Diagnostikzentrum Klinikum Lippe GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: KLD 01/2022

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lippe
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum-lippe.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YEMR7U5/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mmv-recht.de/de
Adresse des Beschafferprofils: www.mmv-recht.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YEMR7U5
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: GmbH
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Diagnostikzentrum Klinikum Lippe GmbH

Referenznummer der Bekanntmachung: KLD 01/2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71900000 Labordienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Seitens der Klinikum Lippe GmbH (nachfolgend auch KLG genannt) ist angedacht, die Ausstattung des Diagnostikzentrums in einem innovativen Beschaffungs- und Bereitstellungspartnerschaftsansatz durchzuführen. Im Rahmen der geplanten "Partnerschaften" sollen die Industriepartner neben den Bereitstellungs- und Bewirtschaftungsleistungen der betreffenden Medizintechnik auch Beratungsleistungen hinsichtlich der betriebsorganisatorischen Verbesserung zur optimalen Auslastung sowie einer fundierten und zukunftsgerichteten Produktauswahl übernehmen.

Die Einzelheiten der ausgeschriebenen Leistung sind den Bedürfnissen und Anforderungen aus Anlage 1 zu diesen Teilnahme- und Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben:

In Konkretisierung der Ziffer II.1.6) teilt die Vergabestelle mit, dass eine gesamthafte der Vergabe der Lose 1-4 auch an einen Bieter vorbehalten bleibt (sogenannte Kombinationsangebote).

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Labormedizin

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85145000 Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Hauptort der Ausführung:

Klinikum Lippe GmbH Röntgenstraße 18 32756 Lippe

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ziel des Beschaffungsverfahrens des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern ist es, den optimierten wirtschaftlichen Erwerb und die nachhaltige Bewirtschaftung der Geräte zu erreichen. Hierbei gilt es, den derzeitigen und ggf. weiter nutzbaren Gerätebestand zu berücksichtigen und einzubeziehen.

Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere:

- eine hinreichende Verfügbarkeit der Geräte zur Bearbeitung der medizinischen Fälle;

- eine hinreichende und bedarfsgerechte Anzahl, Qualität sowie technische Ausstattung der Geräte;

- weitgehend einheitliche Anwenderoberflächen dieser Geräte, um das Personal entsprechend qualifizieren und über alle Standorte der KLG hinweg gleichermaßen einsetzen zu können;

- die Gerätestandorte, die im Laufe der baulichen Entwicklung der KLG gegenwärtig und künftig geplant werden oder wechseln können, wobei der Auftragnehmer die Bauherrenaufgaben im Rahmen der Planung und Standortwahl wahrnehmen muss, kann bzw. unterstützt und dabei die wirtschaftlich optimierten Entscheidungen (Investitionskostenerspa-rung) empfehlen und optional baulich umsetzen muss;

- eine Mitwirkung des Industriepartners hin zur universitären Prägung der KLG im Zeichen der Intersektoralen Versorgung, Interprofessionalität und Interdisziplinarität als Schwerpunkte der Entwicklung eines neu entstehenden Universitätsklinikum in enger Verzahnung zur klinischen Versorgung, den bestehenden und zu entwickelnde Zentren der KLG, der Schule für Pflege, MTLA, MTRA und Physiotherapie sowie der Verknüpfung der KLG zur ambulanten Versorgung

- eine technologieneutrale und schnittstellenoffene technische Kommunikationsinfrastruktur für alle medizintechnischen Geräte, die es ermöglicht, alle diagnostischen und therapeutischen Daten, die die Geräte erfassen, auf einheitlicher Basis zu dokumentieren und anzubinden und durch entsprechende IT-technische Programme auszuwerten und zur weiteren Steuerung der konkreten oder künftigen Patientenbehandlung zu verwerten (elektronische Vorbereitung zur Dokumentation, Auswertung und Steuerung der Abläufe und der Behandlungen und Vernetzung im Sinne einer Überprüfung der Behandlungskonzepte mit gleichartigen Behandlungsfällen im Rahmen des gesetzlichen Datenschutzes und der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht)

Für das Projekt ist ein Zeitraum von zehn Jahren vorgesehen, d.h. die genannten Punkte sind für diesen Zeitraum zu erarbeiten und zu beauftragen. Des Weiteren ist es Ziel des Auftragge-bers, innerhalb der Vertragslaufzeit eine frühzeitige Teilhabe an technischen Neuerungen des Auftragnehmers zu erlangen. Durch einen Knowhow-Transfer zugunsten des Auftraggebers sollen dessen Mitarbeiter und Führungspersonen Aufgaben erlernen und diese selbstständig im Rahmen der Anwendung der Technologie erfüllen können. Die Mitarbeiter des Auftraggebers müssen entsprechend geschult werden. Alle Leistungen sind in einer Weise zu dokumen-tieren, dass stets eine Nachvollziehbarkeit und Prüffähigkeit gegeben ist.

Weiteres Ziel ist der Einsatz von während der Vertragslaufzeit entwickelten technologischen Neuerungen. Um eine hohe Qualität der Patientenversorgung weiterhin zu gewährleisten, sind relevante Innovationen durch Austausch von Software und/oder Geräten einzuführen.

Die Geräteanzahl ist stets im Hinblick auf mögliche Einsparpotentiale sowie die Angemessenheit derer Ausstattungsmerkmale zu prüfen. Einsparungen können beispielsweise durch Inno-vationen und eine damit einhergehende Steigerung der Produktivität entstehen, wodurch ggf. weniger effizient arbeitende Geräte des Gerätepools entbehrlich werden.

