Open-House-Verfahren zum Aufbau eines Coaching-Pools Referenznummer der Bekanntmachung: 2022 10 EU RE Coaching
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50937
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uk-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Open-House-Verfahren zum Aufbau eines Coaching-Pools
Open-House-Verfahren zum Aufbau eines Coaching-Pools für das Universitätsklinikum Köln. Ziel dieses Verfahrens ist die Ermittlung geeigneter Coaches. Die über die Vergabeplattform downloadbaren
Antragsunterlagen sind aufgrund der Zeilenbeschränkung Gegenstand dieser EU-Bekanntmachung.
Kategorie I
Kategorie I untere und mittlere Führungsebene
Universitätsklinikum Köln AöR Kerpener Straße 62 50937 Köln
Coachings, Beratungen oder Gruppenformate für Führungskräfte und Projektleiter der unteren und
mittleren Führungsebene.
Der Richtpreis in dieser Kategorie beträgt [Betrag gelöscht] EUR pro Stunde. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, in Abhängigkeit von Qualifikation und Zufriedenheit Zu- und Abschläge zu gewähren.
Los 1 untere und mittlere Führungsebene
Los 2 oberste Führungsebene und komplexe Beratungsanlässe
Kategorie II oberste Führungsebene und komplexe Beratungsanlässe
Universitätsklinikum Köln AöR Kerpener Straße 62 50937 Köln
Coachings, Beratungen oder Gruppenformate für Führungskräfte der obersten Führungsebene (Geschäftsführung und Klinikdirektoren)
sowie komplexe Beratungsanlässe.
Der Richtpreis in dieser Kategorie beträgt [Betrag gelöscht] EUR pro Stunde. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, in Abhängigkeit von Qualifikation und Zufriedenheit Zu- und Abschläge zu gewähren.
Los 1 untere und mittlere Führungsebene
Los 2 oberste Führungsebene und komplexe Beratungsanlässe
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
PL1a: Ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular (Anlage 1)
PL2: Eigenerklärung, dass weder der Unternehmer noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen
zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten rechtskräftig verurteilt ist. (mittels
Anlage 2.1 und/oder eigenerstelltem Dokument)
PL3: Eigenerklärung, dass weder der Unternehmer, noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen
zuzurechnen ist, eine schwere Verfehlung begangen hat, welche seine Zuverlässigkeit infrage stellt. (mittels
Anlage 2.1 und/oder eigenerstelltem Dokument)
PL4: Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie
der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, auf gesonderte Anforderung
entsprechende Nachweise (mittels Anlage 2.1 und/oder eigenerstelltem Dokument)
PL5: Auf gesonderte Anforderung: Auszug aus dem Bundeszentralregister oder gleichwertige Urkunde einer
zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands betreffend das Unternehmen oder (bei
juristischen Personen) seine nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten.
Einzureichende Unterlagen:
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (mit dem Angebot vorzulegen): Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
WL1: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (mittels eigenerstelltem Dokument)
Einzureichende Unterlagen:
- Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (mit dem Angebot vorzulegen):
TL1: Unternehmensprofil und Profil(e) der leistungserbringenden Person(en) (mittels eigenerstelltem Dokument, idealerweise jeweils max. 1 DIN A4 Seite)
TL1a: Darstellung des leistungserbringenden Unternehmens
- TL1b: Darstellung der leistungserbringenden Person(en)
TL2: Qualifikation und Weiterbildung der zum Einsatz kommenden Coaches (jeweils mittels Ausbildungszeugnis)
- TL2a: Abgeschlossenes Studium
- TL2b: Mindestens eine abgeschlossene Coachingausbildung im Um-fang von mindestens 120 bis 250 Ausbildungsstunden (Zeitstunden) (z.B. DBVC, DCV, dvct, DGSF) oder vergleichbare Ausbildung
- ODER eine abgeschlossene psychotherapeutische Ausbildung mit nachgewiesener Coachingerfahrung, nachzuweisen zusätzlich mittels Referenzbogen (Anlage 7 "Referenzbogen")
TL3: Erfahrung in Kategorie 1 "untere und mittlere Führungsebene (Führungskräfte / Projektleiter/-innen)" (mittels Anlage 7 "Referenzbogen")
- TL3a: (Einzel-)Coachings für Personen der Kategorie 1 (mind. 3 Referenzen)
- TL3b: Beratungen oder Gruppenformate (z.B. Workshops, Teamentwicklungen, Veränderungs-/Konfliktmanagement, Prozessbegleitungen) für Personen der Kategorie 1 (mind. 3 Referenzen)
TL4: Erfahrung in Kategorie 2 "oberste Führungsebene (Geschäftsführung, Klinik-direktion) und komplexe Beratungsanlässe" ((mittels Anlage 7 "Referenzbogen")
- TL4a: (Einzel-)Coachings für Personen und Beratungsanlässe der Kategorie 2 (mind. 3 Referenzen)
