Zwei neue Müllpressaufbauten mit integriertem Großbehälter-Lifter für Volvo-Fahrgestelle 26 t Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-6093
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
Zwei neue Müllpressaufbauten mit integriertem Großbehälter-Lifter für Volvo-Fahrgestelle 26 t
Beschaffung von zwei neuen Müllpressaufbauten mit integriertem Großbehälter-Lifter für Volvo-Fahrgestelle 26 t
Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld Eckendorfer Str. 57 33609 Bielefeld
Beschaffung von zwei neuen Müllpressaufbauten mit integriertem Großbehälter-Lifter für Volvo-Fahrgestelle 26 t. Die Auslieferung soll innerhalb von 50 Wochen nach der Auftragserteilung erfolgen.
Anmerkung zu Punkt II.2.5) --> ergänzende Erläuterungen zu den Zuschlagskriterien: ### Kriterium "Erfüllungsgrad zu den technischen Vorgaben aus dem Leistungsverzeichnis": Zu bewerten sind hier nur die Leistungsmerkmale des Leistungsverzeichnisses Ziffer 12, die mit der Anforderung "Soll" gekennzeichnet wurden, für die maximal 300 Leistungspunkte erzielt werden können. ###Kriterium "13. Lieferzeit": Für das Kriterium Lieferzeit können maximal 50 Leistungspunkte erzielt werden: 29 und weniger Wochen --> 50 Punkte; 30 bis 38 Wochen--> 25 Punkte; 39 bis 50 Wochen --> 15 Punkte; 51 und mehr Wochen --> 0 Punkte ### Kriterium "14. Garantie-/Gewährleistungszeitraum": Für das Kriterium können pro Los maximal 50 Leistungspunkte und zwar 25 Leistungspunkte für den Garantie- und 25 Leistungspunkte für den Gewährleistungszeitraum je Los erzielt werden. Garantie (max. 25 Leistungspunkte): 48 und mehr Monate --> 25 Punkte; 36 bis 47 Monate -->18 Punkte; 24 bis 35 Monate --> 15 Punkte; 12 bis 23 Monate --> 10 Punkte; weniger als 12 Monate --> 0 Punkte; Garantie (max. 25 Leistungspunkte): 36 und mehr Monate -->25 Punkte 31 bis 35 Monate --> 18 Punkte; 25 bis 30 Monate--> 12 Punkte; weniger als 24 Monate --> 0 Punkte ###Kriterium Kundendient und Service mit den Unterpunkten "15.1 Standort I 15.2 Service und Erreichbarkeit I 15.3 Ersatzteilversorgung" Das Kriterium wird in den einzelnen Kategorien 15.1 bis 15.3 je Los bewertet. Die jeweils maximale Punktzahl ergibt sich aus den höchsten Bewertungen in den jeweiligen Losen. Es können in den Teilkategorien Standort, 15.1, sowie Service und Erreichbarkeit, 15.2, jeweils maximal 40 Leistungspunkte und in dem Teilkriterium Ersatzteilversorgung, 15.3, je Los maximal 20 Leistungspunkte erzielt werden. ********** 15.1 Kundendienststandort- Standort / Werkstatt im Umkreis von - bis 30 km --> 40 Punkte; - über 30 km bis 50 km --> 35 Punkte; - über 50 km bis 100 km --> 25 Punkte; - über 100 km bis 150 km --> 15 Punkte; - über 150 km --> 0 Punkte um den Stationierungsort des Fahrzeugs an der Eckendorfer Str. 57 in 33609 Bielefeld ********** 15.2 Service und Erreichbarkeit (max. 40 Leistungspunkte)__________________
Mobiler Reparaturservice vorhanden: Ja --> 7 Punkte Nein --> 0 Punkte)__________________Kostenloser Hol- und Bringservice im Reparaturfall: Ja --> 4 Punkte; Nein --> 0 Punkte __________________Telefonische Erreichbarkeit des Kundendienstes: Mo-Fr. 7.00 bis 19.00 Uhr --> 6 Punkte; Mo-Fr. 07:00 bis 18.00 Uhr --> 5 Punkte; Mo-Fr. 08.00 bis 18.00 Uhr --> 4 Punkte; Mo-Fr 08.00 bis 17.00 Uhr --> 3 Punkte; Geringere tel. Erreichbarkeit --> 0 Punkte; Hinweis: Der Kundendienst soll Störungen, Schäden oder Ausfälle am Fahrzeug telefonisch fachlich aufnehmen und telefonisch Hilfestellung leisten können. __________________Reaktionszeit bei notwendiger Abholung des Fahrzeugs: - innerhalb von 24 Stunden --> 4 Punkte; - innerhalb von 48 Stunden --> 2 Punkte; - über 48 Stunden --> 0 Punkte__________________ Reparaturbeginn nach erfolgter Abholung binnen:- weiteren 24 Stunden --> 4 Punkte; -weiteren 48 Stunden --> 2 Punkte; - späterer Reparaturbeginn als binnen 48 Stunden --> 0 Punkte __________________ Informationen seitens der Kundendienstwerkstatt über den Reparaturfortgang alle 24 Stunden --> 4 Punkte; -alle 48 Stunden --> 2 Punkte; - länger als alle 48 Stunden --> 0 Punkte__________________ Sämtliche Wartungen und Reparaturen werden auch ohne Beeinträchtigungen von eventuellen Garantien durch fachkundiges Personal in der eigenen Werkstatt durchzuführen: Ja --> 4 Punkte; Nein --> 0 Punkte__________________ Sämtliche Wartungen und Reparaturen werden auch ohne Beeinträchtigungen von eventuellen Kulanzansprüchen durch fachkundiges Personal in der eigenen Werkstatt durchzuführen: Ja --> 3 Punkte; Nein --> 0 Punkte__________________ Angebote von speziellen Schulungen für das Werkstattpersonal: Ja --> 1 Punkte; Nein: 0 Punkte__________________ Bereitstellung