Bereitstellung und Konfiguration einer interoperablen, technischen Telemedizin-Plattform im Rahmen des Projekts Telemedizin@NRW Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-0086-OK-5
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ukaachen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung und Konfiguration einer interoperablen, technischen Telemedizin-Plattform im Rahmen des Projekts [gelöscht]
Bereitstellung und Konfiguration einer interoperablen, technischen Telemedizin-Plattform im Rahmen des Projekts [gelöscht]
Universitätsklinikum Aachen AöR 52074 Aachen
Im Rahmen der Projektlaufzeit ist bis Dezember 2022 eine telemedizinische Plattformlösung (Prototyp) zu entwickeln, die das Leistungsspektrum der Säule 3 des Projekts [gelöscht] zugänglich macht. Dazu muss der Anbieter eine interoperable, technische Plattform als Basis des zentralen Ressourcen-Sharings (Infrastruktur, Dienstleistung) bereitstellen und konfigurieren. Die technische Plattform soll die Behebung von Schnittstellenproblematiken, die Implementierung der Use Cases und die Entwicklungen einer Telemedizinakte sowie Benutzer-Interfaces gewährleisten. Es wird eine indikationsübergreifende, zentrale Plattform benötigt, die die Anbindung der im Projekt [gelöscht] geplanten Use Cases in den Bereichen Dermatologie, Kardiologie und Pneumologie ermöglicht. Dabei sind die Use Cases mit Testdaten darzustellen. Die Plattformlösung bildet das technische Gerüst zur Anbindung der Geräte und nutzt für die Vitalparameteranalyse Algorithmen, die die Kriterien eines Medizinproduktes der Klasse 2a erfüllen müssen. Für den Use Case Dermatologie ermöglicht die prototypische Plattform den strukturierten Datenaustausch mit Krankenhaus- und Laborinformationssystemen. Im Use Case Kardiologie gilt es bei der Indikation Herzinsuffizienz, die Grundvoraussetzungen der Qualitätsvereinbarung Telemonitoring bei Herzinsuffizienz (Stand: 01.04.2022) bei der Projektdurchführung sicherzustellen. Indikationsübergreifend sind Fragebögen in die Plattformlösung zu integrieren.
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Im Rahmen dieser Ausschreibung wird ein Dienstleister für die Bereitstellung und Konfiguration der Plattform gesucht.
EFRE-0801900 (Durchführung des Vorhabens [gelöscht])
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- 521 EU - Eigenerklärungen Ausschlussgründe: Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen. Mit dem Angebot mittels Vordruck 521 darzulegen.
- Eigenerklärung Eignung (124): Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen. Mit dem Angebot mittels Vordruck 124 darzulegen.
- Berufshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot vorzulegen): Bescheinigung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 3 Mio. Euro für Personenschäden, mindestens 3 Mio Euro für Sachschäden und mindestens 1 Mio. Euro für Vermögensschäden (Kopie der Police oder vergleichbare Bescheinigung).
Sollten die vorhandenen Deckungssummen der Berufshaftpflicht des Bewerbers für vorstehende Risiken zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots nicht den geforderten Deckungssummen entsprechen, ist eine Bescheinigung des Versicherers vorzulegen, dass dem Bewerber im Falle der Auftragserteilung eine den geforderten Risiken und Deckungssummen entsprechende Berufshaftpflichtversicherung zur Verfügung gestellt wird.
- VgV - Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben zu machen:
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Die dargestellten Leistungen sollen der ausgeschriebenen Leistung nahe kommen bzw. einen ähnlichen Schwierigkeitsgrad aufweisen.
- Eigenerklärung_5. Sanktionspaket; Art. 5k der Verordnung (EU) 2022_576: Erklärung, dass Ausschlussgründe gem. des 5. Sanktionspaket; Art. 5k der Verordnung (EU) 2022_576 nicht vorliegen. Mit dem Angebot mittels Vordruck "Eigenerklärung_5. Sanktionspaket" darzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Kullenhofstr. 50, 52074 Aachen, 4. Etage, R. 425
Bieter sind bei der Angebotseröffnung nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.
Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten.
Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.
*
Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYDUV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.ukaachen.de