Schülerspezialverkehr für die Eickhofschule im Kreis Herford Referenznummer der Bekanntmachung: 60-VgV-O-40 ZV 38/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32051
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerspezialverkehr für die Eickhofschule im Kreis Herford
Der Landrat des Kreises Herford - Schule, Kultur und Sport - schreibt als Schulträger der Eickhofschule (Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung, Sekundarstufe I), Matthias-Claudius-Weg 5, 32120 Hiddenhausen, Teile des Schülerspezialverkehrs für diese Schule nach § 14 SchfkVO europaweit aus.
LOS 2 - Bereich „Herford, Vlotho, Löhne“
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
LOS 2 - Bereich „Herford, Vlotho, Löhne“:Der Landrat des Kreises Herford - Schule, Kultur und Sport - schreibt als Schulträger der Eickhofschule (Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung, Sekundarstufe I) Matthias-Claudius-Weg 5, 32120 Hiddenhausen, Los 2 und 3 des Schülerspezialverkehrs für diese Schule nach § 14 SchfkVO europaweit aus.Die Ausschreibung umfasst die Beförderung der Schülerinnen und Schüler der Eickhofschule in den Schuljahren 2022/2023, 2023/2024 mit der Option auf Verlängerung des Vertrages um das Schuljahr 2024/2025. Ob die Option in Anspruch genommen wird, wird dem Auftragnehmer spätestens am 30. April 2024 mitgeteilt.Die Beförderungsleistung umfasst die Hin- und Rückfahrten zwischen der Eickhofschule und dem jeweiligen Wohnort der Schülerin oder des Schülers. Zusätzlich können Fahrten im Einzelfall und nach Vereinbarung zwischen Wohnort und BlauPause hinzukommen. Die BlauPause ist ein Schulprojekt der Eickhofschule, bei dem bis zu 8 Schülerinnen und Schüler individuell beschult werden. Die Adresse lautet Saarlandstraße 5 in 32257 Bünde.Zur Gewährleistung eines sicheren und ordnungsgemäßen Transportes umfasst die Beförderungsleistung auch den Einsatz von einer Begleitperson je Fahrzeug im Sinne von § 11 SchfkVO. Das erforderliche Begleitpersonal ist beim Auftragnehmer beschäftigt und von ihm zu stellen. Die Kosten für das Begleitpersonal sind in der Vergütung gemäß § 10 Nr. 1 des Vertragsentwurfes (Teil II Ziffer 1 der Vergabeunterlagen) enthalten.Mit Beginn des Schuljahres 2021/2022 besuchen zurzeit 157 Schülerinnen und Schüler die Eickhofschule. Hiervon nehmen 89 Schülerinnen und Schüler am Schülerspezialverkehr der neu ausgeschriebenen Lose 2 und 3 teil. Nach § 14 Absatz 1 Satz 3 i. V. m. § 13 Abs. 3 S. 1 SchfkVO ist die Beförderung mit einem Schülerspezialverkehr nicht zumutbar, wenn der regelmäßige Schulweg für die Hin- und Rückfahrt zusammengerechnet mehr als drei Stunden in Anspruch nimmt oder die Schülerin oder der Schüler überwiegend vor sechs Uhr die Wohnung verlassen muss. Um diese gesetzliche Forderung erfüllen zu können, ist der Kreis Herford in drei Bereiche aufgeteilt worden, die als einzelne Lose ausgeschrieben werden.Die aufgeführten Schüler- und Kilometerangaben entsprechen der aktuellen Situation zum Beginn des Schuljahres 2021/2022. Die Kilometerangaben sind als Durchschnittswerte zu verstehen. Da dem Auftragnehmer die Linienplanung und die Einsatzplanung der Fahrzeuge obliegen, wird auf die Angabe einer Linienanzahl verzichtet.Erfahrungsgemäß unterliegt die Schülerbeförderung über die Dauer der Schuljahre und Vertragslaufzeit Veränderungen, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat, denn im Verlauf eines Schuljahres können sich Anzahl und Wohnsitz der Schülerinnen und Schüler ändern.Der Auftragnehmer garantiert dem Auftraggeber, die in dem jeweiligen Einzugsbereich der Schule wohnenden Schülerinnen und Schüler trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der ausgeschriebenen Voraussetzungen zu befördern.Los 2Bereich „Herford, Vlotho, Löhne“Schuljahr 2021/2022 (amtlicher Stichtag: 15.10.2021)• 69 Schülerinnen und Schüler• 235 Kilometer einfache Fahrt
Dem Auftraggeber steht die Option zu, den Vertrag einmalig um das Schuljahr 2024/2025 zu verlängern. Ob die Option in Anspruch genommen wird, wird dem Auftragnehmer spätestens am 30. April 2024 mitgeteilt.