Des Weiteren ist durch den Auftragnehmer ein Reporting der Gerätenutzung zu erbringen und dem Auftraggeber in abzustimmender Form vorzulegen, um die Auslastung und den Einsatz der Geräte prüfen zu können. Ambulante Mitnutzungskonzepte sollen berücksichtigt werden, um Geräte ggf. wirtschaftlicher auszulasten.

Das Reporting kann auch auf die übrige Medizintechnik über die entsprechende Kommunikationsinfrastruktur als Auftragsbestandteil ausgedehnt werden. Die Reportingdokumentation beinhaltet auch die Abrechnung der Investitionsfördermittel (Aufzeigen und Optionen bezogen auf Finanzierungsalternativen zur Reduzierung und Refinanzierung des Eigenkapitalanteils und der Fördermittel, insbesondere Optionen auf "pay per use", Leasing-Finanzierungen, "Flatrate"-Entgelte und Drittnutzung im Rahmen des jeweils rechtlich zulässigen).

Wirtschaftliches Ziel ist, mit Hilfe der Beschaffung für die Laufzeit des Vertrages die Gesamtkosten (Investitions- bzw. Gerätekosten, Finanzierungskosten, Betriebskosten z.B. für War-tung und Pflege der Geräte, Beratungs- und eigene Personalkosten etc.) für die Radiologie - bildgebende Großgeräte und Ultraschall- und die sonstigen bildgebenden Verfahren im Verhältnis zu den aktuellen Kosten zu reduzieren und dabei eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung zu erreichen.

Durch einen zielgerichteten Einsatz von Knowhow und eine schnellere Teilhabe an relevanten Innovationen der Industriepartner wird eine qualitative Optimierung der Gerätetechnik entsprechend der medizinischen Anforderungsstruktur sowie der Prozessverbesserungen der Abläufe rund um das Gerät erwartet. In diesem Zusammenhang sind auch die Entwicklungen des Klinikums als Bestandteil des "Universitätsklinikums OWL" der Universität Bielefeld bezüglich der Geräteausstattung und Ausprägung der Leistungsfähigkeit über die Krankenversorgung hinaus in Forschung und Lehre zu berücksichtigen.

Die Vergabestelle weist im Hinblick auf den Umfang der bereitgestellten Vergabeunterlagen unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2018 - Verg 26/18) darauf hin, dass der Auftraggeber zunächst nur die Vergabeunterlagen bereitstellt, die zur Erfassung des Beschaffungsgegenstandes und des Leistungsumfangs erforderlich sind und dem Bewerber die Entscheidung über eine Teilnahme an dem Vergabeverfahren ermöglichen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 120
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Vergabestelle wird sich eine Verlängerung in den Vertragsregelungen nach Vereinbarung mit den Bietern vorbehalten, um einen ordnungsgemäßen Abschluss des Projektes zu gewährleisten. Die genaue Laufzeitregelung bleibt dem Diaogverfahren vorbehalten.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Der Auftraggeber fordert mindestens die 3 und höchstens die 5 geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet die Vergabestelle die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die mindetestens 3-5 geeigenten Bewerber mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung werden zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.

a). Auswahlkriterium 1: Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des Bewerbers in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren in Millionen Euro netto mit vergleichbaren Leistungen nach Ziffer C. II Nr. 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung.

b). Auswahlkriterium 2: Anzahl (i) und Qualität (ii) der vergleichbaren Referenzen nach Ziffer C II Nr. 8 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung. Im Rahmen der Bewertung nach ii) addiert die Vergabestelle jeweils die Summe der erreichten Punkte der ausgefüllten Referenzmuster aus den Anlagen (Anlage 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung). Die Vergabestelle legt fünf Referenzen zugrunde. Sollte ein Bieter mehr als fünf Referenzmuster der Anlage 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt die Vergabestellt die ersten fünf Referenzen aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus.

Es werden mindestens die drei und höchstens die fünf geeignetsten Unternehmen zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den Punktzahlen in der Eignungsprüfung. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis maximal fünf Bewerber zugelassen sind. Wären bei Zulassung der Bewerber auf dem letzten Rang mehr als fünf (5) Bewerber zuzulassen, entscheidet zwischen diesen punktgleichen Bewerbern jeweils der absolute Vorsprung beim Kriterium (b). Es wird in diesem Fall auf die Vergleich-barkeit der eingereichten Referenzen abgestellt.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Sofen optionale Leistungen Gegenstand der Beschaffung sind, werden diese im Rahmen der Verhandlungen sichtbar und spätestens mit Aufforderung zur Angebotsabgabe des Angebotes für alle Bieter gleichermaßen festgelegt.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen.

****

B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.

****

C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Formblatt 2 F2 Eignung in den Vergabeunterlagen). Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen "Mustererklärung Mindestentgelt/Tariftreue/Scientologyschutzerklärung" - sofern jeweils gefordert - einzureichen.

****

D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.

****

E) Das Formblatt Eignung (Anlage F2) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2 F2.1) abgeben. Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will.

