Stadt Coesfeld-Tragwerksplanung Maria-Frieden-Schule
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Coesfeld
NUTS-Code: DEA3 Münster
Postleitzahl: 48638
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.coesfeld.de/startseite/
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Coesfeld-Tragwerksplanung Maria-Frieden-Schule
Die Stadt Coesfeld plant die Sanierung, den Umbau, die Modernisierung und die Erweite-rung der Maria-Frieden Grundschule. Die Schule ist derzeit 2 – 3 zügig und hat ca. 210 Schülerinnen und Schüler. Das Hauptgebäude, die Turnhalle und der Fahrradunterstand stammen aus dem Jahr 1972.
Anlass für die Planungen ist die steigende Anzahl der Grundschüler*innen, die eine konstante 3-Zügigkeit der Schule erfordert, und der Wunsch nach Anpassung der Räumlichkeiten auf eine Schulkonzeption für moderne Unterrichts- und Betreuungsformen. Zudem steht nach ca. der Hälfte der Nutzungsdauer eine Grundsanierung und Modernisierung des Gebäudes an.
Die Stadt Coesfeld hat die Projektsteuerung und die Planungsleistungen – bis auf die Tragwerksplanung – bereits vergeben. Für die Bauaufgabe liegt ein Lösungsansatz des Büros Lindner Lohse Architekten, Dortmund, vor. Zur Übernahme der erforderlichen Ingenieurleistungen für die Tragwerksplanung sucht die Stadt Coesfeld einen Tragwerksplaner.
Vor Ort in Coesfeld und am Sitz des obsiegenden Bieters
Die vorliegend ausgeschriebenen Planungsleistungen werden in einem offenen Verfahren ausgeschrieben, da die Aufgabenstellung und geschuldete Leistung vorliegend aufgrund der Vorarbeiten abschließend und erschöpfend beschrieben werden kann.
Zur Realisierung der gewünschten 3-Zügigkeit für Schule und OGS ergeben sich die im Raumprogramm dargestellten Funktionen und Flächen, die Basis für den vorliegenden Lösungsvorschlag waren. Sie wurden gemeinsam mit der Schule festgelegt.
Zur Erfüllung des Raumprogramms soll die derzeit vorhandene Nutzfläche des Schulgebäudes (BGF Bestand 2.492 m²) unter Berücksichtigung multifunktionaler Raumnutzungen um ca. 580 m² vergrößert werden. Eine Neuordnung der bestehenden Nutzungen soll ein modernes Schulkonzept und die 3-Zügigkeit ermöglichen und wird, neben der Errichtung eines Neu- bzw. Anbaus, bauliche und möglicherweise konstruktive Umbaumaßnahmen im Bestand erfordern.
Zur Realisierung einer barrierefreien Erschließung für alle Geschosse ist der Einbau eines Aufzugs erforderlich.
Voraussichtlich wird der Schulbetrieb während der Baumaßnahmen mindestens teilweise ausgelagert.
Sanierungs- und Modernisierungsbedarf ergibt sich insbesondere bei der organisatorisch-funktionellen Neuordnungen der Grundrisse, akustischen und optischen Verbesserungsmaßnahmen, Aktualisierung der EDV-Ausstattung und Überarbeitung des Brandschutzes (insbesondere in den Rettungswegen).
Bei der Sanierung im Bestand kann eine Grundrissänderung mit relativ geringem Aufwand umgesetzt werden, da die Zwischenwände keine statische Funktion haben. Lediglich die Betonstützen in der Fassade sowie die Flur- und Treppenhauswände geben entsprechende Vorgaben sowie ein Rastermaß für die Aufteilungsplanung vor.
Die Fensteranlage an der Schule wurde bislang noch nicht erneuert. Es handelt sich hierbei um Aluminiumfenster mit Zweifachverglasung und Sonnenschutz. Die Sandwiche-Brüstungselemente im Erdgeschoss bestehen aus Asbestzement.
Im Jahr 2008 wurde durch die Gesellschaft für Schadstoffuntersuchung und Sanierungsbegleitung aus Münster ein Schadstoffkataster bezüglich asbesthaltiger Baumaterialien erstellt. Eine Wiederbewertung wurde im Jahr 2014 und im Jahr 2019 durchgeführt. Die Ergebnisse sind bei der Planung und Umsetzung der anstehenden Umbau- und Sanierungsmaßnahmen entsprechend zu berücksichtigen.
Nach dem Untersuchungsbericht vom Büro Kossin+Vismann Berat. Ing. Part. mbB vom 22.09.2020 „Beurteilung der bautechnischen und energetischen Sanierungsoptionen sowie der Erweiterungsmöglichkeiten“ birgt die Fassade des Schulgebäudes deutliche Schwachstellen in Form von durchgehenden linearen Wärmebrücken, da die außenliegenden Betonbauteile bis nach innen geführt werden. Dämmung, Heizung und Lüftung des Gebäudes sind im Zuge der Planungen zu überarbeiten – hier kann es zu statisch relevanten Eingriffen kommen.
Die Dachflächen wurden Ende der 90er Jahre saniert. Hier muss die bauliche Situation im Bestand erkundet und auch unter dem Aspekt der Wärmedämmung bewertet werden.
Die Tragwerkskonstruktion der Turnhalle wurde im Jahr 2012 untersucht. Eine entsprechende Betonsanierung wurde im Anschluss durchgeführt.
Da Veranstaltungen – wie Einschulung etc. – in der Sporthalle stattfinden, sollen entsprechende Maßnahmen umgesetzt werden, damit die Halle die Anforderungen an eine Versammlungsstätte nach Teil 1 SBauVO NRW erfüllt.
Im Rahmen der Ausführung der Bauleistungen kann die Bildung verschiedener Bauabschnitte erforderlich werden.
Bitte beachten Sie, dass das unter II 2.7. angegebene Enddatum den Fertigstellungszeitpunkt der gesamten Maßnahme betrifft.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Coesfeld
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Postleitzahl: 48653
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sollten die Vergabeunterlagen Unklarheiten oder Fehler enthalten ist eine Haftung des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen, sofern dies rechtlich zulässig ist. Eine Haftung ist insbesondere dann ausgeschlossen, wenn der Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer gegen die nachfolgende Rügeobliegenheit verstoßen hat.
Auf die Rügeverpflichtung vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, eingereichte Rügen und die dazu gehörigen Antworten anonymisiert im Rahmen der Bieterkommunikation zu veröffentlichen, sofern die-se nach seiner Ansicht verfahrensrelevante Informationen enthalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]