Schulcampus Jahnstraße Objektplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 004-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weil der Stadt
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71263
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.weil-der-stadt.de/willkommen
Abschnitt II: Gegenstand
Schulcampus Jahnstraße Objektplanung
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die europaweite Vergabe von Planungsleistungen der
Objektplanung für Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10.1 sowie der Freianlagen nach
§ 39 HOAI i. V. m. Anlage 11.1 für die Leistungsphasen 1 bis 9 für den ersten Bauabschnitt des Schulcampus
Jahnstraße in Weil der Stadt
Schulcampus Jahnstraße Jahnstraße 71263 Weil der Stadt
Der Gemeinderat der Stadt Weil der Stadt hat am 28. September 2021 einen Beschluss zur Freigabe von
Planungsmitteln für die Durchführung der VgV-Verfahren zur Vergabe der Objektplanungsleistungen Gebäude
und Innenräume sowie Freianlagen und der Fachplanungsleistungen TGA Elektro, TGA HLS, Tragwerk,
Bauphysik und Brandschutz für den ersten Bauabschnitt des Neubaus des Schulcampus Jahnstraße getroffen.
Neben der Bedarfsplanung wurde mit den Schulleitungen ein abgestimmtes Flächenprogramm erarbeitet, das
sich an den Förderrichtlinien des Landes Baden-Württemberg orientiert. Danach ergibt sich für die HeinrichSteinhövel-Grundschule (HSS) eine Programmfläche von 2.295 m². In der HSS gibt es derzeit 14 Klassen.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Planungsleistungen der Objektplanung
für Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10.1 sowie der Freianlagen nach § 39 HOAI i. V.
m. Anlage 11.1 für die Leistungsphasen 1 bis 9 für den ersten Bauabschnitt
Die Beauftragung des im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ausgewählten Planers erfolgt ab Leistungsphase
1 (Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4; Stufe 2: Leistungsphasen 4 bis 9). Es ist eine stufenweise Beauftragung
beabsichtigt; ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Die Grobkosten für den ersten Bauabschnitt belaufen sich auf ca. 9,5 Mio. EUR brutto (KG 200-500, 700 +
Interimskosten).
Mit den Planungen soll ab Oktober 2022 begonnen werden. Abbruchleistungen sollen ab Mitte 2023 erfolgen.
Der Baubeginn ist für Herbst 2023 vorgesehen. Die Inbetriebnahme soll im 4. Quartal 2025 erfolgen.
Das Städtebauliche Konzept der Stadt Weil der Stadt für den Schulcampus Jahnstraße ist zu beachten. Dieses
ist in den Teilnahmeunterlagen dargestellt.
Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang der zu erbringenden Leistungen erhalten die im Rahmen des
Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Die Stadt Weil der Stadt wird in weiteren - separaten - Vergabeverfahren weitere Fachplanungsleistungen
ausschreiben. Diese sind nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten
Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Schrit 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige
Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben,
können nicht berücksichtigt werden.
Schritt 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich
geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Schritt 3:
Schließlich wird für den Fall, dass sich mehr als vier grundsätzlich geeignete Unternehmen beworben
haben, unter den Bewerbern auf Grundlage der erbrachten Eignungsnachweise gem. Ziffer III.1.3 der EUBekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am
weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Dabei werden die gem. Ziffer III.1.3 der EU-Bekanntmachung anzugebenden Eignungsnachweise wie folgt
bewertet:
a) Gesamtumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Bewertet wird bei diesem Auswahlkriterium der Gesamtumsatz in EUR netto in den vergangenen drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren unter Bildung des Mittelwerts nach folgender Maßgabe:
Gesamtumsatz im Mittel >= [Betrag gelöscht] EUR: 30 Punkte
Gesamtumsatz im Mittel >= [Betrag gelöscht] EUR: 20 Punkte
Gesamtumsatz im Mittel < [Betrag gelöscht] EUR: 10 Punkte
b) Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen
Bewertet wird bei diesem Auswahlkriterium der Jahresumsatz mit vergleichbaren Leistungen (Objektplanung
Gebäude und Innenräume Schulneubauten oder -generalsanierungen) in EUR netto in den vergangenen drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren unter Bildung des Mittelwerts nach folgender Maßgabe:
Jahresumsatz im Mittel >= [Betrag gelöscht] EUR: 30 Punkte
Jahresumsatz im Mittel < [Betrag gelöscht] EUR: 20 Punkte
c) Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Jahren
Bewertet wird bei diesem Auswahlkriterium die durchschnittliche Zahl der beim Bewerber insgesamt
beschäftigten Mitarbeiter (MA) der letzten drei Jahre nach folgender Maßgabe:
Gesamtzahl MA >= 10 MA: 20 Punkte
Gesamtzahl MA >= 5 MA: 10 Punkte
Gesamtzahl MA < 5 MA: 5 Punkte
d) Durchschnittliche jährliche Zahl der Beschäftigten mit akademischen Abschluss im Bauwesen in den letzten
drei Jahren
Bewertet wird bei diesem Auswahlkriterium die durchschnittliche Zahl der beim Bewerber insgesamt
beschäftigten Mitarbeiter (MA) mit einem akademischen Abschluss im Bauwesen (Architekt, Bauingenieur oder
vergleichbar) der letzten drei Jahre nach folgender Maßgabe:
MA mit akademischem Abschluss im Bauwesen >= 6 MA: 20 Punkte
MA mit akademischem Abschluss im Bauwesen < 6 MA: 10 Punkte
e) Bewertung der eingereichten Mindestreferenzen
Hierbei werden je Bewerber die beiden Mindestreferenzen für die Bewertung herangezogen. Für die Bewertung
sind die eingereichten Mindestreferenzen daher durch den Bewerber zu priorisieren. Nimmt der Bewerber, auch
nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung vor, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren
und entsprechend in die Wertung einbeziehen. Die Vorlage von mehr als zwei Referenzen ist nicht erwünscht.