****

F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

kulturelle Mikrobiologie

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85145000 Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Hauptort der Ausführung:

Klinikum Lippe GmbH Röntgenstraße 18 32756 Lippe

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ziel des Beschaffungsverfahrens des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern ist es, den optimierten wirtschaftlichen Erwerb und die nachhaltige Bewirtschaftung der Geräte zu erreichen. Hierbei gilt es, den derzeitigen und ggf. weiter nutzbaren Gerätebestand zu berücksichtigen und einzubeziehen.

Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere:

- eine hinreichende Verfügbarkeit der Geräte zur Bearbeitung der medizinischen Fälle;

- eine hinreichende und bedarfsgerechte Anzahl, Qualität sowie technische Ausstattung der Geräte;

- weitgehend einheitliche Anwenderoberflächen dieser Geräte, um das Personal entsprechend qualifizieren und über alle Standorte der KLG hinweg gleichermaßen einsetzen zu können;

- die Gerätestandorte, die im Laufe der baulichen Entwicklung der KLG gegenwärtig und künftig geplant werden oder wechseln können, wobei der Auftragnehmer die Bauherrenaufgaben im Rahmen der Planung und Standortwahl wahrnehmen muss, kann bzw. unterstützt und dabei die wirtschaftlich optimierten Entscheidungen (Investitionskostenerspa-rung) empfehlen und optional baulich umsetzen muss;

- eine Mitwirkung des Industriepartners hin zur universitären Prägung der KLG im Zeichen der Intersektoralen Versorgung, Interprofessionalität und Interdisziplinarität als Schwerpunkte der Entwicklung eines neu entstehenden Universitätsklinikum in enger Verzahnung zur klinischen Versorgung, den bestehenden und zu entwickelnde Zentren der KLG, der Schule für Pflege, MTLA, MTRA und Physiotherapie sowie der Verknüpfung der KLG zur ambulanten Versorgung

- eine technologieneutrale und schnittstellenoffene technische Kommunikationsinfrastruktur für alle medizintechnischen Geräte, die es ermöglicht, alle diagnostischen und therapeutischen Daten, die die Geräte erfassen, auf einheitlicher Basis zu dokumentieren und anzubinden und durch entsprechende IT-technische Programme auszuwerten und zur weiteren Steuerung der konkreten oder künftigen Patientenbehandlung zu verwerten (elektronische Vorbereitung zur Dokumentation, Auswertung und Steuerung der Abläufe und der Behandlungen und Vernetzung im Sinne einer Überprüfung der Behandlungskonzepte mit gleichartigen Behandlungsfällen im Rahmen des gesetzlichen Datenschutzes und der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht)

Für das Projekt ist ein Zeitraum von zehn Jahren vorgesehen, d.h. die genannten Punkte sind für diesen Zeitraum zu erarbeiten und zu beauftragen. Des Weiteren ist es Ziel des Auftragge-bers, innerhalb der Vertragslaufzeit eine frühzeitige Teilhabe an technischen Neuerungen des Auftragnehmers zu erlangen. Durch einen Knowhow-Transfer zugunsten des Auftraggebers sollen dessen Mitarbeiter und Führungspersonen Aufgaben erlernen und diese selbstständig im Rahmen der Anwendung der Technologie erfüllen können. Die Mitarbeiter des Auftraggebers müssen entsprechend geschult werden. Alle Leistungen sind in einer Weise zu dokumen-tieren, dass stets eine Nachvollziehbarkeit und Prüffähigkeit gegeben ist.

Weiteres Ziel ist der Einsatz von während der Vertragslaufzeit entwickelten technologischen Neuerungen. Um eine hohe Qualität der Patientenversorgung weiterhin zu gewährleisten, sind relevante Innovationen durch Austausch von Software und/oder Geräten einzuführen.

Die Geräteanzahl ist stets im Hinblick auf mögliche Einsparpotentiale sowie die Angemessenheit derer Ausstattungsmerkmale zu prüfen. Einsparungen können beispielsweise durch Inno-vationen und eine damit einhergehende Steigerung der Produktivität entstehen, wodurch ggf. weniger effizient arbeitende Geräte des Gerätepools entbehrlich werden.

Des Weiteren ist durch den Auftragnehmer ein Reporting der Gerätenutzung zu erbringen und dem Auftraggeber in abzustimmender Form vorzulegen, um die Auslastung und den Einsatz der Geräte prüfen zu können. Ambulante Mitnutzungskonzepte sollen berücksichtigt werden, um Geräte ggf. wirtschaftlicher auszulasten.

Das Reporting kann auch auf die übrige Medizintechnik über die entsprechende Kommunikationsinfrastruktur als Auftragsbestandteil ausgedehnt werden. Die Reportingdokumentation beinhaltet auch die Abrechnung der Investitionsfördermittel (Aufzeigen und Optionen bezogen auf Finanzierungsalternativen zur Reduzierung und Refinanzierung des Eigenkapitalanteils und der Fördermittel, insbesondere Optionen auf "pay per use", Leasing-Finanzierungen, "Flatrate"-Entgelte und Drittnutzung im Rahmen des jeweils rechtlich zulässigen).

Wirtschaftliches Ziel ist, mit Hilfe der Beschaffung für die Laufzeit des Vertrages die Gesamtkosten (Investitions- bzw. Gerätekosten, Finanzierungskosten, Betriebskosten z.B. für War-tung und Pflege der Geräte, Beratungs- und eigene Personalkosten etc.) für die Radiologie - bildgebende Großgeräte und Ultraschall- und die sonstigen bildgebenden Verfahren im Verhältnis zu den aktuellen Kosten zu reduzieren und dabei eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung zu erreichen.

