IT-Services Referenznummer der Bekanntmachung: 183-21-E11
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnv-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Services
Der Rechenzentrum-Betrieb wird grundsätzlich rein service-orientiert aufgebaut sein. Sicherzustellen ist Seitens des Dienstleisters, dass der Service in der vereinbarten Qualität, nach ITIL ausgerichtet und unter Einhaltung der SLAs zur Verfügung gestellt wird. Um diese Service-orientierte Betrachtungsweise durchführen zu können, muss der Dienstleister das rnv Servicemodell grundlegend neu entwickeln. Hierzu sollen im Rahmen des Vergabeverfahrens die Bieter Lösungsvorschläge präsentieren, um die Umsetzung der Vorgaben für den Betrieb des RZ zu gewähren.
Die rnv betreibt aktuell ein inhouse Rechenzentrum. Dieses RZ mit einer Vielzahl von Anwendungen, Datenbanken, ERP Systemen, Servern sowie Netzwerkkomponenten wird auf dem rnv Campus betrieben. Der klassische Rechenzentrumsbetrieb wird seit einigen Jahren durch einen Dienstleister gewährleistet. Der aktuelle Dienstleister stellt ein Team für die genannten Themenbereiche und stellt ebenfalls die Einhaltung der definierten Reaktionszeiten und SLAs sicher. Der RZ Betrieb ist seit über 10 Jahren in dieser Form organisiert. Im Zusammenhang mit der RZ Ausschreibung wurden weitere Anforderungen in den Sektoren IT- Infrastruktur & Operation, Service Delivery und Beschaffungsvorhaben durch ID ermittelt.Der neue RZ (Rechenzentrum) Betrieb wird grundsätzlich rein service-orientiert aufgebaut sein. Sicherzustellen ist Seitens des Dienstleisters, dass der Service in der vereinbarten Qualität, nach ITIL ausgerichtet und unter Einhaltung der SLAs zur Verfügung gestellt wird. Um diese Service-orientierte Betrachtungsweise durchführen zu können, muss der Dienstleister das rnv Servicemodell grundlegend neu entwickeln. Hierzu sollen im Rahmen des Vergabeverfahrens die Bieter Lösungsvorschläge präsentieren, um die Umsetzung der Vorgaben für den Betrieb des RZ zu gewähren.
Für die Auftraggeberin besteht die Möglichkeit den Vertrag um weitere 3 Jahre (bis zum 31.08.2028) sowie um weitere 2 Jahre (bis zum 31.08.2030) zu verlängern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
IT-Services
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68219
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir empfehlen eine freiwillige Registrierung auf der Vergabeplattform, damit Sie unmittelbar über Änderungen oder Antworten zu eingehenden Bewerberfragen informiert werden können.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de