigen nachzufordern. Diese sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
- Eigenerklärung über das Bestehen oder den Abschluss einer Betriebshaftpflicht-versicherung im Fall der Zuschlagserteilung gemäß Formblatt Versicherung der Bewerbung. Die Mindestdeckungssumme muss mindestens [Betrag gelöscht] Euro je Einzelfall für Personenschäden und [Betrag gelöscht] Euro für Sach- und Vermögensschäden im Falle der Zuschlagserteilung betragen. Dabei muss die Maximierung der möglichen Ersatzleistungen des Versicherers das mindestens 2 – fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei Bietergemein-chaften ist es ausreichend, dass einer der Mitglieder der Bietergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt. Die Nichterfüllung der Mindestvorgabe führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
- Eigenerklärung über den vom Bieter/ der Bietergemeinschaft erzielten Umsatz (netto) im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den letzten drei abgeschlos-senen Geschäftsjahren gemäß Formblatt Umsatz. Der Mindestumsatz netto im Bereich der zu vergebenden Leistungen, muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren pro Los, auf das sich der Bieter bewirbt, mindestens [Betrag gelöscht] Euro netto betragen haben. Bei Bietergemeinschaften wird der Umsatz aller Mitglieder der Bietergemeinschaft addiert. Die Nichterfüllung der Mindestvorgabe führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Bietergemeinschaften wird der Umsatz aller Mitglieder der Bietergemeinschaft addiert. Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur im Falle der wirtschaftlichen Eignungsleihe nach Vorlage entsprechender Verpflichtungser-lärungen der Unterauftragnehmer nach Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer.
Die Vergabestelle behält sich unabhängig davon zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens vor, Nachweise und/oder Bescheinigungen für sämtliche geforder-ten Unterlagen anzufordern bzw. diese im Rahmen des rechtlich zulässigen nachzufordern. Diese sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
- Eigenerklärung über die technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen sowie Ei-generklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl und Zahl der Führungskräfte in den Jahren 2019/2020/2021. Sämtliche Angaben haben in Vollzeitäquivalenten zu erfolgen. Für die Erklärung ist das Formblatt Mitarbeiter zur Bewerbung zu verwenden.
- Eigenerklärung über die Ausführung von Leistungen (Referenzen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung ver-gleichbar sind gemäß Referenzliste in Formblatt Referenzen. Vergleichbar in diesem Sinne sind Referenzen, die umfassende, mit den hier ausgeschriebenen Leistungen vergleichbare Beratungsleistungen nach der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland und/oder nach der Richtlinie zur Förderung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland zum Gegenstand haben und die zugehörige Verfahrensbegleitung des Förderverfahrens. Von den Bietern sind die beigefügten Formblätter Referenzen zu verwenden und die Angaben sind eindeutig in der dort vorgegebenen Form zu machen! Von der Verwendung selbst gefertigter Referenzblätter ist Abstand zu neh-men!
Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzen wie vorab beschrieben vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Bietergemeinschaft „insgesamt“ die obigen Vorgaben zu den Referenzen erfüllt und einzelne Mitglieder für die von Ihnen angebotene Teilleistung im Rahmen der Aufgabenteilung Referenzen angeben.
Die Vergabestelle behält sich unabhängig davon zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens vor, Nachweise und/oder Bescheinigungen für sämtliche geforder-ten Unterlagen anzufordern bzw. diese im Rahmen des rechtlich zulässigen nachzufordern. Diese sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch unter Wahrung des 4-Augen-Prinzips
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.