Straßenreinigung u. Straßenkehrdienste Referenznummer der Bekanntmachung: 030/2022-KAE
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Radevormwald
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 42477
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.radevormwald.de
Abschnitt II: Gegenstand
Straßenreinigung u. Straßenkehrdienste
Straßenreinigung im Stadtgebiet Radevormwald sowie Straßenkehrdienste
Straßenreinigung
42477 Radevormwald
Die Reinigung der Straßen mittels Großkehrmaschinen. Nähere Angaben können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Straßenkehricht
42477 Radevormwald
Transport des Kehrgutes vom Umschlagplatz Otto-Hahn-Str. 21, D-42477 Radevormwald zu von der Auftraggeberin benannten Entsorgungseinrichtungen (Zentraldeponie Leppe, Bergischer Abfallwirtschaftsverband, AVEA GmbH & Co. KG, Kreisstraße 19, 51789 Lindlar), Entfernung vom Rathaus (Stadtmitte) ca. 35 km sowie
- die weiteren in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen.
Nähere Angaben können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auf Verlangen ist insbesondere folgender Nachweis zu erbringen:
- Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Mit Angebot einzureichen:
Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und über [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und über [Betrag gelöscht] Euro für Vermögensschäden je Schadensfall abgeschlossen wurde oder im Auftragsfalle abgeschlossen wird.
Auf Verlangen ist insbesondere folgender Nachweis zu erbringen:
- Nachweis über die Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen
- Versicherungsnachweis über das bestehen der geforderten Berufshaftpflichtversicherung
Los 1:
Für Los 1 ist eine Großkehrmaschine einzusetzen.
Der Auftragnehmer stellt und unterhält auf eigene Gefahr und Rechnung für die Straßenreinigung Spezialfahrzeuge, die nach dem Stand der Technik für eine staubfreie und möglichst lärmarme Reinigung der Kehrflächen geeignet sind.
Die eingesetzten Straßenreinigungsfahrzeuge müssen hinsichtlich des Umweltschutzes und den weiteren rechtlichen Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechen. Weiterhin sind alle sonstigen anwendbaren in Deutschland geltenden Vorschriften für Straßenreinigungsfahrzeuge zu beachten, wie z.B. die Regelungen für Straßenreinigungsfahrzeuge in der BGV C 52, BGV D 29.
Die Fahrzeuge für die Reinigung müssen hinsichtlich der Anforderungen der Straßenverkehrszulassung und der Anforderungen der Berufsgenossenschaften in einem technisch einwandfreien Zustand sein und nachweislich mindestens die Abgasnorm Euro VI erfüllen. Die Fahrzeuge müssen diese Abgasnorm hinsichtlich der Staubpartikel zur Minderung des Dieselrußausstoßes des Motors (z.B. auch Nachrüstung mit Partikelfilter) einhalten. Der Feinstaub in der Abluft des Kehrbehälters ist nach dem Stand fortschrittlicher Technik zu reduzieren (Beispielsweise Feinstaubfilter oder ständige Befeuchtung des Kehrstaubes).
Die Fahrzeuge müssen hinsichtlich des von ihnen ausgehenden Lärms den gesetzlichen Bestimmungen (u.a. der Verordnung zur Einführung der Geräte- und Lärmschutzverordnung in der aktuellen Fassung) entsprechen. Die Fahrzeuge müssen fernmündlich vom Auftragnehmer per Telefon erreichbar sein. Entsprechende Mobilrufnummern hat der Auftragnehmer der Auftraggeberin vor Ausführungsbeginn schriftlich mitzuteilen.
Es ist eine selbstfahrende, automatisch aufnehmende Großkehrmaschine einzusetzen.
- Kehrbreite (mindestens 2,5 m)
- Saugunterdruck beim Kehren (mindestens 700 mm-Wassersäule)
- ausreichend großer Wasserbehälter (mindestens 1.000 l), wenn keine
Feinstaubabscheideeinrichtung vorhanden ist
Die Kehrmaschine muss auf Grund ihrer Beschaffenheit Gewähr für ein staubfreies Arbeiten bieten. Sie muss mit Teller, Walze und Saugeinrichtung sowie Rinnenbesen mit vorgenannter Leistung sowie mit einer Wassersprühanlage bestückt sein oder über Feinstaubfilter im Abluftsystem verfügen. Die Besen (max. 60% Abnutzung) und Walzen sind bei Abnutzung rechtzeitig zu ersetzen.
Los 2:
Container
Der Auftragnehmer stellt der Auftraggeberin am Umschlagplatz, Otto-Hahn-Str. 21, D-42477 Radevormwald, ständig 4 Abrollcontainer mit je 7 m 2 Volumen zur Verfügung, in die ohne weitere Hilfsmittel das Kehrgut von einer Großkehrmaschine des Auftragnehmers in Los 1 und von der Kleinkehrmaschine (Citycat Kleinkehrmaschine) der Auftraggeberin direkt in den Container entladen werden kann. Die Container müssen für die Lagerung von Kehrgut auch hinsichtlich der Vermeidung von Bodenverunreinigungen durch austretendes Wasser und Vermeidung von Staubverwehungen geeignet und mit einer Abdeckung gegen Regenwassereintrag geschützt sein. Die Vorschrift BGR 186 ist zu beachten.
Die Fahrzeuge müssen hinsichtlich der Anforderungen der Straßenverkehrszulassung und der Anforderungen der Berufsgenossenschaften in einem technisch einwandfreien Zustand sein und nachweislich mindestens die Abgasnorm Euro VI erfüllen. Die Fahrzeuge müssen diese Abgasnorm hinsichtlich der Staubpartikel zur Minderung des Dieselrußausstoßes des Motors (z.B. auch Nachrüstung mit Partikelfilter) einhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
./.
Bekanntmachungs-ID: CXT2YYHYYPQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de