Durch einen zielgerichteten Einsatz von Knowhow und eine schnellere Teilhabe an relevanten Innovationen der Industriepartner wird eine qualitative Optimierung der Gerätetechnik entsprechend der medizinischen Anforderungsstruktur sowie der Prozessverbesserungen der Abläufe rund um das Gerät erwartet. In diesem Zusammenhang sind auch die Entwicklungen des Klinikums als Bestandteil des "Universitätsklinikums OWL" der Universität Bielefeld bezüglich der Geräteausstattung und Ausprägung der Leistungsfähigkeit über die Krankenversorgung hinaus in Forschung und Lehre zu berücksichtigen.

Die Vergabestelle weist im Hinblick auf den Umfang der bereitgestellten Vergabeunterlagen unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2018 - Verg 26/18) darauf hin, dass der Auftraggeber zunächst nur die Vergabeunterlagen bereitstellt, die zur Erfassung des Beschaffungsgegenstandes und des Leistungsumfangs erforderlich sind und dem Bewerber die Entscheidung über eine Teilnahme an dem Vergabeverfahren ermöglichen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 120
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Vergabestelle wird sich eine Verlängerung in den Vertragsregelungen nach Vereinbarung mit den Bietern vorbehalten, um einen ordnungsgemäßen Abschluss des Projektes zu gewährleisten. Die genaue Laufzeitregelung bleibt dem Diaogverfahren vorbehalten.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Der Auftraggeber fordert mindestens die 3 und höchstens die 5 geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet die Vergabestelle die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die mindetestens 3-5 geeigenten Bewerber mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung werden zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.

a). Auswahlkriterium 1: Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des Bewerbers in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren in Millionen Euro netto mit vergleichbaren Leistungen nach Ziffer C. II Nr. 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung.

b). Auswahlkriterium 2: Anzahl (i) und Qualität (ii) der vergleichbaren Referenzen nach Ziffer C II Nr. 8 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung. Im Rahmen der Bewertung nach ii) addiert die Vergabestelle jeweils die Summe der erreichten Punkte der ausgefüllten Referenzmuster aus den Anlagen (Anlage 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung). Die Vergabestelle legt fünf Referenzen zugrunde. Sollte ein Bieter mehr als fünf Referenzmuster der Anlage 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt die Vergabestellt die ersten fünf Referenzen aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus.

Es werden mindestens die drei und höchstens die fünf geeignetsten Unternehmen zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den Punktzahlen in der Eignungsprüfung. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis maximal fünf Bewerber zugelassen sind. Wären bei Zulassung der Bewerber auf dem letzten Rang mehr als fünf (5) Bewerber zuzulassen, entscheidet zwischen diesen punktgleichen Bewerbern jeweils der absolute Vorsprung beim Kriterium (b). Es wird in diesem Fall auf die Vergleich-barkeit der eingereichten Referenzen abgestellt.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Sofen optionale Leistungen Gegenstand der Beschaffung sind, werden diese im Rahmen der Verhandlungen sichtbar und spätestens mit Aufforderung zur Angebotsabgabe des Angebotes für alle Bieter gleichermaßen festgelegt.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen.

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B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.

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C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Formblatt 2 F2 Eignung in den Vergabeunterlagen). Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen "Mustererklärung Mindestentgelt/Tariftreue/Scientologyschutzerklärung" - sofern jeweils gefordert - einzureichen.

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D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.

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E) Das Formblatt Eignung (Anlage F2) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2 F2.1) abgeben. Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will.

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F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Pathologie

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85111800 Pathologiedienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Hauptort der Ausführung:

Klinikum Lippe GmbH Röntgenstraße 18 32756 Lippe

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ziel des Beschaffungsverfahrens des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern ist es, den optimierten wirtschaftlichen Erwerb und die nachhaltige Bewirtschaftung der Geräte zu erreichen. Hierbei gilt es, den derzeitigen und ggf. weiter nutzbaren Gerätebestand zu berücksichtigen und einzubeziehen.

Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere:

- eine hinreichende Verfügbarkeit der Geräte zur Bearbeitung der medizinischen Fälle;

- eine hinreichende und bedarfsgerechte Anzahl, Qualität sowie technische Ausstattung der Geräte;

- weitgehend einheitliche Anwenderoberflächen dieser Geräte, um das Personal entsprechend qualifizieren und über alle Standorte der KLG hinweg gleichermaßen einsetzen zu können;

- die Gerätestandorte, die im Laufe der baulichen Entwicklung der KLG gegenwärtig und künftig geplant werden oder wechseln können, wobei der Auftragnehmer die Bauherrenaufgaben im Rahmen der Planung und Standortwahl wahrnehmen muss, kann bzw. unterstützt und dabei die wirtschaftlich optimierten Entscheidungen (Investitionskostenerspa-rung) empfehlen und optional baulich umsetzen muss;

- eine Mitwirkung des Industriepartners hin zur universitären Prägung der KLG im Zeichen der Intersektoralen Versorgung, Interprofessionalität und Interdisziplinarität als Schwerpunkte der Entwicklung eines neu entstehenden Universitätsklinikum in enger Verzahnung zur klinischen Versorgung, den bestehenden und zu entwickelnde Zentren der KLG, der Schule für Pflege, MTLA, MTRA und Physiotherapie sowie der Verknüpfung der KLG zur ambulanten Versorgung

- eine technologieneutrale und schnittstellenoffene technische Kommunikationsinfrastruktur für alle medizintechnischen Geräte, die es ermöglicht, alle diagnostischen und therapeutischen Daten, die die Geräte erfassen, auf einheitlicher Basis zu dokumentieren und anzubinden und durch entsprechende IT-technische Programme auszuwerten und zur weiteren Steuerung der konkreten oder künftigen Patientenbehandlung zu verwerten (elektronische Vorbereitung zur Dokumentation, Auswertung und Steuerung der Abläufe und der Behandlungen und Vernetzung im Sinne einer Überprüfung der Behandlungskonzepte mit gleichartigen Behandlungsfällen im Rahmen des gesetzlichen Datenschutzes und der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht)

Für das Projekt ist ein Zeitraum von zehn Jahren vorgesehen, d.h. die genannten Punkte sind für diesen Zeitraum zu erarbeiten und zu beauftragen. Des Weiteren ist es Ziel des Auftragge-bers, innerhalb der Vertragslaufzeit eine frühzeitige Teilhabe an technischen Neuerungen des Auftragnehmers zu erlangen. Durch einen Knowhow-Transfer zugunsten des Auftraggebers sollen dessen Mitarbeiter und Führungspersonen Aufgaben erlernen und diese selbstständig im Rahmen der Anwendung der Technologie erfüllen können. Die Mitarbeiter des Auftraggebers müssen entsprechend geschult werden. Alle Leistungen sind in einer Weise zu dokumen-tieren, dass stets eine Nachvollziehbarkeit und Prüffähigkeit gegeben ist.

Weiteres Ziel ist der Einsatz von während der Vertragslaufzeit entwickelten technologischen Neuerungen. Um eine hohe Qualität der Patientenversorgung weiterhin zu gewährleisten, sind relevante Innovationen durch Austausch von Software und/oder Geräten einzuführen.

Die Geräteanzahl ist stets im Hinblick auf mögliche Einsparpotentiale sowie die Angemessenheit derer Ausstattungsmerkmale zu prüfen. Einsparungen können beispielsweise durch Inno-vationen und eine damit einhergehende Steigerung der Produktivität entstehen, wodurch ggf. weniger effizient arbeitende Geräte des Gerätepools entbehrlich werden.

Des Weiteren ist durch den Auftragnehmer ein Reporting der Gerätenutzung zu erbringen und dem Auftraggeber in abzustimmender Form vorzulegen, um die Auslastung und den Einsatz der Geräte prüfen zu können. Ambulante Mitnutzungskonzepte sollen berücksichtigt werden, um Geräte ggf. wirtschaftlicher auszulasten.

Das Reporting kann auch auf die übrige Medizintechnik über die entsprechende Kommunikationsinfrastruktur als Auftragsbestandteil ausgedehnt werden. Die Reportingdokumentation beinhaltet auch die Abrechnung der Investitionsfördermittel (Aufzeigen und Optionen bezogen auf Finanzierungsalternativen zur Reduzierung und Refinanzierung des Eigenkapitalanteils und der Fördermittel, insbesondere Optionen auf "pay per use", Leasing-Finanzierungen, "Flatrate"-Entgelte und Drittnutzung im Rahmen des jeweils rechtlich zulässigen).

Wirtschaftliches Ziel ist, mit Hilfe der Beschaffung für die Laufzeit des Vertrages die Gesamtkosten (Investitions- bzw. Gerätekosten, Finanzierungskosten, Betriebskosten z.B. für War-tung und Pflege der Geräte, Beratungs- und eigene Personalkosten etc.) für die Radiologie - bildgebende Großgeräte und Ultraschall- und die sonstigen bildgebenden Verfahren im Verhältnis zu den aktuellen Kosten zu reduzieren und dabei eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung zu erreichen.

Durch einen zielgerichteten Einsatz von Knowhow und eine schnellere Teilhabe an relevanten Innovationen der Industriepartner wird eine qualitative Optimierung der Gerätetechnik entsprechend der medizinischen Anforderungsstruktur sowie der Prozessverbesserungen der Abläufe rund um das Gerät erwartet. In diesem Zusammenhang sind auch die Entwicklungen des Klinikums als Bestandteil des "Universitätsklinikums OWL" der Universität Bielefeld bezüglich der Geräteausstattung und Ausprägung der Leistungsfähigkeit über die Krankenversorgung hinaus in Forschung und Lehre zu berücksichtigen.

Die Vergabestelle weist im Hinblick auf den Umfang der bereitgestellten Vergabeunterlagen unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2018 - Verg 26/18) darauf hin, dass der Auftraggeber zunächst nur die Vergabeunterlagen bereitstellt, die zur Erfassung des Beschaffungsgegenstandes und des Leistungsumfangs erforderlich sind und dem Bewerber die Entscheidung über eine Teilnahme an dem Vergabeverfahren ermöglichen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 120
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Vergabestelle wird sich eine Verlängerung in den Vertragsregelungen nach Vereinbarung mit den Bietern vorbehalten, um einen ordnungsgemäßen Abschluss des Projektes zu gewährleisten. Die genaue Laufzeitregelung bleibt dem Diaogverfahren vorbehalten.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Der Auftraggeber fordert mindestens die 3 und höchstens die 5 geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet die Vergabestelle die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die mindetestens 3-5 geeigenten Bewerber mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung werden zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.

a). Auswahlkriterium 1: Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des Bewerbers in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren in Millionen Euro netto mit vergleichbaren Leistungen nach Ziffer C. II Nr. 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung.

b). Auswahlkriterium 2: Anzahl (i) und Qualität (ii) der vergleichbaren Referenzen nach Ziffer C II Nr. 8 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung. Im Rahmen der Bewertung nach ii) addiert die Vergabestelle jeweils die Summe der erreichten Punkte der ausgefüllten Referenzmuster aus den Anlagen (Anlage 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung). Die Vergabestelle legt fünf Referenzen zugrunde. Sollte ein Bieter mehr als fünf Referenzmuster der Anlage 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt die Vergabestellt die ersten fünf Referenzen aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus.

Es werden mindestens die drei und höchstens die fünf geeignetsten Unternehmen zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den Punktzahlen in der Eignungsprüfung. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis maximal fünf Bewerber zugelassen sind. Wären bei Zulassung der Bewerber auf dem letzten Rang mehr als fünf (5) Bewerber zuzulassen, entscheidet zwischen diesen punktgleichen Bewerbern jeweils der absolute Vorsprung beim Kriterium (b). Es wird in diesem Fall auf die Vergleich-barkeit der eingereichten Referenzen abgestellt.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Sofen optionale Leistungen Gegenstand der Beschaffung sind, werden diese im Rahmen der Verhandlungen sichtbar und spätestens mit Aufforderung zur Angebotsabgabe des Angebotes für alle Bieter gleichermaßen festgelegt.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen.

****

B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.

****

C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Formblatt 2 F2 Eignung in den Vergabeunterlagen). Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen "Mustererklärung Mindestentgelt/Tariftreue/Scientologyschutzerklärung" - sofern jeweils gefordert - einzureichen.

****

D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.

****

E) Das Formblatt Eignung (Anlage F2) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2 F2.1) abgeben. Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will.

****

F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

IT-Strukturen

Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Hauptort der Ausführung:

Klinikum Lippe GmbH Röntgenstraße 18 32756 Lippe

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ziel des Beschaffungsverfahrens des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern ist es, den optimierten wirtschaftlichen Erwerb und die nachhaltige Bewirtschaftung der Geräte zu erreichen. Hierbei gilt es, den derzeitigen und ggf. weiter nutzbaren Gerätebestand zu berücksichtigen und einzubeziehen.

Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere:

- eine hinreichende Verfügbarkeit der Geräte zur Bearbeitung der medizinischen Fälle;

- eine hinreichende und bedarfsgerechte Anzahl, Qualität sowie technische Ausstattung der Geräte;

- weitgehend einheitliche Anwenderoberflächen dieser Geräte, um das Personal entsprechend qualifizieren und über alle Standorte der KLG hinweg gleichermaßen einsetzen zu können;

- die Gerätestandorte, die im Laufe der baulichen Entwicklung der KLG gegenwärtig und künftig geplant werden oder wechseln können, wobei der Auftragnehmer die Bauherrenaufgaben im Rahmen der Planung und Standortwahl wahrnehmen muss, kann bzw. unterstützt und dabei die wirtschaftlich optimierten Entscheidungen (Investitionskostenerspa-rung) empfehlen und optional baulich umsetzen muss;

- eine Mitwirkung des Industriepartners hin zur universitären Prägung der KLG im Zeichen der Intersektoralen Versorgung, Interprofessionalität und Interdisziplinarität als Schwerpunkte der Entwicklung eines neu entstehenden Universitätsklinikum in enger Verzahnung zur klinischen Versorgung, den bestehenden und zu entwickelnde Zentren der KLG, der Schule für Pflege, MTLA, MTRA und Physiotherapie sowie der Verknüpfung der KLG zur ambulanten Versorgung

- eine technologieneutrale und schnittstellenoffene technische Kommunikationsinfrastruktur für alle medizintechnischen Geräte, die es ermöglicht, alle diagnostischen und therapeutischen Daten, die die Geräte erfassen, auf einheitlicher Basis zu dokumentieren und anzubinden und durch entsprechende IT-technische Programme auszuwerten und zur weiteren Steuerung der konkreten oder künftigen Patientenbehandlung zu verwerten (elektronische Vorbereitung zur Dokumentation, Auswertung und Steuerung der Abläufe und der Behandlungen und Vernetzung im Sinne einer Überprüfung der Behandlungskonzepte mit gleichartigen Behandlungsfällen im Rahmen des gesetzlichen Datenschutzes und der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht)

Für das Projekt ist ein Zeitraum von zehn Jahren vorgesehen, d.h. die genannten Punkte sind für diesen Zeitraum zu erarbeiten und zu beauftragen. Des Weiteren ist es Ziel des Auftragge-bers, innerhalb der Vertragslaufzeit eine frühzeitige Teilhabe an technischen Neuerungen des Auftragnehmers zu erlangen. Durch einen Knowhow-Transfer zugunsten des Auftraggebers sollen dessen Mitarbeiter und Führungspersonen Aufgaben erlernen und diese selbstständig im Rahmen der Anwendung der Technologie erfüllen können. Die Mitarbeiter des Auftraggebers müssen entsprechend geschult werden. Alle Leistungen sind in einer Weise zu dokumen-tieren, dass stets eine Nachvollziehbarkeit und Prüffähigkeit gegeben ist.

