Fullservice-Agentur Referenznummer der Bekanntmachung: 04/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.toleranz-tunnel.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Fullservice-Agentur
Die Vergabestelle vergibt einen Rahmenvertrag zur Umsetzung der Wanderausstel-lung "Toleranz-Tunnel" für die Bereichen Bau, Betrieb, Presse / Öffentlichkeitsarbeit / Marketing, basierend auf bestehenden Designvorschlägen und funktionalen Vorgaben an eine Fullservice-Agentur.
ACHTUNG: Das Auftragsvolumen wurde als maximaler Wert mit allen Optionen angegeben. Es ist unklar, welche Leistungen tatsächlich abgerufen werden. Der Abruf steht auch unter dem Vorbehalt der Finanzierung duch den Zuwendungsgeber.
Toleranz-Tunnel e.V. Lange Straße 65 32765 Detmold
Die Vergabe bezieht sich auf die folgenden 3 Leistungspakete
1. Bau: Bau der Wanderausstellungen
2. Betrieb der Ausstellungen
a. Projektsteuerung im laufenden Betrieb
i. Koordinierung der Ausstellungen mit Ansprechpartner:innen an den Ausstellungsorten. (Die Ausstellungsorte werden von der Auftraggeberin gewonnen und diese Orte müssen dann eine Person für die operative Umsetzung der Ausstellung benennen. Der/die Auftragnehmer:In muss dann mit dieser Person alle operativen Themen wie u.a. den An- und Abtransport, Aufbau und Abbau und eventuelle Lokalisierungen, Strom etc. abstim-men)
ii. Details des Auf- und Abbaus mit Städten abstimmen...
iii. Sofern Inhalte zu lokalisieren sind diesbezügliche Abstimmun-gen (Produktion)
iv. Abstimmung mit dem Verein
b. Produktion lokaler Inhalte / Lokalisierung ausgewählter Tunnelinhalte (Inhalte werden von dem jeweiligen Veranstalter geliefert)
c. Ausstellungslogistik (Transport, Aufbau, Abbau, Qualitätssicherung, Lagerung)
d. Reparaturen und Wartung
e. Sicherheit
3. Vermarktung der Ausstellungen
a. Überregionale Öffentlichkeitsarbeit, Marketing
b. Begleitende Events
c. Templates und Vorgaben für Marketing und Öffentlichkeitsarbeit der jeweiligen Veranstalter
Verlängerung um 2 x 1 Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bewerber müssen folgende Erklärungen abgeben:
Ich wir erkläre(n)
- Über das Vermögen des Unternehmens wurde nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt nach den Bestimmungen des Landes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat.
- Unser Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation.
- Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, ist rechtskräftig verurteilt worden, wegen:
a. § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereini-gungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), §129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
c. § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
d. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auf-trag verwaltet werden,
e. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
f. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
g. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern)
h. §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetz-buchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
i. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
j. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafge-setzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten ei-ner rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder einem Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Füh-rung der Geschäfte selbstverantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes gegen Ordnungswidrigkeiten dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
- Unser Unternehmen kommt seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steu-ern und Abgaben gemäß den Bestimmungen des Landes, in dem unser Un-ternehmen seinen Sitz hat, ordnungsgemäß nach.
- Ich/Wir erkläre(n) gem. § 124 GWB, dass innerhalb der letzten drei Jahre:
1. mein/unser Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflich-tungen verstoßen hat,
2. mein/unser Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermö-gen des Unternehmenskein Insolvenzverfahren oder ein vergleichba-res Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeiteingestellt hat,
3. mein/unser Unternehmen oder eine Person, deren Verhalten dem Un-ternehmen nach § 123 Abs.3 GWB zuzurechnen ist, nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung be-gangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird;
4. mein/unser Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unter-nehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
5. kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,
6. keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass mein/unser Unternehmen bereits in unlauterer Weise in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, bzw. dass alle relevanten Informationen für diese Vergabe aus den vorliegenden Unterlagen hervorgehen, so dass keine Wettbewerbsverzerrung entsteht
7. mein/unser Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhafterfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung des Auftrags, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
8. mein/unser Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eig-nungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat und in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln,
9. mein/unser Unternehmen nicht versucht hat, die Entscheidungsfin-dung des Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vor-teile beim Vergabeverfahren erlangen könnte,
10. mein/unser Unternehmen weder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationenübermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, noch versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
- Erklärung nach §19 MiLoG , § 21 AEntG, § 98c AufenthG und § 21 SchwarzArbG: Wir/ich erkläre(n), dass innerhalb der letzten drei Jahre kein Ausschlussgrund nach:
1. § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG),
2. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG),
3. § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und
4. § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG)
vorliegt.
