Beschaffung Forstschlepper Referenznummer der Bekanntmachung: 05/2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE293371047
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Seebach
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77889
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nationalpark-schwarzwald.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung Forstschlepper
Lieferung eines Forstschleppers
Nationalparkverwaltung des Nationalparks Schwarzwald Zwickgabel 23 72270 Baiersbronn Zwickgabel Lieferung eines Forstschleppers
Lieferung eines Forstschleppers
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Bewerbungsbedingungen, Selbsterklärungen
siehe Bewerbungsbedingungen, Vertragsbedingungen, Selbsterklärungen
Abschnitt IV: Verfahren
Nationalparkverwaltung des Nationalpark Schwarzwald
Schwarzwaldhochstraße 2
77889 Seebach
Tim Tschöpe
Teresa Schafheutle
Peter Widenmeyer
Die Öffnung der Angebote findet unter Ausschluss der Bieter statt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXR6YYTYRNX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Auf die Fristvorgaben des § 160 Abs. 3 GWB sowie des § 135 Abs. 2 GWB wird ausdrücklich hingewiesen:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags wegen Verstoßes gegen § 134 GWB oder Vergabe des Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union, ohne dass dies aufgrund Gesetztes gestattet war, kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn die Unwirksamkeit im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet diese Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland