Markterkundung Bau und Betrieb zweier ambulanter Operationssäle in Riedlingen
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Riedlingen
NUTS-Code: DE146 Biberach
Postleitzahl: 88499
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.riedlingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Markterkundung Bau und Betrieb zweier ambulanter Operationssäle in Riedlingen
Die Stadt Riedlingen möchte sich im Rahmen einer Markterkundung einen Überblick darüber verschaffen, ob es Interessenten gibt, die ein städtischen Grundstück von der Stadt mit der Verpflichtung erwerben würden, darauf zwei ambulante Operationssäle mit allen erforderlichen Nebenräumen zu errichten und diese für mindestens 10 Jahre nach Maßgabe der Rahmenbedingungen zu betreiben, die in den für die Martkundung zur Verfügung gestellten Unterlagen beschrieben sind (Bau- und Betriebsverpflichtung).
Das Ergebnis der Markterkundung wird in einem Bericht für den Gemeinderat der Stadt Riedlingen zusammengefasst. Der Gemeinderat entscheidet ohne Bindung an das Ergebnis der Markerkundung nach freiem Ermessen über die weitere Vorgehensweise.
Es wird nur eine Markterkundung im Sinne von § 2EU Abs. 7 VOB/A, § 28 VgV und kein Vergabeverfahren durchgeführt. Die Markterkundung wird nicht mit einer Grundstücksveräußerung und nicht mit einer Auftragserteilung abgeschlossen.
Stadt Riedlingen
Die Stadt Riedlingen möchte sich im Rahmen einer Markterkundung einen Überblick darüber verschaffen, ob es Interessenten gibt, die ein städtischen Grundstück von der Stadt mit der Verpflichtung erwerben würden, darauf zwei ambulante Operationssäle mit allen erforderlichen Nebenräumen zu errichten und diese für mindestens 10 Jahre nach Maßgabe der Rahmenbedingungen zu betreiben, die in den für die Martkundung zur Verfügung gestellten Unterlagen beschrieben sind (Bau- und Betriebsverpflichtung).
Damit soll in erster Linie die wohnortnahe ärztliche Versorgung der Bevölkerung von Riedlingen und dem nahen Umland (der Raumschaft) sichergestellt werden. Die beiden ambulanten Operationssäle sollen deshalb vorrangig und diskriminierungsfrei allen Grundversorgungsoperateuren zur Verfügung stehen, die ihren Sitz in Riedlingen und der Raumschaft haben.
Das Ergebnis der Markterkundung wird in einem Bericht für den Gemeinderat der Stadt Riedlingen zusammengefasst. Der Gemeinderat entscheidet ohne Bindung an das Ergebnis der Markerkundung nach freiem Ermessen über die weitere Vorgehensweise.
Es wird nur eine Markterkundung im Sinne von § 2EU Abs. 7 VOB/A, § 28 VgV und kein Vergabeverfahren durchgeführt. Die Markterkundung wird nicht mit einer Grundstücksveräußerung und nicht mit einer Auftragserteilung abgeschlossen.
Ob im Anschluss an die Markterkundung ein Vergabeverfahren durchgeführt wird, entscheidet der Gemeinderat der Stadt Riedlingen nach freiem Ermessen.
Unter II.3. wurde nur deshalb ein Datum für den voraussichtlichen Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung eingetragen, weil das enotices-System hier eine Eintragung fordert. Das eingetragene Datum ist gegriffen und hat keinerlei Bedeutung.
Es besteht kein Anspruch darauf, dass ein Vergabeverfahren durchgeführt wird. Es besteht auch kein Anspruch darauf, dass im Falle der Durchführung eines Vergabeverfahrens ein Vergabeverfahren mit dem Inhalt dieser Markerkundung durchgeführt wird.
Die Unterlagen mit weiteren Informationen zur Markterkundgung konnen unter http://www.riedlingen.de/19578754.html abgerufen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Unterlagen mit weiteren Informationen zur Markterkundgung konnen unter http://www.riedlingen.de/19578754.html abgerufen werden.
Um sich an der Markterkundung zu beteiligen, muss bis zum 06.06.2022, 14:00 Uhr eine Interessensanzeige an [gelöscht] gesendet werden, die folgenden Unterlagen/Angaben umfassen sollte:
a) Vorstellung der für die Errichtung und den Betrieb zuständigen
Unternehmen mit Angabe von Referenzen für die Bereiche Errichtung und Betrieb ambulanter Operationssäle
b) Grobes Betriebs- und Wirtschaftlichkeitskonzept, das insbesondere auch Angaben dazu enthalten sollte, ob das Gesamtkonzept rentabel ist oder ob zum Betrieb der beiden ambulanten Operationssäle nach Maßgabe der in den Unterlagen genannten Rahmenbedingungen eine finanzielle Unterstützung der Stadt oder Dritter erforderlich ist.
Im Rahmen des Betriebs- und Wirtschaftlichkeitskonzepts können in dem geplanten Gebäude zusätzlich zu den beiden ambulanten Operationssälen mit Nebenräumen weitere medizinaffine Nutzungen vorgesehen werden.
Es müssen jedoch die Vorgaben des Bebauungsplans „Klinge II – Arbeiten und Wohnen – Änderung“ eingehalten werden, der auf der Website der Stadt Riedlingen unter http://www.riedlingen.de/Satzungen_Bebauungsplaene.html
eingesehen werden kann.
Es ist beabsichtigt, mit allen Interessenten, die fristgerecht eine aussagekräftige Interessensanzeige eingereicht haben, im Zeitraum 13.06.2022 - 17.06.2022 ein Gespräch zu führen.
Für die Beteiligung an der Markterkundung wird keine Kostenerstattung gewährt.