- TL4b: Beratungen oder Gruppenformate (z.B. Workshops, Teamentwicklungen, Veränderungs-/Konfliktmanagement, Prozessbegleitungen) für Personen und Beratungsanlässe der Kategorie 2 (mind. 3 Re-ferenzen)
Optionale Angaben:
Neben dem Nachweis von Referenzen für die technische Leistungsfähigkeit ist es optional möglich, weitere Angaben im Referenzbogen (Anlage 7) zu machen. Diese dienen nur der Information und werden nicht für die Überprüfung der Leistungsfähigkeit herangezogen:
- Erfahrung in der Durchführung von Schulungen und/oder Vorträge in der Kategorie 1 und/oder Kategorie 2 (mittels Referenzbogen)
- Erfahrung in einem der o.g. Bereiche in einem Universitätsklinikum bzw. einem Krankenhauses in der Kategorie 1 und/oder Kategorie 2 (mittels Referenzbogen)
- Unterzeichneter Vertrag in zweifacher Ausfertigung
- Erklärung zur Einhaltung des MiLoG
Abschnitt IV: Verfahren
Open-House-Verfahren. Der hier gegenständliche Vertrag stellt keinen öffentlichen Auftrag im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie
2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates dar, so dass die Richtlinie bzw. das GWB Vergaberecht
(§§ 97 ff. GWB) nicht anzuwenden sind. Interessierte Antragsteller können die Antragsunterlagen
über die Vergabeplattform downloaden.
Zentrale Beschaffung
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2026
A) Auswahl der Coaches:
Der Auftraggeber erteilt dem Coach einen Auftrag, sobald der Coach alle in dieser Bekanntmachung und den
Verfahrensunterlagen geforderten Unterlagen form- und fristgerecht vorgelegt hat und der Vertrag von beiden
Seiten unterzeichnet ist.
B) Entschädigung:
Für die Erstellung und Abgabe eines Antrags wird keine Vergütung und keine Kostenerstattung gewährt. Dies
gilt auch für den Fall der Nichtaufnahme in den Coaching-Pool.
C) Open-House-Verfahren:
Der hier gegenständliche Vertrag stellt keinen öffentlichen Auftrag im Sinne der RL 2014/24/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates dar, so dass die Richtlinie bzw. das GWB-Vergaberecht (§§97ff.
GWB) nicht anzuwenden sind. Die Bestimmungen des GWB, der VgV, der SektVO sowie der KonzVgV
finden keine Anwendung. Sog. Open-House-Verfahren unterliegen nach der Rechtsprechung des EuGH
nicht dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden Auswahlentscheidung kein Wettbewerb stattfindet.
Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz an die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zugewährleisten,
erfolgt die Veröffentlichung der hier vertragsgegenständlichen Leistungen im Supplement zum Amtsblatt
der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die
Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie zum Beispiel der
Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars
und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung
unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit
ausdrücklich nicht verbunden. Der Auftraggeber trifft keine Auswahlentscheidung und unterbreitet somit
jedem interessierten Unternehmen, welches die Anforderungen dieses Vertrages erfüllt, ein identisches
Vertragsangebot. Sofern der Antragsteller die Anforderungen dieses Vertrages erfüllt, ist der Anbieter in die
Liste potentieller Coaches der Uniklinik Köln aufgenommen. Die Nachfrager in der Uniklinik Köln (Ärzte usw.)
wählen einen für sie passenden Coach aus. Die Auswahlentscheidung für einen Coach trifft
damit der Anwender und nicht der Auftraggeber.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYLYYB1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50567
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die hier gegenständlichen Verträge stellen keine öffentlichen Aufträge im Sinne der
Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates dar,so dass die
Richtlinie bzw. das GWB-Vergaberecht (§§ 97 ff. GWB) nicht anzuwenden sind. Die folgenden Angaben
erfolgen daher rein vorsorglich. Sog. Open-House-Verfahren unterliegen nach der Rechtsprechung des EuGH
nicht dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden Auswahlentscheidung kein Wettbewerb stattfindet. In
Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Auftragsbekanntmachung genutzt.
Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie zum Beispiel der Verfahrensbezeichnung "Offenes
Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform
geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche
Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit ausdrücklich nicht verbunden.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt);
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags
nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.