einer Datenkarte für spätere Ersatzteilbestellungen: Ja --> 3 Punkte; Nein--> 0 Punkte **********15.3 Ersatzteilversorgung Versand oder Anlieferung von Ersatzteilen, die verschleißbedingt auszutauschen sind: -bis 24 Stunden--> 20 Punkte; -zwischen 24 und 4 Stunden--> 10 Punkte; -über 48 Stunden--> 0 Punkte ********** ### Kriterium " 16. Angebotspreis": Die Wertungspunkte des Angebotspreises je Los ergibt sich aus der Anzahl der maximal erreichbaren Prozentpunktzahl (hier: 50) vermindert um das Ergebnis aus maximal erreichbarer Prozentpunktzahl multipliziert mit dem Differenzbetrag zwischen Angebotspreis des Bieters und Bestpreis geteilt durch Bestpreis. Der Bestpreis ist der niedrigste Angebotspreis aller in der Wertung befindlichen Angebote.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung, dass die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und sonstigen Abgaben, der Beiträge zu den Sozialversicherungen sowie die Verpflichtungen aus den Tarifordnungen, Tarifverträgen und die Bestimmungen über die Beschäftigung Schwerbeschädigter erfüllt worden sind und während der Vertragsdauer erfüllt werden.
2. Angabe, dass das Angebot in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art steht, sondern das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung ist.
3. Angabe, dass der Betrieb gegen Unfälle und Schadensersatzansprüche Dritter haftpflichtversichert ist.
4. Angabe, ob der Bieter/die Bieterin bzw. das Unternehmen sich in Liquidation befindet.
5. Angabe, ob über das Vermögen des Bieters/der Bieterin ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder ob der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
6. Angabe, dass keine strafrechtlichen Verurteilungen oder sonstigen Ausschlussgründe nach den in den §§ 123 und 124 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) in Verbindung mit § 42 VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge - Vergabeverordnung -) formulierten Tatbeständen vorliegen.
10.1 Nachweis von Referenzen Dem Angebot sind durch den Bewerber mindestens zwei Referenzen des Konzerns, Herstellers oder Händlers mit folgenden Anforderungen beizufügen:
Fertigung und/oder Lieferung vergleichbarer Fahrzeuge
- innerhalb der letzten drei Kalenderjahre,
- an mindestens zwei kommunale oder gewerbliche Auftraggeber aus dem Bereich der Abfallentsorgung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Können die geforderten Referenzen nicht benannt werden, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.______________10.2 Betriebs-/Firmenbeschreibung
Dem Angebot ist eine kurze Betriebsbeschreibung beizufügen. Das Tätigkeitsgebiet des Bewerbers soll so hinreichend beschrieben werden, dass eine Beurteilung von Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bewerbers möglich ist. Ein Verweis auf den Internetauftritt oder die Angabe eines Links ist unzulässig._______________
10.3 Kundendienst-/Service-Standort
Der Bewerber muss einen Kundendienst- bzw. Service-Standort für qualifizierte Wartungs- und Umbauarbeiten, Fehlerdiagnosen und Reparaturen von Auf- und Einbauten der ausgeschriebenen Fahrzeuge angeben. Dies kann der Standort des Herstellers oder ein von ihm vertraglich beauftragtes Unternehmen an einem anderen Standort sein.
Bei Fremdfirmen (vom Bewerber beauftragter Fachbetrieb) soll es sich um einen im Handelsregister einge-tragenen Fachbetrieb aus dem Bereich Kfz-Technik, Karosserie- und/oder Fahrzeugbau handeln. Der beauftragte Fachbetrieb ist bei Abgabe des Angebotes vom Bewerber zu benennen. Der Auftraggeber kann einen aktuellen Auszug mit dem Eintrag im Handelsregister des Servicestützpunktes beim Bieter zur Aufklärung und Auswertung der Ausschreibung bei Bedarf anfordern.
Der Service-Standort muss aufgrund der Anzahl und der Qualifikation der Beschäftigten sowie der technischen Ausstattung folgende Arbeiten im Auftrag des Auftraggebers ausführen können:
- Fehlerdiagnosen,
- Reparaturen an Auf- und Einbauten inklusive Karosseriearbeiten,
- Austausch von Ein- und Anbauteilen sowie
- Umbauten und
- turnusmäßige Wartungsarbeiten.
Der Kundendienst/Der Servicestandort muss auch nach Vertragsschluss zur Verfügung stehen.
Können die Angaben zum Service-Standort nicht benannt werden, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Bielefeld, Zentrale Vergabestelle -Submissionsstelle-, Niederwall 23, 4. Etage, Flur G, Zimmer G 420, D-33602 Bielefeld
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für weitere Einzelheiten zur elektronischen Rechnungsstellung siehe Vergabeunterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9VPX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]