Vergabe der Maßnahme "TALENTWERK 2022" Referenznummer der Bekanntmachung: 16/2022
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52351
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]413
Fax: [gelöscht]00
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-dueren.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe der Maßnahme "TALENTWERK 2022"
Das Jobcenter des Kreises Düren -job-com hat eine Maßnahme zur Heranführung an und Vermittlung in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen nach § 16 Abs. 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGBII) i.V.m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) zu vergeben.
Stadtgebiet Düren.
Das Jobcenter des Kreises Düren -job-com hat eine Maßnahme zur Heranführung an und Vermittlung in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen nach § 16 Abs. 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGBII) i.V.m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) zu vergeben. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte den beigefügten Vergabeunterlagen.
Der Projektzeitrum des Projektes "Talentwerk 2022" beginnt am 01.09.2022 und endet am 31.08.2023. Der Auftraggeber behält sich vor das Projekt um jeweils 12 Monate (Optionszeitraum Nr. 1 01.09.2023-01.08.2024 und Optionszeitraum Nr. 2 01.09.2024-31.08.2025) zu verlängern u. die Gesamtplatzzahl im Rahmen der Optionsziehung um bis zu 30% zu verändern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärungen des Bieters/Bevollmächtigten der (BG) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung, Entrichtung von Steuern od. Sozialversicherungsbeiträgen, sozial- u. arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, Insolvenz, anderen schweren beruflichen Verfehlungen wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen. Nachweis des Bieters/Bevollmächtigten der BG, dass eine gem. § 178 SGB III erforderliche Trägerzulassung für sie fachbereichsbezogen vorliegt. Angabe geeigneter Referenzen, der letzten 3 Jahre über ausgeführte Aufträge des Bieters, von Mitgliedern der BG u./od. Unterauftragnehmern. Vergleichbare Leistungen sind: Aktivierungshilfen für Jüngere u. berufsvorbereitende Maßnahmen, Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 2022/576. Der Bieter hat mit Angebotsabgabe ein Konzept (max. 50 Seiten) vorzulegen, wie er anforderungsgerecht das Projekt durchführen wird u. wie er die Qualität der Durchführung sicherstellt.
Die Vergabe des Auftrages richtet sich u.a. nach dem TVgG NRW v. 21.3.2018 (TVgG). Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen: Erhebungsbogen Personal D.9, Erhebungsbogen Räumlichkeiten D.10 u. Deckungszusage des Versicherers zur Betriebshaftpflichtversicherung. Es ist gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 verboten, öffent. Aufträge an folgende Personen, Organisationen od. Einrichtungen zu vergeben.
a) russische Staatsangehörige od. in Russland niedergelassene natürliche od. juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar od. mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, od.
c) natürliche od. juristi Personen, Organisationen od. Einrichtungen, die im Namen od. auf Anweisung einer der unter Buchstabe a od. b genannten Organisationen handeln,
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, (vgl. Checkliste)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Angebotsabgabe sind ausschließlich elektronische Angebote über das Vergabeportal zugelassen. Zu diesbezüglichen Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Sofern sich im Verlauf der Angebotsfrist die Notwendigkeit der Anpassung von Vergabeunterlagen ergibt, ist das jeweils aktuellste Formular zu verwenden. Über evtl. notwendige Änderungen werden die auf dem Vergabeportal registrierten Bewerber durch Bewerberkommunikation unterrichtet. Es wird daher empfohlen, vor Angebotsabgabe die Aktualität der auf dem Vergabeportal hochgeladenen Dokumente zu prüfen. Der Auftraggeber wird vor Erteilung des Zuschlags gemäß § 21 Abs. 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) sowie § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz (MiLoG) bezogen auf den Bieter, der für den Zuschlag vorgesehen ist, beim Bundeskartellamt einen Auszug aus dem Wettbewerbsregistergesetz (WRegG), anfordern. Ebenso für evtl. vorgesehene Nachunternehmer und Verleiher.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Ein Antragsteller, der einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss diesen innerhalb einer Frist von 10 Tagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 erkannt hat, muss diesen innerhalb einer Frist von 10 Tagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden(§160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden ( § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers zu stellen (Vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/