VKKD – Erweiterung Storage
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40479
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vkkd-kliniken.de
Abschnitt II: Gegenstand
VKKD – Erweiterung Storage
Das Marien Hospital beabsichtigt die Erweiterung der vorhandenen Speicherkapazität des Storage NAS/SAN, um das Wachstum der zukünftig anfallenden Datenmengen ausfallsicher speichern zu können.
Rochusstraße 2
40479 Düsseldorf
Das Marien Hospital GmbH beabsichtigt die Erweiterung der vorhandenen Speicherkapazität des Storage NAS/SAN, um das Wachstum der zukünftig anfallenden Datenmengen ausfallsicher speichern zu können.
Die sich im Einsatz befindlichen Storage Systeme vom Typ HPE Nimble sollen um weitere Systeme zu einer Storage Group von vier Nimbles zusammengefasst werden. Dazu gehört auch die Möglichkeit, Volumes transparent für die Hosts zwischen den Storage-Systemen zu verschieben. Im vorliegenden Fall lassen sich also bestehende Storage-Volumes von der HF20 auf die AF40 verschieben.
Das Abweichen zu einem anderen Hersteller bringt Schnittstellen- und Integrationsrisiken mit sich, sowie Inkompatibilitäten zwischen den heterogenen Systemen. Das Erweiterungs-Storage und die schon vorhandene Nimble Storage werden dann über eine gemeinsame Managementkonsole administriert und verwaltet.
Bei der Erweiterung handelt es sich um folgende Komponenten:
2 x ESXi Server HPE ProLiant DL380G10 Plus inkl. Kabel und Tranceiver
4 x HPE Microsoft Windows Server 2022 Datacenter Edition Lizenz
4 x Lizenz HPE VMware vSphere Enterprise Plus Edition Lizenz
1 x HPE Nimble Storage AF40HPE AllFlash Dual Controller
2 x HPE Aruba 8360-16Y2C – Switch – L3
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die sich im Einsatz befindlichen Storage Systeme vom Typ HPE Nimble sollen um weitere Systeme zu einer Storage Group von vier Nimbles zusammengefasst werden. Dazu gehört auch die Möglichkeit, Volumes transparent für die Hosts zwischen den Storage-Systemen zu verschieben. Im vorliegenden Fall lassen sich also bestehende Storage-Volumes von der HF20 auf die AF40 verschieben.
Das Abweichen zu einem anderen Hersteller bringt Schnittstellen- und Integrationsrisiken mit sich, sowie Inkompatibilitäten zwischen den heterogenen Systemen. Das Erweiterungs-Storage und die schon vorhandene Nimble Storage werden dann über eine gemeinsame Managementkonsole administriert und verwaltet.
Die Erweiterung setzt direkt auf die vorhanden, sich im Betrieb befindlichen Hardware- und Softwarekomponenten von HP auf und stellt ein geringes Umstellungsrisiko dar. Diese Erweiterung mit dem entsprechenden Leistungsspektrum kann nur mit homogenen Komponenten des gleichen Herstellers erfolgen.
Der Einsatz der Erweiterung auf Basis der HP-Komponenten erfolgt somit aus technologischen und wirtschaftlichen Gründen.
Sowohl externe als auch interne Kosten zur betriebsbereiten Einrichtung fallen bei einer Erweiterung weitaus geringer aus. Zusätzlich sind vorhandene Serviceverträge aktiv, deren Kündigung Entschädigungsleistungen zur Folge hätten.
Es handelt sich daher um zusätzliche Lieferleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers DTS Systeme GmbH, die zur Erweiterung bereits erbrachter Leistungen bestimmt sind. Ein Wechsel des Unternehmens würde aus den dargelegten Gesichtspunkten dazu führen, dass die VKKD gGmbH eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müssten und dies eine technische Unvereinbarkeit bzw. unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten insbesondere beim Gebrauch der Gerätschaften mit sich brächte. Aus diesen Gründen ist hier der Ausnahmetatbestand des § 14 Abs. 4 Nr. 5 GWB einschlägig.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
VKKD – Erweiterung Storage
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32051
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.dts.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV) sowie der Tag des Vertragsschlusses können zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung nicht verbindlich veröffentlicht werden. Aus technischen Gründen werden die entsprechend angegebenen Platzhalter verwendet (s. Ziffern II.1.7, II.2.5, V.2.1, V.2.4). Da das System einen Nullwert nicht akzeptiert, wurde 1 eingetragen. Hinsichtlich des Datums in Ziffer V.2.1 kann kein in der Zukunft liegendes Datum eingetragen werden. Der Vertrag wird dennoch frühestens zehn Kalendertage nach dem Tag der Absendung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5), § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB, abgeschlossen. Ansonsten wird auf die Rechtsbehelfsbelehrung in Ziffer VI.4.3 verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Nach § 160 GWB Fassung 2016 gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/