Weiteres Ziel ist der Einsatz von während der Vertragslaufzeit entwickelten technologischen Neuerungen. Um eine hohe Qualität der Patientenversorgung weiterhin zu gewährleisten, sind relevante Innovationen durch Austausch von Software und/oder Geräten einzuführen.

Die Geräteanzahl ist stets im Hinblick auf mögliche Einsparpotentiale sowie die Angemessenheit derer Ausstattungsmerkmale zu prüfen. Einsparungen können beispielsweise durch Inno-vationen und eine damit einhergehende Steigerung der Produktivität entstehen, wodurch ggf. weniger effizient arbeitende Geräte des Gerätepools entbehrlich werden.

Des Weiteren ist durch den Auftragnehmer ein Reporting der Gerätenutzung zu erbringen und dem Auftraggeber in abzustimmender Form vorzulegen, um die Auslastung und den Einsatz der Geräte prüfen zu können. Ambulante Mitnutzungskonzepte sollen berücksichtigt werden, um Geräte ggf. wirtschaftlicher auszulasten.

Das Reporting kann auch auf die übrige Medizintechnik über die entsprechende Kommunikationsinfrastruktur als Auftragsbestandteil ausgedehnt werden. Die Reportingdokumentation beinhaltet auch die Abrechnung der Investitionsfördermittel (Aufzeigen und Optionen bezogen auf Finanzierungsalternativen zur Reduzierung und Refinanzierung des Eigenkapitalanteils und der Fördermittel, insbesondere Optionen auf "pay per use", Leasing-Finanzierungen, "Flatrate"-Entgelte und Drittnutzung im Rahmen des jeweils rechtlich zulässigen).

Wirtschaftliches Ziel ist, mit Hilfe der Beschaffung für die Laufzeit des Vertrages die Gesamtkosten (Investitions- bzw. Gerätekosten, Finanzierungskosten, Betriebskosten z.B. für War-tung und Pflege der Geräte, Beratungs- und eigene Personalkosten etc.) für die Radiologie - bildgebende Großgeräte und Ultraschall- und die sonstigen bildgebenden Verfahren im Verhältnis zu den aktuellen Kosten zu reduzieren und dabei eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung zu erreichen.

Durch einen zielgerichteten Einsatz von Knowhow und eine schnellere Teilhabe an relevanten Innovationen der Industriepartner wird eine qualitative Optimierung der Gerätetechnik entsprechend der medizinischen Anforderungsstruktur sowie der Prozessverbesserungen der Abläufe rund um das Gerät erwartet. In diesem Zusammenhang sind auch die Entwicklungen des Klinikums als Bestandteil des "Universitätsklinikums OWL" der Universität Bielefeld bezüglich der Geräteausstattung und Ausprägung der Leistungsfähigkeit über die Krankenversorgung hinaus in Forschung und Lehre zu berücksichtigen.

Die Vergabestelle weist im Hinblick auf den Umfang der bereitgestellten Vergabeunterlagen unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2018 - Verg 26/18) darauf hin, dass der Auftraggeber zunächst nur die Vergabeunterlagen bereitstellt, die zur Erfassung des Beschaffungsgegenstandes und des Leistungsumfangs erforderlich sind und dem Bewerber die Entscheidung über eine Teilnahme an dem Vergabeverfahren ermöglichen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 120
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Vergabestelle wird sich eine Verlängerung in den Vertragsregelungen nach Vereinbarung mit den Bietern vorbehalten, um einen ordnungsgemäßen Abschluss des Projektes zu gewährleisten. Die genaue Laufzeitregelung bleibt dem Diaogverfahren vorbehalten.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Der Auftraggeber fordert mindestens die 3 und höchstens die 5 geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet die Vergabestelle die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die mindetestens 3-5 geeigenten Bewerber mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung werden zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.

a). Auswahlkriterium 1: Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des Bewerbers in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren in Millionen Euro netto mit vergleichbaren Leistungen nach Ziffer C. II Nr. 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung.

b). Auswahlkriterium 2: Anzahl (i) und Qualität (ii) der vergleichbaren Referenzen nach Ziffer C II Nr. 8 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung. Im Rahmen der Bewertung nach ii) addiert die Vergabestelle jeweils die Summe der erreichten Punkte der ausgefüllten Referenzmuster aus den Anlagen (Anlage 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung). Die Vergabestelle legt fünf Referenzen zugrunde. Sollte ein Bieter mehr als fünf Referenzmuster der Anlage 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt die Vergabestellt die ersten fünf Referenzen aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus.

Es werden mindestens die drei und höchstens die fünf geeignetsten Unternehmen zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den Punktzahlen in der Eignungsprüfung. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis maximal fünf Bewerber zugelassen sind. Wären bei Zulassung der Bewerber auf dem letzten Rang mehr als fünf (5) Bewerber zuzulassen, entscheidet zwischen diesen punktgleichen Bewerbern jeweils der absolute Vorsprung beim Kriterium (b). Es wird in diesem Fall auf die Vergleich-barkeit der eingereichten Referenzen abgestellt.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Sofen optionale Leistungen Gegenstand der Beschaffung sind, werden diese im Rahmen der Verhandlungen sichtbar und spätestens mit Aufforderung zur Angebotsabgabe des Angebotes für alle Bieter gleichermaßen festgelegt.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen.

****

B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.

