6929.808 Erneuerung Leitung L 29 Hermuthausen Referenznummer der Bekanntmachung: ZWNOW-2022-0003
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Crailsheim
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74564
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.now-wasser.de
Abschnitt II: Gegenstand
6929.808 Erneuerung Leitung L 29 Hermuthausen
Lieferung von duktilen Gussrohre DN 400 innen und außen zementiert, inkl. Zubehör (ohne Abladen)
74653 Ingelfingen, in der Nähe von Hermuthausen, entlang der Bautrasse
Lieferung von 3,75 km duktile Gussrohre DN 400 innen und außen zementiert
Referenzen,
Reaktionszeit im Gewährleistungsfall
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder des Wohnortes oder eines gleichwertigen Registers des Ursprungs- oder Herkunftslandes.
b) Eigenerklärung, dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister bestehen, die einen Ausschluss nach § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder nach Arbeitnehmerentsendegesetz rechtfertigen.
c) Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund nach § 21 Abs. 1 und 2 SektVO vorliegt.
d) Wird beabsichtigt, für Teilleistungen Nachunternehmer einzusetzen, sind die betreffenden Teilleistungen bzw. falls bekannt die Nachunternehmer zu benennen. Sämtliche unter III.1.1) a-d genannten Eigenerklärungen sind auch für diese Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind die unter III.1.1) a-d genannten Eigenerklärungen von jedem Bietergemeinschaftsmitglied vorzulegen.
e) Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung vorlegen und einen bevollmächtigten Vertreter ernennen.
f) Der Auftraggeber behält sich vor, vor der Zuschlagserteilung die Vorlage entsprechender Nachweise zur Bestätigung der Eigenerklärungen und Angaben zu fordern.
a) Aufstellung über den Umsatz vergleichbarer Leistungen im Zeitraum 2019 bis 2021
b) Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung für in der Bundesrepublik Deutschland verursachte Schäden mit mindestens folgenden Deckungssummen: Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR, Sachschäden: [Betrag gelöscht] EUR, Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR.
c) Eigenerklärung, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
d) Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet.
e) Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde.
f) Wird beabsichtigt, für Teilleistungen Nachunternehmer einzusetzen, sind die betreffenden Teilleistungen bzw. falls bekannt die Nachunternehmer zu benennen. Sämtliche unter III.2.1) a-f genannten Eigenerklärungen sind auch für diese Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind die unter III.2.1) a-f genannten Eigenerklärungen von jedem Bietergemeinschaftsmitglied vorzulegen.
g) Der Auftraggeber behält sich vor, vor der Zuschlagserteilung die Vorlage entsprechender Nachweise zur Bestätigung der Eigenerklärungen und Angaben zu fordern.
5 % Vertragserfüllungsbürgschaft der Brutto-Auftragssumme
3 % Gewährleistungsbürgschaft der Brutto-Abrechnungssumme
gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer BW gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenden Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich und in Regel der Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.