Hochbehälter 6 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-014_EU
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40233
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swd-ag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochbehälter 6
Die Stadtwerke Düsseldorf AG (Auftraggeber) beabsichtigen die Trinkwasseranlage "Auf der Hardt" in Düsseldorf-Gerresheim zu ertüchtigen.
Die Hochbehälteranlage befindet sich auf werkseigenem Grundstück im Landschaftsschutzgebiet "Stadtwald Düsseldorf" das der Öffentlichkeit auch als Naherholungsgebiet dient.
Die Anlage besteht aus insgesamt fünf erdüberdeckten Trinkwasserspeichern, wovon sich die beiden ältesten Bauwerke (Baujahren 1870 u. 1894) nicht mehr in Betrieb befinden und das Bauwerk 3 (Baujahr 1912) wegen schweren bautechnischen Mängeln mittelfristig ebenfalls außer Betrieb genommen werden muss.
Diese Behälter (Nummer 1 bis 3) stehen unter Denkmalschutz.
Der verbleibende Speicherraum in den Bauwerken 4 und 5 ist dauerhaft nicht ausreichend die Versorgung von Düsseldorf zu sichern.
Der zusätzlich benötigte Speicherraum von etwa 10.000 m3 muss daher in einem Neubau (Hochbehälter 6) untergebracht werden.
Wegen der exponierten Lage innerhalb des Stadtgebietes und des landschafts- und naturschutzrechtlichen Status des Geländes besteht neben den vorhandenen Anlagenteilen kein Platz für das weitere Gebäude. Ein alternativer Standort außerhalb des Grundstückes scheidet wegen der bestehenden Infrastruktur und der Zwangspunkte in der Höhenlage aus.
Um den notwendigen Raum für den Neubau HB 6 zu schaffen, soll daher der alte Behälter 3 teilabgebrochen und der geplante Hochbehälter 6 (HB 6) am Standort des Behälters 3 errichtet werden.
Entsprechend der Auflagen der oberen und unteren Denkmalbehörden muss ein Teil der alten Bausubstanz des Behälters 3 erhalten bleiben. Dies sind:
- Das über- und unterirdische Zugangshaus
- Ein Teilbereich des westlichen Wasserkammer
Zum Erhalt dieser Bauwerksbereiche, die sich in bautechnisch mäßigem Zustand befinden sind vorab Sicherungsmaßnahmen durch Einbau von Stützwänden und Tragkonstruktionen erforderlich. Anschließend ist der sorgfältige und schonende Rückbau der Wasserkammern des Behälters 3 durchzuführen, wobei Bodenplatte und Teile der Wände erhalten bleiben. Beim Rückbau berücksichtigt werden muss die alte Gewölbekonstruktion des Bauwerkes.
Das nicht belastete Bodenmaterial und der Anteil des un- bzw. gering belasteten, mineralischen Abbruchmaterials (Laga Z 1.2 und geringer) muss vom Auftragnehmer auf einen Zwischenlagerplatz im Hafengebiet von Düsseldorf transportiert werden. Der Bauschutt wird nach Beprobung und Freigabe an einen Aufbereitungsbetrieb abgegeben. Nicht verwendbares Abbruchmaterial muss vom Auftragnehmer geeignet entsorgt werden.
Das Bodenmaterial soll nach Fertigstellung des Neubaus im Arbeitsraum um den neuen Behälter 6 wieder eingebaut werden. Fehlendes Auffüllmaterial ist in geeigneter Qualität zu beschaffen.
Dabei sind die gesetzlichen Auflagen zu Umwelt- und Naturschutz, dem Denkmalschutz, die maximale Reduzierung von Erschütterungs-, Lärm- und Staubemissionen, weitere behördliche Auflagen zur Verkehrsleitung (Straßenverkehrsbehörde, Rheinbahn) sowie Auflagen der Entwässerungsbetriebe zu berücksichtigen.
Es ist besonders zu beachten, dass der wegseitige Teilbereich der alten, westlichen Wasserkammer des Behälters 3 sowie dessen gesamtes Eingangsgebäude aus denkmalpflegerischen Gründen erhalten werden muss. Dies gilt ebenso für die beiden alten Behälter 1 und 2 sowie dem alten, gemauerten Schieberturm westlich des Behälters 1. Diese müssen vollumfänglich erhalten bleiben und sind entsprechend von den Baustellenaktivitäten auszuschließen und zu schützen. Aus statischen Gründen dürfen die alten Bauwerke nicht befahren oder anderweitig belastet werden.
Sämtliche, im Zufahrtsbereich vorhandenen gesetzlich geschützten Alleebäume sind vom Auftragnehmer gegen Schäden zu sichern und deren Erhalt bei den Arbeiten sicher zu stellen.
Auch das Befinden der Landesklinik und mehrerer Anwohner ist zu berücksichtigen und einzubeziehen.
