10072 Berufsausbildungen in einer außerbetrieblichen Einrichtung - kooperatives Modell Referenznummer der Bekanntmachung: 5-22-B-10072
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33334
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
10072 Berufsausbildungen in einer außerbetrieblichen Einrichtung - kooperatives Modell
Maßnahme zur Aufnahme, Fortsetzung sowie erfolgreicher Abschluss einer Berufsausbildung und die anschließende Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Maßnahme richtet sich an förderungsberechtigte junge Menschen gemäß § 76 Abs. 5 SGB III. Wegen in ihrer Person liegender Gründe benötigen sie besondere Unterstützung um eine Berufsausbildung aufzunehmen, fortzusetzen und erfolgreich abzuschließen.
Das Ziel der Maßnahme sind Aufnahme, Fortsetzung sowie erfolgreicher Abschluss einer Berufsausbildung und die anschließende Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung der Teilnehmenden. Dieses Ziel soll im Rahmen von Berufsausbildungen in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE) gemäß § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. §§ 76 SGB III und den §§ 4, 5 Abs. 2 ff. Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. §§ 25, 26 Abs. 2 ff. Handwerksordnung (HwO) erreicht werden.
Während der Durchführung einer außerbetrieblichen Berufsausbildung sind alle Möglichkeiten wahrzunehmen, um den Übergang der Teilnehmenden in ein betriebliches Berufsausbildungsverhältnis zu unterstützen.
zwei Optionen auf Verlängerung und Veränderung der Anzahl der Maßnahmeplätze (siehe Vertragsbedingungen)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vom Bieter bzw. den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und etwaigen Unterauftragnehmern mit dem Angebot ebenfalls vorzulegen ist ein gültiger Nachweis der Trägerzulassung gemäß der §§ 176 Abs. 1, 178 u. 184 SGB III i.V.m. der AZAV (s. auch Nachweisliste Ziffer 1.6 bzw. Ziffer 3.2). Die Trägerzulassung muss sich über den gesamten Maßnahmezeitraum erstrecken.
Mit dem Angebot vorzulegen: Eigenerklärung über 1. den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
2. Angaben zu der von einem anderen Unternehmen überlassenen Eignung. Sollte das Angebot in die nähere Auswahl kommen, sind
nach Aufforderung zur Bestätigung der Erklärung vorzulegen: 1. die Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder
entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen
Zur Beurteilung der beruflichen Leistungsfähigkeit sind folgende Angaben notwendig:
Nachweise über einschlägige Aktivitäten innerhalb der letzten drei Jahre mit der Zielsetzung bzw. dem Schwerpunkt „Berufsausbildung oder Berufsvorbereitung von jungen lernbeeinträchtigten oder sozial benachteiligten Menschen“.
Entsprechende Nachweise sind per Referenzliste (Vordruck D.2) dem Angebot beizufügen. Die Referenzen müssen sich auf den Bieter beziehen und quantitativ und qualitativ vergleichbare oder gleichartige Leistungen betreffen.
Handelt es sich um eine Bietergemeinschaft, so sind die Referenzen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Bezüglich der Darstellung der bisherigen Aktivitäten ist eine tabellarische Aufstellung (Referenzliste = Vordruck D.2) nach folgendem Aufbau beizufügen:
1. Maßnahmeart, Leistung, Zielgruppe
2. Anzahl der Teilnehmenden
3. Durchführungsjahr und -zeitraum
4. Durchführungsort
5. Auftraggeber mit Anschrift
6. Ansprechperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer
Sofern keine Nachweise über bisherige Aktivitäten vorgelegt werden können, müssen die Gründe hierfür nachvollziehbar dargelegt werden.
Sofern einschlägige Aktivitäten noch nicht bestehen, beschreiben Sie auf einem gesonderten Blatt, welches Sie den Angebotsunterlagen beifügen, wie Sie ohne einschlägige Aktivitäten die ordnungsgemäße Abwicklung der Maßnahme erreichen werden.
Zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit hat der Bieter (unter Beachtung der Punkte B.5.4 und B.5.5) seine voraussichtliche räumliche und personelle Ausstattung zur Realisierung der Maßnahme am Durchführungsort anzugeben.
Sofern der Bewerber am Durchführungsort der Maßnahme noch nicht über Räumlichkeiten oder Personal verfügt, ist die Bereitstellung von Räumlichkeiten bzw. die Personalgewinnung darzustellen.
Die namentliche Nennung des Personals sowie die Einreichung ausgefüllter Personalerhebungsbögen (s. Vordruck D.3) ist zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht erforderlich. Die Personalerhebungsbögen können jedoch im Vorfeld der Zuschlagserteilung bei Bedarf durch den Auftraggeber angefordert werden. Der Nachweis des Personals hat nach Zuschlagserteilung spätestens zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme durch den Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber zu erfolgen. Zu diesem Zweck hat der Auftragnehmer für alle in dieser Maßnahme einzusetzenden namentlich zu benennenden Fachkräfte (ausgenommen Verwaltungspersonal) einen ausgefüllten „Erhebungsbogen Personal“ (s. Vordruck D.3) vorzulegen. Insbesondere Qualifikationen und vorgesehene Aufgaben sind im Personalerhebungsbogen detailliert darzulegen. Handelt es sich um eine Bietergemeinschaft, so sind die Personalerhebungsbögen (Vordruck D.3) ggf. von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.
Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen (siehe Vertragsbedingungen)
Abschnitt IV: Verfahren
Die Eröffnung erfolgt aufgrund der Form der Angebotsabgabe „elektronisch in Textform“ ohne Bieter.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.