Fachanwaltliche Beratung für das Projekt "Notruf-App-System nora" Referenznummer der Bekanntmachung: ZVSt-2022-021/34
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Postleitzahl: 40217
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.im.nrw
Abschnitt II: Gegenstand
Fachanwaltliche Beratung für das Projekt "Notruf-App-System nora"
Im Zuge der Änderung der Universaldienstrichtlinie 2022/22/EU durch die Richtlinie 2009/136/EU ist den EU-Mitgliedstaaten vorgegeben worden, Notrufdienste für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen gleichwertig zugänglich zu machen.
Hiefür wurde in NRW eine Geschäfts- und Koordinierungsstelle Notruf-App-System eingerichtet, die die Aufgaben im Auftrag und stellvertretend für alle Länder wahrnimmt. Das Notruf-App-System nora befindet sich seit September 2021 im Echtbetrieb. Das Projekt war und ist immer wieder von komplexen länderübergreifenden rechtlichen Fragestellungen (u. a. IT-Recht, Vertragsrecht und Datenschutzrecht) geprägt.
Erste Informationen können der Homepage www.nora-notruf.de entnommen werden.
Gegenstand dieses Auftrags ist eine Rahmenvereinbarung für die fachanwaltliche Beratung mit einem Wirtschaftsteilnehmer.
Ministerium des Innern des Landes NRW Friedrichstraße 62-80 40217 Düsseldorf
Gegenstand des Auftrags ist eine Rahmenvereinbarung für die fachanwaltliche Beratung im Projekt "Notruf-App-System nora". Es werden insbesondere Fragestellungen zum Telekommunikationsrecht, Datenschutzrecht, Vertrags- und Vergaberecht sowie rechtliche Fragen der barrierefreien Informationstechnik Gegenstand der Beratung werden.
Der jährliche Aufwand für Beratungsleistungen im Projekt wird auf 200 Stunden pro Jahr geschätzt. Eine Mindestabnahmeverpflichtung des Auftraggebers besteht nicht. Die Höchstmenge an abrufbaren Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung beträgt 600 Stunden.
Dem Auftraggeber wird die Option eingeräumt, das Vertragsverhältnis zweimalig um
jeweils ein Jahr zu verlängern. Von diesem Recht hat er spätestens zwei Monate vor
Vertragsende Gebrauch zu machen, andernfalls kann der Auftragnehmer die Verlängerung
verweigern. Die Ausübung des Optionsrechtes hat schriftlich zu erfolgen. Die
Höchstmenge an abrufbaren Leistungen für das jeweilige optionale Verlängerungsjahr
beträgt 300 Stunden. Die Wahrnehmung der jeweiligen Option steht unter dem Vorbehalt
der Verfügbarkeit der benötigten Haushaltsmittel.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Bird & Bird
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYBYDJM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt, ist dieser vor Einreichen eines Nachprüfungsantrages innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.