TGA- und Leitstellenplanung
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dus.com
Abschnitt II: Gegenstand
TGA- und Leitstellenplanung
Die Flughafen Düsseldorf GmbH beabsichtigt für die Flughafenfeuerwehr im Sicherheitsbereich des Flughafengeländes einen neue Hauptfeuerwache zu errichten sowie die Feuerwache Nord umzubauen und zu erweitern. Hierfür sind Planungsleistungen der TGA und Leitstellenplanung erforderlich. Der Flughafen Düsseldorf hat im Rahmen einer Machbarkeitsstudie bereits eine Standortanalyse durchgeführt und ein Raumprogramm anhand des Bedarfs erstellt. Es ist vorgesehen die Leistungsphasen stufenweise zu beauftragen und zunächst die Leistungsphasen 1 und 2 fest zu beauftragen und die weiteren Leistungsphasen stufenweise abzurufen.
LOS1: TGA-Planung
Für den Neubau der Hauptfeuerwache am Flughafen Düsseldorf sowie für den Umbau und die Erweiterung der Feuerwache Nord sind Planungsleistungen für die TGA Planung sowie Leitstellenplanung erforderlich. Die Leistungen umfassen sämtliche Planungsleistungen, die zur Erreichung der Planungsziele erforderlich sind. Ausgenommen hiervon sind lediglich die Leistungen, die explizit als Leistung des Auftraggebers gekennzeichnet sind. Es sind mindestens die folgenden Fachplanungsleistungen insbesondere, unter Beachtung der Richtlinien (DIN 13049, DIN 14092) sowie Empfehlungen der FUK/DGUV (205-008), zu erbringen: -Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung (Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, Raumlufttechnische Anlagen, Förderanlagen, Gebäudeautomation, Inergenlöschanlagen, Sprinklertechnik, Niederspannungstechnik, Nachrichtentechnik, Brandmeldetechnik, Innen- und Außenbeleuchtung, Blitzschutzplanung, Küchenplanung etc.). --Berücksichtigung der für die Leitstelle notwendigen Versorgungen. Angaben hierzu werden durch den Fachplaner der Leitstelle gemacht. Integration dieser Anforderungen in die TGA Planung der Hauptfeuerwache. --Übernahme und Berücksichtigung der brandschutztechnischen Fachplanung der Abteilung vorbeugender Brandschutz des Flughafens Düsseldorf,— Anbindung/Austausch der bestehenden TGA an Feuerwache Nord im Rahmen der Erweiterung,— Integration und Berücksichtigung von Planungsangaben des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators (SiGeKo) Laut Raumprogramm sind für die Hauptwache ca. 8.900 qm Nutzungsfläche und für die Feuerwache Nord ca. 1860 qm Nutzfläche (inkl. 715 qm Bestand) ermittelt worden. Als Planungsziel ist in den Leistungsphasen 1 und 2 eine Grundlagenermittlung, die Vorplanung sowie Projekt- und Planungsvorbereitung zu erstellen, die weiteren Leistungsphasen können stufenweise abgerufen werden. Der zeitliche Ablauf sieht vor, dass die Leistungsphasen 1-3 bis zum dritten Quartal 2022 zu erbringen sind, Fertigstellungstermin ist das vierte Quartal 2024. Für die Hauptfeuerwache belaufen sich die Gesamtkosten (KG 300 + 400) sich auf ca. 26 Mio. EUR, dabei liegt die KG 300 bei ca. 16 Mio. EUR und die KG 400 bei ca. 10 Mio. EUR. Für den Umbau und die Erweiterung der Feuerwache Nord belaufen sich die Gesamtkosten (KG 300 + 400) auf ca. 3.5 Mio. €, dabei liegt die KG 300 bei ca. 2,33 Mio. EUR und die KG 400 bei ca. 750 T EUR.
Abruf der Leistungsphasen 3-9 der HOAI.
Zu den Einzelheiten der Zuschlagskriterien siehe Vergabeunterlagen.
LOS2: Planung der Leitstelle
Für den Neubau der Hauptfeuerwache am Flughafen Düsseldorf sind Planungsleistungen für die Leitstellenplanung erforderlich. Die Leistungen umfassen sämtliche Planungsleistungen, die zur Erreichung der Planungsziele erforderlich sind. Ausgenommen hiervon sind lediglich die Leistungen, die explizit als Leistung des Auftraggebers gekennzeichnet sind. Es sind mindestens die folgenden Fachplanungsleistungen insbesondere, unter Beachtung der Richtlinien (DIN 13049, DIN 14092) sowie Empfehlungen der FUK/DGUV (205-008), zu erbringen: - Fachplanung einer integrierten Leitstelle der Flughafenfeuerwehr mit Arbeitsplätzen für die Feuerwehr, die Sicherheitszentrale sowie die Verkehrsleitung. - Umfangreiche Angaben zu Raumgröße, Raumausstattung, Akustik, Klimatisierung, Be- und Entlüftung, Energieversorgung etc. - Übernahme und Berücksichtigung der brandschutztechnischen Fachplanung der Abteilung vorbeugender Brandschutz des Flughafens Düsseldorf. - Berücksichtigung der betrieblichen Anforderungen aus den Bereichen Werkfeuerwehr, Flughafensicherheit und Verkehrsleitung. - Integration und Berücksichtigung der Verkehrs- und Leitungsverlegungsplanung. - Integration und Berücksichtigung von Planungsangaben des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators (SiGeKo). Laut Raumprogramm sind für die Hauptwache ca. 8.900 qm Nutzungsfläche ermittelt worden. Als Planungsziel ist in den Leistungsphasen 1 und 2 eine Grundlagenermittlung, die Vorplanung sowie Projekt- und Planungsvorbereitung zu erstellen, die weiteren Leistungsphasen können stufenweise abgerufen werden. Der zeitliche Ablauf sieht vor, dass die Leistungsphasen 1-3 bis zum dritten Quartal 2022 zu erbringen sind, Fertigstellungstermin ist das vierte Quartal 2024. Für die Leitstelle belaufen sich die Kosten auf ca. 1,65 Mio EUR.
