SRRM | Starkregenrisikomanagement Stadt Karlsruhe
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.karlsruhe.de/b3/bauen/tiefbau.de
Abschnitt II: Gegenstand
SRRM | Starkregenrisikomanagement Stadt Karlsruhe
Vergabe von Ingenieurleistungen zur Durchführung einer Starkregenrisikoanalyse nach Leitfaden „Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg“
Stadt Karlsruhe
Das Land Baden - Württemberg hat sich zum Ziel gesetzt, dass landesweit, durch die einzelnen vom Land geförderten Kommunen einheitliche Handlungskonzepte für ein Starkregenrisikomanagement (SRRM) erstellt werden.
Voraussetzung für die Landesförderung ist eine Umsetzung nach Vorgaben des Landes B-W auf Basis eines extra hierfür erstellten Leitfadens. Der Leitfaden „Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg“ hat das Ziel, den verantwortlichen Entscheidungsträgern der Kommunalverwaltung ein landesweit einheitliches Verfahren zur Verfügung zu stellen. Der Leitfaden enthält Informationen und Anleitungen zur Durchführung einer Gefährdungs- und Risikoanalyse in Bezug auf Starkregen und bildet damit die Grundlage für eine effektive Schadensreduzierung.
Der Leitfaden ist unter folgendem Link einsehbar: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/wasser/starkregen Das Starkregenrisikomanagement soll ein wichtiges und effektives Instrument sein, um Vorsorgemaßnahmen zu planen und umzusetzen. Das können z. B. bauliche Maßnahmen sein, die Wasser außerhalb von Ortschaften zurückhalten oder einen zügigen, möglichst schadensfreien Abfluss innerorts ermöglichen, oder auch der Schutz von Gebäuden durch bauliche Veränderungen. Zu einem integrativen Managementkonzept gehören außerdem Maßnahmen zur Verbesserung des Risikobewusstseins, die umfassende Information und Beratung der potenziell betroffenen Bürger sowie die Anpassung und Verbesserung der Einsatzplanung im Ernstfall.
Auf dieser Basis plant das Tiefbauamt der Stadt Karlsruhe die Vergabe von Ingenieurleistungen für ein Starkregenrisikomanagement (SRRM) nach vorgenanntem Leitfaden.
Für das Untersuchungsgebiet ist eine qualifizierte Grundlage zur Bewertung der starkregenbedingten Überflutungsgefahren und des Überflutungsrisikos zu erarbeiten. Darauf aufbauend ist anschließend ein ganzheitliches kommunales Handlungskonzept zur Minderung von Überflutungsschäden durch Starkregen zu erstellen. Die Arbeiten sind gemäß dem Leitfaden Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg und den darin vorgegebenen methodischen Standards durchzuführen. Die Entwicklung des kommunalen Starkregenrisikomanagementkonzepts vollzieht sich hiernach in drei Stufen:
1. Hydraulische Gefährdungsanalyse: Ergebnis sind die Starkregengefahrenkarten;
2. Risikoanalyse;
3. Handlungskonzept zum Starkregenrisikomanagement.
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Die Beauftragung steht in Abhängigkeit eines positiven Förderbescheids durch das Land, der erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens genehmigt werden kann.
Formelle Prüfung:
- fristgerechter Eingang der Unterlagen;
- formgerechter Eingang der Unterlagen;
- Vollständigkeit und Plausibilität der Unterlagen;
- Prüfung von Mindestanforderungen und Ausschlusskriterien.