Die gesamten vorgesehenen Maßnahmen werden in mehreren Fachlosen ausgeschrieben und vergebe
Abbrucharbeiten Behälter Nr. 3
Stadtwerke Düsseldorf AG Auf der Hardt 7 40625 Düsseldorf Herrichten der Lagerstätten (Asphaltieren, Herstellen von Kanalanschlüssen) auf einem Zwischenlagerplatz im Hafenbereich, in der Wesermünder Straße in Düsseldorf
Wesentliche Leistungen:
- Herrichten der temporären Lagerstätten (Asphaltieren, Herstellen von Kanalanschlüssen) auf dem Zwischenlagerplatz im Hafenbereich, in der Wesermünder Straße
- Abräumen der Erd-, Sand- und Kiesüberdeckungen und Teilbereiche der Böschungen des teilweise abzubrechenden Behälters 3 und Abfuhr auf den Zwischenlagerplatz im Hafenbereich
- Abbrechen von (Gewölbe-) Decken, Innenwänden, Stützen, Außenwänden bis etwa 1 m unter Oberkante Zufahrtsweg und Abfuhr auf den Zwischenlagerplatz/Umschlagplatz im Hafenbereich
- Durchführen von Haufwerks-Analysen des Bauschuttes und dessen Weitertransport zu einem zugelassenen Recycling-Betrieb
- Abfuhr und Entsorgen/Deponieren der schadstoffbelasteten Teile (Stoffe mit erhöhten Gehalten an PAK, MKW und Chrysoltikasbest)
Die Arbeiten laufen zum Teil begleitend mit Tief- und Rohbauarbeiten aus Los 2 zur Herstellung von Zufahrten und Baustellenwegen.
Tief- und Rohbauarbeiten für den Neubau
Stadtwerke Düsseldorf AG Auf der Hardt 7 40625 Düsseldorf
Wesentliche Leistungen:
- Herstellen von Wegen (Umleitungen) für Anwohner und die Öffentlichkeit
- Herstellen einer Trennwand aus Stahlbeton innerhalb der alten, westlichen Wasserkammer des Behälters 3 zum Schutz und Erhalt des vorderen Kammerbereiches sowie des Eingangshauses
- Einrichten von Hygienebereichen für den Neubau gemäß DVGW Arbeitsblatt W 300-8 (Arbeitsvorbereitung und -durchführung)
- Herstellen von Staubschutzwänden zur Abtrennung von hygienischen Schutzzonen für die Erstellung der neuen Wasserkammer des HB 6
- Errichtung des Neubaus Hochbehälter 6 aus Stahlbeton. Dabei ist zu beachten:
Für Trinkwasserbehälter aus Stahlbeton gelten über die harmonisierten Regelwerke für den Betonbau, z. B. DIN EN 1992-1 und DIN EN 1992-3 und den daraus abzuleitenden weiteren Regelwerken z. B. DIN EN 206 hinaus die Anforderungen an die Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser nach der Richtlinie der Europäischen Kommission 98/83 EU. Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch in der jeweils aktuellen datierten Fassung.
Hinsichtlich der Anforderungen an die Oberflächen im Kontakt mit Trinkwasser wird ausdrücklich auf DIN EN 1992-3 hingewiesen.
Für die nationalen Regeln gelten DVGW W 300-1 bis W 300-8 mit den normativen Verweisungen zu den hygienischen Anforderungen an die Werkstoffe (z. B. W 270, W 347, W 398) und die Anforderungen an die Fachunternehmen nach W 316.
Besondere Maßnahmen gemäß Element (111), z. B. Auskleidungen oder Vorspannung) zur Sicherstellung der Wasserundurchlässigkeit sind nicht vorgesehen.
- Heranfahren und Einbauen von zwischengelagertem Bodenmaterial (Oberboden, Sand, Kies)
- Liefern und Einbauen von geeignetem Recyclingmaterial in den Arbeitsraum um den Neubau
- Wo gefordert Liefern von unbelastetem Fremdmaterial mit Einbau in Arbeitsräume und Baugruben sowie Überschüttung des Neubaus
- Rückbau von Baustraßen und provisorischen Wegen
- Erneuern des alten Grundstückszufahrtsweges
Die Arbeiten zur Herstellung von Zufahrten und Baustellenwegen laufen Anfangs begleitend zu den Abbrucharbeiten eines weiteren Unternehmens.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) aktueller Nachweis über die Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bewerbers (bei ausländischen Bewerbern gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Heimatlandes nebst amtlich anerkannter Übersetzung)
2) Organigramm der Unternehmensstruktur
3) Auflistung der Leistungspalette des Bewerbers, aus der hervorgeht, dass die benötigten Leistungen abgedeckt werden können
4) Eigenerklärung folgenden Inhalts: "Hiermit bestätigen wir die Verwendung der deutschen Sprache für Vergabeverfahren, Verhandlung, Vertrag, Bauabwicklung, Bauleitung und Dokumentation. Wir stellen durch eine entsprechende Auswahl unseres Führungs- und Leitungspersonals sicher, dass auf der Baustelle, mit Behörden, Rettungs- und Sicherheitskräften, Anwohnern und AG-Vertretern jederzeit in deutscher Sprache kommuniziert werden kann.
5) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaften
6) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung
7) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Finanzämter
8a-c) Angabe der Umsatzzahlen des Unternehmens in den letzten drei Jahren, woraus hervorgeht, dass das Unternehmen einen Vertrag dieser Größenordnung abwickeln kann
9a-c) Angabe der Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens in den letzten 3 Jahren
10) Bonitätsnachweis einer anerkannten Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform, D&B) mit einem Rating von max. 250 (Creditreform) oder mind. 75 (D&B) gemessen am deutschen Markt
11) Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Nennung der Höhe der Deckungssumme
12) Bestätigung durch Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§123 und 124 GWB vorliegen.
13) Abgabe der Eigenerklärung gemäß Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 mit folgendem Wortlaut von Ziffer 13.1 bis 13.3:
13.1) Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den
in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
13.2) Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
13.3) Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Die Erklärung ist von allen Bewerbern / Bietern / allen Mitgliedern von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften mit Datum und Unterschrift abzugeben.
Unvollständige Unterlagen oder Angaben können zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Der AG behält sich vor, die Qualität des Bewerbers in einem Qualifizierungsverfahren zu prüfen.
14) zusätzliche Eignungskriterien für Los 1
14a) Referenzen
Benennung von min. 3 Referenzen je Los aus den Geschäftsjahren 2017 bis 2021 zu Kunden über ausgeführte Arbeiten, die mit den zu vergebenden Leistungen in der Ausführungsart vergleichbar sind und in vorwiegend eigener Wertschöpfung ausgeführt wurden. Zum Nachweis, dass der Bewerber bereits vergleichbare Leistungen erfolgreich erbracht hat, müssen die Referenzen mindestens folgende Angaben enthalten:
I) der Art der Arbeit (Rückbau im Bestand, trennen, sortieren, aufbereiten, verwerten und entsorgen von Rückbaumaterial, Erdbau, Logistik von Schüttgütern, Bauen in sensiblem Bauumfeld (Lärm, Staub, Vibrationen),
II) der Art der Vertragsgrundlage (Einzelauftrag oder Rahmenvertrag)
III) der Ausführungszeit (von-bis),
IV) des Ausführungsortes (innerstädtisch, ländlich, Industriegelände, Wald, Gebirge) und
V) des Auftraggebers mit Kontaktdaten
14b) Nachweis einer gültigen Zulassung des Unternehmens zu Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten entsprechend § 1 Abs. 3 in Verbindung mit dem Anhang I Nr. 2.4.2, Abs. 3 und 4, der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) oder verbindliche Bietererklärung, dass nur Aufträge an Nachunternehmer mit gültiger Zulassung (ausreichende personelle und sicherheitstechnische Ausstattung) vergeben werden.
14c) Nachweis der personenbezogenen Sachkunde gemäß TRGS 519 und 524, Anlage 3
notwendig für die Rückbauarbeiten, um Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen zu dürfen seitens der ausführenden Einheiten.
14d) Nachweis einer Erlaubnis für den Bewerber zum Sammeln und Befördern von nicht gefährlichen Abfällen nach §53 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und/oder eine verbindliche Bietererklärung, dass Aufträge für die Schadstoff- und Abfalltransporte nur an solche Nachunternehmer, mit gültiger Erlaubnis, untervergeben werden.
14e) Nachweis zum angewendeten, firmeneigenen Qualitäts- und Umweltmanagementsystem z. B. durch DIN ISO 9000 ff. 14000ff., oder adäquate Fachbetriebsbescheinigungen, ausgestelltes Güterzeichen durch Güteschutzgemeinschaft (z. B. DAA, Deutscher Abfallverband, oder vergleichbar)
14f) Benennung der Zahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter in den Geschäftsjahren 2019 bis 2021, getrennt nach Berufsgruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
15) zusätzliche Eignungskriterien für Los 2
15a) Referenzen
Benennung von min. 3 Referenzen je Los aus den Geschäftsjahren 2017 bis 2021 zu Kunden über ausgeführte Arbeiten, die mit den zu vergebenden Leistungen in der Ausführungsart vergleichbar sind und in vorwiegend eigener Wertschöpfung ausgeführt wurden. Zum Nachweis, dass der Bewerber bereits vergleichbare Leistungen erfolgreich erbracht hat, müssen die Referenzen mindestens folgende Angaben enthalten
I) der Art der Arbeit:;
- erdüberdeckter Stahlbetonbehälter mit Rissbreitenbeschränkung und ohne Auskleidung mit einem Speichervolumen von > 1.500 m3 und Bedienungshaus
- Ergebnisse, insbesondere zur Dichtigkeit und hygienischen Eignung
II) der Art der Vertragsgrundlage (Einzelauftrag oder Rahmenvertrag) III) der Ausführungszeit (von-bis),
IV) des Ausführungsortes (innerstädtisch, ländlich, Industriegelände, Wald, Gebirge) und
V) des Auftraggebers mit Kontaktdaten
15b) Zertifikate und/oder die Nachweise zum angewendeten Qualitätsmanagementsystem im Neubau für Fachunternehmen und Fachpersonal, wie sie im aktuellen DVGW Regelwerk W 316 beschrieben sind.