LOS 3 - Bereich „Spenge, Enger und Hiddenhausen“
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
LOS 3 - Bereich „Spenge, Enger und Hiddenhausen“:Der Landrat des Kreises Herford - Schule, Kultur und Sport - schreibt als Schulträger der Eickhofschule (Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung, Sekundarstufe I) Matthias-Claudius-Weg 5, 32120 Hiddenhausen, Los 2 und 3 des Schülerspezialverkehrs für diese Schule nach § 14 SchfkVO europaweit aus.Die Ausschreibung umfasst die Beförderung der Schülerinnen und Schüler der Eickhofschule in den Schuljahren 2022/2023, 2023/2024 mit der Option auf Verlängerung des Vertrages um das Schuljahr 2024/2025. Ob die Option in Anspruch genommen wird, wird dem Auftragnehmer spätestens am 30. April 2024 mitgeteilt.Die Beförderungsleistung umfasst die Hin- und Rückfahrten zwischen der Eickhofschule und dem jeweiligen Wohnort der Schülerin oder des Schülers. Zusätzlich können Fahrten im Einzelfall und nach Vereinbarung zwischen Wohnort und BlauPause hinzukommen. Die BlauPause ist ein Schulprojekt der Eickhofschule, bei dem bis zu 8 Schülerinnen und Schüler individuell beschult werden. Die Adresse lautet Saarlandstraße 5 in 32257 Bünde.Zur Gewährleistung eines sicheren und ordnungsgemäßen Transportes umfasst die Beförderungsleistung auch den Einsatz von einer Begleitperson je Fahrzeug im Sinne von § 11 SchfkVO. Das erforderliche Begleitpersonal ist beim Auftragnehmer beschäftigt und von ihm zu stellen. Die Kosten für das Begleitpersonal sind in der Vergütung gemäß § 10 Nr. 1 des Vertragsentwurfes (Teil II Ziffer 1 der Vergabeunterlagen) enthalten.Mit Beginn des Schuljahres 2021/2022 besuchen zurzeit 157 Schülerinnen und Schüler die Eickhofschule. Hiervon nehmen 89 Schülerinnen und Schüler am Schülerspezialverkehr der neu ausgeschriebenen Lose 2 und 3 teil. Nach § 14 Absatz 1 Satz 3 i. V. m. § 13 Abs. 3 S. 1 SchfkVO ist die Beförderung mit einem Schülerspezialverkehr nicht zumutbar, wenn der regelmäßige Schulweg für die Hin- und Rückfahrt zusammengerechnet mehr als drei Stunden in Anspruch nimmt oder die Schülerin oder der Schüler überwiegend vor sechs Uhr die Wohnung verlassen muss. Um diese gesetzliche Forderung erfüllen zu können, ist der Kreis Herford in drei Bereiche aufgeteilt worden, die als einzelne Lose ausgeschrieben werden.Die aufgeführten Schüler- und Kilometerangaben entsprechen der aktuellen Situation zum Beginn des Schuljahres 2021/2022. Die Kilometerangaben sind als Durchschnittswerte zu verstehen. Da dem Auftragnehmer die Linienplanung und die Einsatzplanung der Fahrzeuge obliegen, wird auf die Angabe einer Linienanzahl verzichtet.Erfahrungsgemäß unterliegt die Schülerbeförderung über die Dauer der Schuljahre und Vertragslaufzeit Veränderungen, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat, denn im Verlauf eines Schuljahres können sich Anzahl und Wohnsitz der Schülerinnen und Schüler ändern.Der Auftragnehmer garantiert dem Auftraggeber, die in dem jeweiligen Einzugsbereich der Schule wohnenden Schülerinnen und Schüler trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der ausgeschriebenen Voraussetzungen zu befördern.Los 3Bereich „Spenge, Enger und Hiddenhausen“Schuljahr 2021/2022 (amtlicher Stichtag: 15.10.2021)• 20 Schülerinnen und Schüler• 105 Kilometer einfache Fahrt
Dem Auftraggeber steht die Option zu, den Vertrag einmalig um das Schuljahr 2024/2025 zu verlängern. Ob die Option in Anspruch genommen wird, wird dem Auftragnehmer spätestens am 30. April 2024 mitgeteilt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LOS 2 - Bereich „Herford, Vlotho, Löhne“
Ort: Hiddenhausen
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32120
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LOS 3 - Bereich „Spenge, Enger und Hiddenhausen“
Ort: Hiddenhausen
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32120
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 GWB Fassung 2016 gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung die Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.