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Technische und Berufliche Leistungsfähigkeit:
Es wird die Anzahl der Mitarbeiter / der Teamgröße bewertet, die für die Bearbeitung der Leistung vorgesehen ist:
- > 2 Mitarbeitende: 5 Punkte;
- > 4 Mitarbeitende: 10 Punkte;
- > 6 Mitarbeitende: 15 Punkte;
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Technische Leistungsfähigkeit:
Es werden max. 2 Referenzen gewertet. Werden mehr als 2 Referenzen abgegeben werden nur die zwei Referenzen mit der höchsten Punktzahl in der Gesamtbewertung berücksichtigt. Bei den zu bewertenden Referenzen muss es sich um unterschiedliche unternehmensbezogene Referenzprojekte handeln. Gewertet werden nur Referenzen, die folgende Anforderungen erfüllen:
- Erbrachte Leistung der letzten 5 Jahre (Abschluss der Leistung nach 01.01.2017) für die Erstellung einer Starkregenrisikoanalyse inkl. Handlungskonzept nach „Leitfaden Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg“;
- Referenz 1: Starkregenrisikomanagement gem. Leitfaden BaWü für ein Einzugsgebiet > 100 km² und einer Verwaltungsgröße von mind. 100.000 Einwohnern;
- Referenz 2: Starkregenrisikomanagement gem. Leitfaden BaWü für ein Einzugsgebiet > 50 km².
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Die Referenzen werden wie folgt bewertet:
Referenz 1: Starkregenrisikomanagement gem. Leitfaden BaWü für ein Einzugsgebiet > 100 km² und einer Verwaltungsgröße von mind. 100.000 Einwohnern:
- Projekt-/Verwaltungsgröße:
Einzugsgebiet > 150 km²: 20 Punkte;
Verwaltungsstruktur > 150.000 Einwohner: 20 Punkte.
- Struktur:
Topografie (Fläche/Ebene und Hanglage): 20 Punkte;
Anzahl Teileinzugsgebiete > 2: 20 Punkte.
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Referenz 2: Starkregenrisikomanagement gem. Leitfaden BaWü für ein Einzugsgebiet > 50 km²:
- Projekt-/Verwaltungsgröße:
Einzugsgebiet > 100 km²: 20 Punkte;
Verwaltungsstruktur > 100.000 Einwohner: 20 Punkte.
- Struktur:
Topografie (Fläche/Ebene und Hanglage): 20 Punkte;
Anzahl Teileinzugsgebiete > 2: 20 Punkte.
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Zur Belegbarkeit der bewerteten Kriterien, stellt der Bewerber die jeweilige Referenz auf zwei gesonderten DIN A4-Blättern im Hinblick auf die abgefragten Kriterien vor und fügt diese als Anhang dem Teilnahmeantrag bei.
Die zuvor beschriebenen Projekte müssen im Unternehmen des/der Bewerber erbracht worden sein. Bei Bewerbergemeinschaften aus mehreren Büros gelten die Angaben und die Referenzen in Summe für die Bewerbergemeinschaft.
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Die Nachweise sind über den beigefügten „Teilnahmeantrag“ zu erbringen. Die drei bis fünf Bewerber mit den höchsten Punktezahlen werden zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Bei mehr als fünf Bewerbern mit gleicher/höchster Punktzahl entscheidet das Los.
Die Beauftragung steht in Abhängigkeit eines positiven Förderbescheids durch das Land, der erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens genehmigt werden kann.
Im Falle eines positiven Förderbescheids ist der Zeitpunkt der Beauftragung an die Laufzeit des Fördermittelantrags gebunden. Der Bieter erklärt sich damit bereit, die Bindefrist des Angebots entsprechend der Dauer des Fördermittelantrags ggf. entsprechend zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB (Ausschlusskriterium).
- Eigenerklärung des Bewerbers zum Nichtvorliegen eines Bezugs zu Russland im Sinne der Russland-Sanktionen gem. 5. EU-Sanktionspaket nach Verordnung (EU) 2022/576 v. 08.04.2022 (Ausschlusskriterium).
- Nachweis für den im Teilnahmeantrag benannten Projektverantwortlichen für die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ (gem. § 75 Abs. 2 VgV) durch Eintragung in ein Berufsregister oder über den Nachweis eines Abschlusses, bspw. Diplom-/Bachelor-/Masterurkunde (Ausschlusskriterium);
- Nachweis über min. 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Ingenieurplanung für den im Teilnahmeantrag benannten Projektverantwortlichen. Nachweis erfolgt als Eigenerklärung z.B. anhand des Lebenslaufes, Mitarbeiterreferenz/persönlicher Referenzliste o.Ä. (Ausschlusskriterium).