Abruf der Leistungsphasen 3-9 der HOAI.
Zu den Einzelheiten der Zuschlagskriterien siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
TGA-Planung
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planung Leitstelle
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag hat entsprechend der bekannt gemachten Eignungskriterien zu erfolgen. Der Antrag ist – ähnlich wie im offenen Verfahren – mit allen Nachweisen bis zum Schlusstermin für deren Eingang gem. Ziff. IV.2.2) zeitgleich zusammen mit dem Angebot nebst sämtlicher zu diesem geforderter Anlagen durch den Bieter über die elektronische Vergabeplattform subreport (https://www.subreport.de/E89469114) zu dieser Ausschreibung hochzuladen. Zu verwenden sind als elektronische Formate nur PDF (.pdf) und Excel (.xls oder .xlsx). Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. Verfahrensablauf: Es wird ein einstufiges Verhandlungsverfahren nach § 13 SektVO durchgeführt, bei welchem Bewerbungsunterlagen und Angebot zeitgleich elektronisch einzureichen sind, sich anschließend aber grundsätzlich Verhandlungen anschließen. Eine öffentliche Submission findet nicht statt. Bewerbungen, Angebote und auch die sonstige Kommunikation (Bieterfragen o.ä.) erfolgt in elektronischer Form ausschließlich über Subreport. Besondere Anforderungen an elektronische Signaturen werden diesbezüglich nicht gestellt. Lediglich die Verhandlungen/Aufklärungsgespräche/Vor-Ort Termine werden weiterhin persönlich vor Ort beim Auftraggeber geführt werden. Bewerberfragen können über Subreport gestellt werden bis 8 Tage vor Angebotsfrist. Die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge werden zunächst einer formellen und inhaltlichen Prüfung unterzogen. Die Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 51 SektVO bleibt vorbehalten, sofern dadurch der Verfahrensverlauf nicht verzögert wird. Anschließend werden die Angebote der letztlich geeigneten Bewerber geprüft. Die Vergabestelle behält sich vor, nach Auswertung der fristgerecht eingegangenen Angebote den Bietern schriftlich oder in Aufklärungsgesprächen Fragen zur Aufklärung des Angebotsinhalts zu stellen. Die Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 51 SektVO bleibt auch hier vorbehalten, sofern dadurch der Verfahrensverlauf nicht verzögert wird. Mit den geeigneten Bietern, welche form- und fristgerecht ihre Bewerbungen und ihr Angebot abgegeben haben, ist bei sich aus den Angeboten ableitbarem Bedarf in der Regel eine Verhandlungsrunde geplant, bei der sich aus dem Angebot ergebende Fragen techn., rechtl. und auch kaufm. Art erörtert werden. Der Auftraggeber behält sich jedoch entsprechend § 15 Abs. 4 SektVO vor, auch unmittelbar auf die ersten Angebote den Zuschlag zu erteilen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, nur mit Bietern in Verhandlungen einzutreten, deren Angebote nach einer Zwischenwertung in die engere Wahl kommen. Die Bieter werden im Falle der Durchführung von Verhandlungen dazu aufgefordert, auf Grund der Erkenntnisse der ersten Verhandlungsrunde ihre Angebote kurzfristig zu überarbeiten. Sollte sich für die Vergabestelle abzeichnen, dass wider Erwarten mehrere Verhandlungsrunden sinnvoll erscheinen, können die neuen Angebote als erneute Zwischenangebote gefordert werden. Ansonsten werden die überarbeiteten Angebote als endgültige Angebote gefordert werden. Mit den Bietern sind eine oder mehrere weitere Verhandlungsrunden geplant, nach denen durch die Bieter ggfls. ein weiteres Zwischenangebot einzureichen ist. Bei diesen Hinweisen handelt es sich nur um eine Groborientierung für die Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren nach vorheriger Information aller betroffenen Bieter zu ändern, soweit hierdurch keine Wettbewerbsbeeinflussung zu befürchten ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Köln
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ort: Köln
Land: Deutschland