(1) Bewertet wird bei den Mindestreferenzen das Projektvolumen in EUR netto (KG 200 bis 700 nach DIN 276)
jeweils nach folgender Maßgabe:
Projektvolumen >= EUR 4 Mio.: 50 Punkte
Projektvolumen >= EUR 2 Mio.: 25 Punkte
Projektvolumen < EUR 2 Mio.: 10 Punkte
(2) Bewertet wird bei den Mindestreferenzen die Vergleichbarkeit der erbrachten Leistung mit dem
vorgesehenen Projekt jeweils nach folgender Maßgabe:
Schulgebäude/ Hochschulgebäude: 30 Punkte
Kindergarten/Kita: 10 Punkte
(3) Bewertet wird die Vorlage eines Referenzschreibens über die vertragsgemäße Leis-tungserbringung nach
folgender Maßgabe:
Vorlage eines Referenzschreibens
über die vertragsgemäße Leistungserbringung: 40 Punkte
Keine Vorlage eines Referenzschreibens über die vertragsgemäße Leistungserbringung: 0 Punkte
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die
vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend
nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere
Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen
bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der
zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der
Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen
werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird.
Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach
Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber
auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das
Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) Aktueller Auszug der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019,
2020, 2021) einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Objektplanung Gebäude und
Innenräume Schulneubauten oder -generalsanierungen).
(2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe
von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie von mind. 2 Mio. EUR für Vermögensschäden
oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(1) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl der
Beschäftigten mit akademischem Abschluss im Bauwesen (Architekt, Bauingenieur oder vergleichbar) in den
letzten drei Jahren ersichtlich sind (2019, 2020, 2021).
(2) Nachweis von zwei Referenzprojekten des Bewerbers über die Erbringung von Objektplanungsleistungen.
Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags,
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
- Erbrachte Leistungsphasen nach HOAI,
- Leistungsumfang /-gegenstand (u. a. Bauweise und Art der Bildungseinrichtung),
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Abschluss der Leistungsphase 8
- Zeitpunkt der Inbetriebnahme und Abnahme des Gebäudes
- Projektvolumen (KG 200 bis 700 nach DIN 276) in EUR netto,
- Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild (je Projekt max. 2 DIN A4 Seiten in Form von Text, Fotos oder
Skizzen).
Hinweis: Die Vorlage von mehr als zwei Referenzen ist nicht erwünscht.
zu (2) "Nachweis von zwei Referenzprojekten des Bewerbers über die Erbringung von
Objektplanungsleistungen":
Der Bewerber hat die folgenden zwei Mindestreferenzen vorzulegen:
1. Eigenerklärung über mindestens 1 Referenzprojekt über die Erbringung von Planungsleistungen im Bereich
der Objektplanung "Gebäude und Innenräume" nach § 34 HOAI in den Leistungsphasen 2 bis 8 nach HOAI
für den Neubau oder die Generalsanierung einer Bildungseinrichtung in Holz-Hybrid-Bauweise für einen
öffentlichen Auftraggeber mit einem Auftragsvolumen von mindestens EUR 1 Mio. netto (KG 200 bis 700 nach DIN 276). Die Leistungsphase 8 muss erbracht und abgeschlossen sein. Inbetriebnahme und Abnahme des
Gebäudes darf nicht vor dem 01. Januar 2016 erfolgt sein.
2. Eigenerklärung über mindestens 1 Referenzprojekt über die Erbringung von Planungsleistungen im Bereich
der Objektplanung "Gebäude und Innenräume" nach § 34 HOAI in den Leistungsphasen 2 bis 8 nach HOAI
für den Neubau oder die Generalsanierung einer Bildungseinrichtung für einen öffentlichen Auftraggeber mit
einem Auftragsvolumen von mindestens EUR 1 Mio. netto (KG 200 bis 700 nach DIN 276). Die Leistungsphase
8 muss erbracht und abgeschlossen sein. Inbetriebnahme und Abnahme des Gebäudes darf nicht vor dem 01.
Januar 2010 erfolgt sein.
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, die die in der Auftragsbekanntmachung
geforderte Eignung aufweisen sowie Bewerbergemeinschaften, die die Eignungsanforderungen erfüllen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß den Rechtsvorschriften
ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung im Zulassungsbereich die
Berufsbezeichnung "Architekt" zu führen.
Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so
erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder
sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2013/55/EG -
"Berufsanerkennungsrichtlinie" - gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen
Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn
der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche
Personen gestellt werden.
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern
der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten
Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied
Zahlungen anzunehmen,
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall
gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz
für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen
Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen,
insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
2) Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort
abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch
Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren
zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und
insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob
seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für
die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXRAYDYYY7F
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem
Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung
an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen
werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.