15c) Benennung der Zahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter in den Geschäftsjahren 2019 bis 2021, getrennt nach Berufsgruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
16) Eigenerklärung folgenden Inhalts: "Hiermit erklären wir, dass wir die am Standort Düsseldorf gültigen Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, Normen, Richtlinien und anerkannten technischen Regelwerke als Grundlage für Verhandlung, Vertrag, Bauabwicklung, Bauleitung und Dokumentation als allein verbindlich anerkennen."
17) Eigenerklärung folgenden Inhalts: "Hiermit erklären wir , dass wir unseren Mitarbeitern den gesetzlichen Mindestlohn zahlen
und den Auftraggeber wegen eventueller Ansprüche freistellen. Diese Verpflichtung übernehmen wir auch für Unternehmen,
die wir mit der Erfüllung unserer Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber beauftragen (Sub- und Nachunternehmen)."
Unvollständige Unterlagen oder Angaben können zum Ausschluss vom Verfahren führen. Der AG behält sich vor, die Leistungsfähigkeit des Bewerbers zusätzlich in einem Bewerberaudit zu prüfen.
Der AG weist schon jetzt darauf hin, dass der AN im Rahmen seiner Angebotserstellung ein aussagefähiges Umsetzungskonzept zur Vertragserfüllung mit nachfolgendem Mindestinhalt zu erstellen hat:
- die qualitative und quantitative Besetzung der Vertragserfüllung mit Personal, Geräte, Werkszeug und Fahrzeugen
- zur Organisation der Vertragserfüllung (Arbeitsvorbereitung, Arbeitssteuerung, Versorgung mit Material und Nebenleistungen, Nachunternehmer, Abrechnung)
Mit dieser Veröffentlichung werden interessierte Bieter dazu aufgefordert, Ihre Interessensbekundungen innerhalb der in dieser Bekanntmachung gesetzten Frist über das genannte e-Vergabe-Portal einzureichen.
Zur Interessensbekundung müssen alle unter dem Punkt "Teilnahmebedingungen" aufgeführten Unterlagen vollständig eingereicht werden.
Im Sinne der Gleichbehandlung aller Bieter, gilt dieses Verfahren auch für Bewerber, die bereits an einem anderen Präqualifizierungsverfahren des AG teilgenommen haben, die bereits eine Geschäftsbeziehungen mit dem AG unterhalten oder auf den einschlägigen Märkten einen hohen Bekanntheitsgrad besitzen oder auf öffentlichen Plattform bereits gleiche oder ähnliche Unterlagen vorgelegt haben.
An Hand der eingereichten Unterlagen werden qualifizierte Anbieter identifiziert und damit der Bieterkreis festgelegt. Im Anschluss werden die Ausschreibungsunterlagen mit einer Angebotsabgabefrist an die qualifizierten Bieter versendet.
Verspätet eingegangene Bewerbungen können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden.
Unvollständige Unterlagen können zum Ausschluss der Bewerbung vom Verfahren führen.
ggf. Bankbürgschaften
Bietergemeinschaften werden nur zugelassen, wenn
- eine verbindliche Erklärung zur Gründung einer Arbeitsgemeinschaft im Falle der Auftragserteilung,
- Benennung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft,
- Benennung der bevollmächtigten Personen,
- Benennung der Aufgabenverteilung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft und
- eine verbindliche Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft vorgelegt und
- jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft die Teilnahmebedingungen gem. Punkt III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister und III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit erfüllt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dem AG handelt es sich um ein Unternehmen mit kritischer Infrastruktur in Sinne der Verordnung zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisverordnung - BSI-KritisV). Zum Schutz der Vertraulichkeit der Informationen im Rahmen des Vergabeverfahrens werden daher nur den präqualifizierten Bietern die Vergabeunterlagen nach der Bewertung der Teilnahmeanträge elektronisch zugesandt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0ZRQ3S
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertrage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1, Satz 2 GWB bleibt unberührt.