1530-3.2.5.2/2022 - Pflege und Fortschreibung des OKSTRA Referenznummer der Bekanntmachung: 1530-3.2.5.2/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
1530-3.2.5.2/2022 - Pflege und Fortschreibung des OKSTRA
In der Bundesrepublik Deutschland mit ihrer föderalen Struktur sind die Aufgabenerledigungen auf dem Gebiet des Straßenwesens i.d.R. bei den Straßenbauverwaltungen der Bundesländer und der Autobahn GmbH des Bundes angesiedelt. Für bundesweite Gemeinschaftsprojekte werden Projektabwicklungen im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) vom Fernstraßen Bundesamt (FBA) gebündelt und in der BMDV-Dienstbesprechung "Koordinierung der Bund/Länder-Fachinformationssysteme im Straßenwesen" behandelt. Eines dieser Gemeinschaftsprojekte ist auf dem Gebiet der Grundsatzfragen und Regelwerke der Objektkatalog für das Straßen- und Verkehrswesen (OKSTRA) mit den zugehörigen in Verwaltungseigentum befindlichen Anwendungen und Softwarekomponenten.
Die Aufgabe der Ausarbeitung der fachlichen Vorgaben für den OKSTRA und die zugehörige Software wurde der Fachgruppe „OKSTRA“ (FG OKSTRA) unter dem Dach der Dienstbesprechung „Koordinierung der B/L-Fachinformationssysteme im Straßenwesen - ITKo“ übertragen. Die vertragliche Abwicklung erfolgt durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) als formelle auftragsgebende Stelle.
Mit der hier vorliegenden Ausschreibung soll ein EVB-IT-Servicevertrag für die Pflege und Weiterentwicklung des OKSTRA und der zugehörigen Anwendungen und Komponenten vergeben werden, der frühestens zum 01.07.2022, ggf. zum 01.08.2022 beginnt und eine Vertragslaufzeit von 4 Jahren hat. Die zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Vertragsentwurf (Dokument 31_OKSTRA_-_EVB-IT_Servicevertrag.pdf) und der Leistungsbeschreibung (Dokument 33_OKSTRA_-_Leistungsbeschreibung.pdf).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2
GWB bleibt unberührt.