- Die Ausschlusskriterien sind für jedes Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen.
- Nachweis (gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 und § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV), dass eine Berufshaftpflichtversicherung über min. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, min. [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden vorliegt bzw. Bestätigungsschreiben der Versicherung, dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden (Ausschlusskriterium).
- Die Ausschlusskriterien sind für jedes Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen.
- Eigenerklärung über erbrachte Standardreferenz (Durchführung Musterprojekt gem. Vorgabe Land BW) gem. Leitfaden "Kommunales Starkregenrisikomanagement in BW" und Eintragung in „Referenzliste“ spät. zum Zeitpunkt Abgabe Teilnahmeantrag (Ausschlusskriterium).
- Eigenerklärung zum Vorliegen einer geeigneten Software (hydrologische und hydraulische Bearbeitung) zur Erstellung der Gefahrenkarten und Erfassung der Risikoanalyse, die Software ist zu benennen (Ausschlusskriterium).
- Die Ausschlusskriterien sind für jedes Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen.
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Referenzen (gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Es werden max. 2 Referenzen gewertet. Werden mehr als 2 Referenzen abgegeben werden nur die zwei Referenzen mit der höchsten Punktzahl in der Gesamtbewertung berücksichtigt. Bei den zu bewertenden Referenzen muss es sich um unterschiedliche unternehmensbezogene Referenzprojekte handeln. Gewertet werden nur Referenzen, die folgende Anforderungen erfüllen:
- Erbrachte Leistung der letzten 5 Jahre (Abschluss der Leistung nach 01.01.2017) für die Erstellung einer Starkregenrisikoanalyse inkl. Handlungskonzept nach „Leitfaden Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg“;
- Referenz 1: Starkregenrisikomanagement gem. Leitfaden BaWü für ein Einzugsgebiet > 100 km² und einer Verwaltungsgröße von mind. 100.000 Einwohnern;
- Referenz 2: SStarkregenrisikomanagement gem. Leitfaden BaWü für ein Einzugsgebiet > 50 km².
Es werden folgende Kriterien bewertet, die genaue Bepunktung ist Ziff. II.2.9 zu entnehmen:
- Einzugsgebiet (Fläche);
- Verwaltungsstruktur-/größe (Einwohnerzahl);
- städtische Topografie / Höhenstadtteile;
- Anzahl Teileinzugsgebiete.
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Die zuvor beschriebenen Projekte müssen im Unternehmen des/der Bewerber erbracht worden sein.
Die Nachweise sind über den beigefügten „Teilnahmeantrag“ zu erbringen. Die drei bis fünf Bewerber mit den höchsten Punktezahlen werden zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Bei mehr als fünf Bewerbern mit gleicher/höchster Punktzahl entscheidet das Los.
Nachweis des besonderen Berufsstandes und der Qualifikation als Ingenieur (gem. §§ 44, 75 Abs. 2 VgV)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bewerbungsunterlagen stehen über die Vergabeplattform unter www.subreport-elvis.de bis zum Ablauf der unter Ziffer IV.2.2) genannten Frist zum Herunterladen bereit und sind nur auf diesem Weg erhältlich. Die Bewerber müssen sich eigenverantwortlich über ggf. nachgereichte Dokumente über die Vergabeplattform informieren. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Bewerbungsunterlagen zu verwenden und ausgefüllt online einzureichen. Die Angebotsabgabe erfolgt ebenfalls elektronisch über die Vergabeplattform. Das Verfahren wird elektronisch durchgeführt, eine postalische oder eigenhändige Abgabe oder eine Abgabe per Mail des Teilnahmeantrags/Angebotsabgabe ist nicht zulässig. Fragen zum Verfahren bitte grundsätzlich nur schriftlich über die Vergabeplattform.
Der Auftraggeber behält sich vor, bis zum Abschluss der Wertung der Teilnahmeanträge unvollständige bzw. fehlende Nachweise und Unterlagen sowie fehlende Eintragungen in den Teilnahmeformularen nachzufordern.
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nummer 1 GWB).
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
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