EGU Stadtnetze Münster GmbH Technisches Projektmanagement Referenznummer der Bekanntmachung: 01581-22
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtnetze-muenster.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.beckerbuettnerheld.de/de/
Abschnitt II: Gegenstand
EGU Stadtnetze Münster GmbH Technisches Projektmanagement
Marktraumumstellung Erdgas von L- auf H-Gas für ca. 62.000 Marktlokationen mit voraussichtlich 5 Schaltterminen in den Jahren 2026 und 2029: Technisches Projektmanagement für das gesamte Netzgebiet.
Netzgebiet der Stadtnetze Münster GmbH Stadtgebiet Münster 48143 Münster
Zum TPM gehört u. a. die verantwortliche Organisation und Begleitung aller für die erfolgreiche Durchführung der Erdgasumstellung im Versorgungsgebiet der Stadtnetze Münster GmbH notwendigen Prozesse, insbesondere in Bezug auf die zu erhebenden und anzupassenden Gasverbrauchsgeräte (privat, gewerblich, industriell), die Planung und die Koordination aller involvierten Dienstleister, die Stellung des IT-Systems, die Materialwirtschaft sowie die Kommunikation mit den Kunden.
(1) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit 30 %
(2) Technische Leistungsfähigkeit 70 %'
Dazu relative Bewertung mit maximal 5 Punkten, die sich wie folgt aufteilen:
a) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Gesamtumsatz und Umsatz im Bereich der Marktraumumstellung für die abgeschlossenen Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021 (30%):
Der Gesamtumsatz wird dabei zu 1/3 und der Umsatz im Bereich der Marktraumumstellung für das Fachlos TPM wird zu 2/3 gewertet.
b) Technische Leistungsfähigkeit nach Referenzprojekten im Bereich der Marktraumumstellung in Bezug auf das Fachlos TPM, ggf. vergleichbare Referenzprojekte, (70%):
Zum Nachweis der technischen Eignung sind dem Eignungsformblatt Referenzen beizufügen. Anzugeben sind insb. Projektbezeichnung, erbrachte Dienstleistung (TPM), Auftraggeber einschl. Ansprechpartner, Projektzeitraum, Anzahl der bereits erhobenen bzw. qualitätsgesicherten GVG in der Erhebungsphase, Anzahl der bereits angepassten bzw. qualitätsgesicherten GVG in der Anpassungsphase und die Angabe der Zählpunkte des Gesamtauftrages.
Diese Referenzen werden nach Art, Umfang und Projektstand bewertet.
Mit Vertragsschluss werden die Leistungen des TPM für die Schaltung im Jahr 2026 fest beauftragt. Die Beauftragung für die Leitungen der Schaltungen im Jahr 2029 ist optional, vgl. § 2 Vertragsunterlagen TPM.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Allgemeine Angaben zum Unternehmen.
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b) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWG, § 21 AEntG, § 19 MiLoG, § 98 c AufenthG, § 21 SchwarzArbG. Die Eigenerklärung ist im Falle der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert einzureichen.
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c) Eigenerklärung zum Bestehen einer aktuellen Berufshaftpflichtversicherung.
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d) Nachweis über die Zertifizierung des DVGW (Anwendungsbereich Wartungs-/ Umbauunternehmen für Gasgeräte nach DVGW G 676 B1) in Bezug auf das Fachlos TPM oder eine gleichwertige Bescheinigung.
Entsprechende Vorgaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Entsprechende Vorgaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bewerber haben zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden.
Der Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, können ausgeschlossen werden. Die Vergabestelle behält sich vor - ohne hierzu verpflichtet zu sein oder ohne, dass die Bewerber hierauf einen Anspruch haben - Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise, Bescheinigungen und Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, in die deutsche Sprache übersetzte Form (vereidigter Übersetzer) vorzulegen und deren Gleichwertigkeit nachzuweisen.
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Der Auftraggeber behält sich vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die
Bewerbergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch führt zur Wiederholung der Eignungswertung.
Enthalten die Bekanntmachung oder die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen.
Die Teilnehmeranträge sind unter Nutzung der Kommunikationsplattform des Vergabeportals abzugeben. Dazu sollen die Bewerber ihren Teilnahmeantrag auf der Grundlage des Formblattes erstellen, das im Vergabeportal abrufbar ist. Eine Reduzierung des Bieterfelds im Rahmen des nachfolgenden Verhandlungsverfahrens bleibt vorbehalten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJR7AD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, muss ein Bewerber bis spätestens zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, muss ein Bewerber spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB. Auch ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.