Beihilfesachbearbeitung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.nrwbank.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beihilfesachbearbeitung
Unterstützung bei und Bearbeitung von ca. 13.000 Beihilfeanträgen pro Jahr, welche etwa von 4.600 Beihilfeberechtigten gestellt werden.
Unterstützung bei und Bearbeitung von ca. 13.000 Beihilfeanträgen pro Jahr, welche etwa von 4.600 Beihilfeberechtigten gestellt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Der Vertrag wird zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer im Wege eines vergaberechtsfreien inversen In-House-Geschäftes gem. § 108 Abs. 3 Satz 1 1. Alt. GWB geschlossen. Die NRW.BANK als öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 99 Nr. 2 GWB vergibt den Auftrag mit dem Ziel einer entgeltlichen Beschaffung von Beihilfesachbearbeitungen durch das LBV NRW als öffentlichen Auftrag im Sinne von § 103 Abs. 1 GWB. Dabei übt das Land NRW über den Auftraggeber eine Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle aus. Das Tätigkeitskriterium ist auf Seiten der NRW.BANK gegenüber dem Land NRW erfüllt. Dabei ist insbesondere die fehlende wettbewerbliche Betätigung der NRW.BANK am Markt zu berücksichtigen. Es besteht ferner keine direkte private Kapitalbeteiligung am Land NRW.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Postleitzahl: 40476
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1.gegen § 134 verstoßen hat oder
2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2.der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3.der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des
Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die bereits abgelaufene 10-Tagesfrist für die Einlegung eines Rechtsmittels nach vorstehendem Absatz 3 Nr. 3 die Feiertage (Karfreitag und Ostermontag) berücksichtigte und der Auftraggeber insoweit die 10-Tagesfrist gem. vorstehendem Absatz 3 Nr. 3 um zwei Kalendertage verlängert hat.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html