Zudem ist eine Unternehmensdarstellung einzureichen.
A = Ausschluss
B = Bewertung
- Erklärung zum Nettoumsatz der letzten drei Jahre (mindestens EUR 2,5 Mio. netto im Durchschnitt) (A);
- Erklärung Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung. Die pauschale Mindestdeckungssumme muss für Vermögensschäden mindestens 1 Mio EUR pro Schadensereignis und Jahr, für Personen- und Sachschäden 3 Mio EUR pro Schaden und Jahr betragen, jeweils vierfach maximiert (A);
- Mindestens 20 fest angestellte Mitarbeiter/innen (Vollzeitäquivalente; Teilzeitstellen können summiert werden) - ermittelt als Durchschnitt der letzten drei Jahre. Mitarbeiter/innen in befristeten und geringfügig beschäftigen Arbeitsverhältnissen sowie freie Mitarbeiter/innen sind nicht einzurechnen (A);
- Der Bewerber verfügt zudem über mindestens jeweils die angegebene Anzahl fest angestellter Mitarbeitende/r in jedem der nebenstehenden Bereiche, also mindestens jeweils 2 im Bereich Eventmanagement, Kommunikation und Konzeption Planung Bau, sowie 1 Mitarbeitende im Bereich Grafik, design Texterstellung (A).
- Die Projektleitung ist beim Bewerber seit mind. 1 Jahr fest angestellt (A, mehr = B), hat mind. 5 Jahre Berufserfahrung (A, mehr = B), hat mind. 2 Projekte im Bereich der politischen Bildung realisiert (A, mehr = B), die zusammen (i) Öffentlichkeitarbeit, (ii) Eventmanagement und (iii) Bau einer Ausstellung umfassen und eine Wanderausstellung im öffentlichen Raum realisiert.
- Bestätigung, dass zur Leistungserbringung genügend Personal zur Verfügung gestellt wird, um für den Auftraggeber eine schnelle und direkte Kommunikation zu ermöglichen und zudem schnell auf Projekterfordernisse zu reagieren (A).
- Anzahl der Mitarbeiter im Bereich Projektleitung/Eventmanagement, Kommunikation/Öffentlichkeitsarbeit, Grafik, Design, Texterstellung, Konzeption, Planung, Bau von Ausstellungen (B).
Mindestens 3 Referenzen (A)
- mindestens 3 im Bereich der politischen Bildung (A, mehr = B)
- mindestens 2 Wanderausstellung (A, mehr = B)
- mindestens 1 Ausstellung im öffentlichen Raum (A, mehr = B)
- mindestens 3 im Bereich Öffentlichkeitsarbeit/Marketing für Events/Ausstellungen im Bereich der politischen Bildung (A, mehr = B)
Bei jeder Referenz wurden mindestens 5 der nachfolgend genannten Leistungen erbracht (A):
1. Konzeption
2. Design
3. Bau
4. Logistik
5. Security
6. Öffentlichkeitsarbeit
7. Eventmanagement
8. Gesamtprojektleitung
Alle Referenzen zusammen müssen alle Kriterien abdecken (d.h. jedes Kriterium muss mindestens einmal in den Referenzen auftauchen) (A)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVVR7DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle innerhalb von spätestens 10 Tagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der EU-Bekanntmachung genannten Teilnahmefrist oder der in den Vergabeunterlagen jeweils benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.