****

C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Formblatt 2 F2 Eignung in den Vergabeunterlagen). Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen "Mustererklärung Mindestentgelt/Tariftreue/Scientologyschutzerklärung" - sofern jeweils gefordert - einzureichen.

****

D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.

****

E) Das Formblatt Eignung (Anlage F2) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2 F2.1) abgeben. Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will.

****

F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Der Bieter hat mit seinem Teilahmantrag mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:

*****

[1] Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV)

[2] Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen des Bewerbers

*****

Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Bieter hat mit seinem Teilahmantrag mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:

*****

[3] Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)

[5] Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).

Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von mindestens 5,0 Mio. EUR p.a. (zweifach maximiert) durch Eigenerklärung nach Anlage 2.4 oder Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).

[6] Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV). Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 1,0 Mio. EUR p.a. (zweifach maximiert) durch Eigenerklärung nach Anlage 2.4 oder Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).

[7] Auf gesonderte Anforderung: Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.

*****

Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

[4] Der Bewerber weist mindestens einen durch-schnittlichen jährlichen Umsatz in Höhe von 0,25 Mio. Euro in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen auf. Der Umsatz ist ggfs. durch Referenzen zu belegen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Bieter hat mit seinem Teilahmantrag mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:

*****

[8] Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers über die Lieferung der abgefragten Beschaffungsgegenstände.

[10] Falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von Dritten (sog. Nachunternehmer oder Subunternehmer) ausgeführt werden sollen: Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern nebst Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers

[11] Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben).

[12] Nachweis nach DIN ISO 9001:2015 (Qualitätsmanagementsystem) oder vergleichbar

*****

Der Bewerber muss aufgrund seiner technischen und personellen Voraussetzungen grundsätzlich in der Lage sein, die geforderten Leistungen zu erbringen. Die Abgabe eines Teilnahmeantrages ist durch Einzelbewerber und Bewerbergemeinschaften zulässig. Die Einschaltung von Nachunternehmern ist grundsätzlich zulässig. Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den geheimen Wettbewerb führen, sind ausgeschlossen. Die Bieter, die sich mehrfach an diesem Vergabeverfahren beteiligen, müssen auf Anforderung durch die Vergabestelle nachvollziehbar darlegen und nachweisen, dass ein Verstoß gegen den geheimen Wettbewerb ausgeschlossen werden kann. Führt der Bieter den vorstehend verlangten Nachweis nicht oder nicht ausreichend, wird vermutet, dass durch seine Mehrfachbeteiligung im Vergabeverfahren der geheime Wettbewerb verletzt ist.

*****

Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

[9a] Der Bewerber weist mindestens drei geeignete vergleichbare Referenzen in den letzten höchstens drei Jahren über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach.

[9b] Der Bewerber weist mindestens eine geeignete vergleichbare Referenz über eine wissenschaftliche Kooperation mit einem Universitätsklinikum in der Bundesrepublik Deutschland auf.

[13a] Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).

Der Bewerber weist einen Personalstamm nach, der die Durchführung der mit diesem Projekt verbundenen Aufgaben sicherstellt. Der Nachweis der erforderlichen Personalkapazität- und -fachlichkeit ist durch geeig-nete Nachweise zu erbringen.

[13b] Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfä-higkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).

Angaben, inwiefern der Bieter eine eigene, zertifizierte Serviceorganisation vorhält, so dass Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten für die Analysengeräte eigenständig vom Bieter durchgeführt werden können.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

[14] Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB)

[15] Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB)

[16] EU_BVB_TariftreueMindestentlohnung

[17] Erklärung zur Einhaltung des MiLoG

[18] Auszug aus dem Gewerbezentralregister - falls vorliegend -

[19] Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung

[20] Eigenerklaerung_Mindestlohngesetz_bearbeitet

Bieter müssen im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG NRW) erforderlichen besonderen Vertragsbedingungen anerkennen. Daher sind diese Gegenstand der Eigenerklärung nach dem Mindestlohngesetz.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Wettbewerblicher Dialog
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 10/06/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 27/06/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 6 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

A. Nutzung der Vergabeplattform

Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens sowie die Erstellung des Teilnahmeantrages auf einer Vergabeplattform zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal DTVP bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind für interessierte Unternehmen kostenfrei. Interessierte Unternehmen können auch ohne Registrierung die Vergabeunterlagen unter DTVP herunterladen. Weitere Einzelheiten können dem Leitfaden zur Vergabeplattform entnommen werden. Sofern sich ein Bewerber nicht auf der Plattform registriert, müssen sich die Bewerber stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren. Eventuelle Fristverlängerungen, Bewerberfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen zu diesem Vergabeverfahren können insofern ausschließlich über das e-Vergabeportal DTVP abgerufen werden. Nachrichten an die Vergabestelle sind ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP unter dem Bereich "Kommunikation" zu stellen. Anonymisierte Antworten zu rechtzeitig gestellten Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, können unter DTVP unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Soweit sich interessierte Unternehmen nicht registrieren lassen, obliegt ihnen die Verpflichtung, diesen Link regelmäßig einzusehen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen sind ungültig.

****

B. Rügeerfordernis

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in diesen Teilnahmeunterlagen für diesen Teilnahmewettbewerb oder den Vergabeunterlagen zur Abforderung sogenannter Erster Lösungsvorschläge erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Abgabe erster Lösungsvorschläge gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMR7U5

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.

2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.

3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt derEuropäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/05/2022

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