Lieferung und Aufstellung eines konfokalen Raman-Mikroskops mit automatischer Fokusnachführung Referenznummer der Bekanntmachung: Pup_008
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89081
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zsw-bw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Aufstellung eines konfokalen Raman-Mikroskops mit automatischer Fokusnachführung
Lieferung und Aufstellung eines konfokalen Raman-Mikroskops mit automatischer Fokusnachführung inklusive Zubehör zur Erforschung von Proben unter verschiedenen Messbedingungen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung und Aufstellung eines konfokalen Raman-Mikroskops mit automatischer Fokusnachführung. Das zu beschaffende Gerät sollte die grundlegenden Aufgaben in höchstem Maße erfüllen:(1) Untersuchung und spezifische Charakterisierung von Pulvern mit Hilfe mehrerer Anregungs-Laserwellenlängen in maximaler, lateraler Auflösung(2) Automatisierte Steuerung von Objektivrevolver, x-y-z Probenteller, Laserleistungseinstellung, Blenden, Kamerakoppler und Polarisationsfiltern.(3) Lichtmikroskopie in Dunkel- und Hellfeld(4) Untersuchung von Polarisationseffekten(5) In-operando Messungen von thermischen Prozessen (Heizkammer)(6) In-operando Messungen von elektrochemischen Messungen inkl. Aufzeichnung und Verknüpfung der optischen mit den elektrochemischen Daten innerhalb der Software(7) Gewährleistung von 24 Monaten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89081
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.