K - Schule Bartholomäusstraße 70, Sanitärtechnik Referenznummer der Bekanntmachung: B-0267-22
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wuppertal.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.meinauftrag.rib.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42275
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wuppertal.de
Abschnitt II: Gegenstand
K - Schule Bartholomäusstraße 70, Sanitärtechnik
Sanierung Altbau, Erstellung Neubau - Sanitärtechnik
Wuppertal
- 8 St. WC-Anlage
- 1 St. Behinderten-WC
- 12 St. WT-Anlage
- 4 St. Urinal-Anlage
- 2 St. Hygienespülung
- Probenahmeplanung, Revisionsunterlagen, Instandhaltungsvertrag
Zur Angebotsabgabe (bis zur Submission) sind folgende Unterlagen/ Nachweise vorzulegen:
- die ausgefüllten EFB-Preisblätter 221 oder 222
Auf Anforderung sind innerhalb von 6 Kalendertagen folgende Unterlagen/ Nachweise nachzureichen:
- EFB-Preisblatt 223
Mit dem Angebot ist die unterschriebene „Eigenerklärung Sanktions-VO“ einzureichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, sind auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 6 Kalendertagen beginnend mit dem Tag nach der Absendung dieser Anforderung folgende Nachweise zu erbringen:
• Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung.
Diese Nachweise dürfen zum Ende der Frist zur Einreichung der Angebote nicht älter als 12 Monate sein. Bei Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ein entsprechender Nachweis beizufügen.
Von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, sind auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 6 Kalendertagen beginnend mit dem Tag nach der Absendung dieser Anforderung folgende Eigenerklärungen und Nachweise (bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt) zu erbringen:
• Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
• Nachweis einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung (Versicherungspolice oder Deckungsbestätigung der Versicherung) mit Angabe der Deckungssummen für Personen- und Sachschäden.
• Besteht keine derartige Versicherung: rechtsverbindliche Zusage einer Versicherungsgesellschaft zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall einzureichen.
• Mindestanforderungen an den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre:
Mindestjahresumsatz des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft betreffend Bauleistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind in Höhe von 140.000 € netto.
Kleine und mittlere Organisationen werden in Anlehnung an § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV auch gewertet, sofern sie zeitlich noch keine Jahresumsätze über alle drei Jahre nachweisen können.
Mindestanforderungen an die Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung:
• Deckungssummen mindestens in folgender Höhe:
• Personenschäden (einschließlich unechter Vermögensschäden): 1,5 Mio. €
• Sachschäden (einschließlich unechter Vermögensschäden): 0,5 Mio.
• Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssummen pro Jahr betragen und die Leistungsbereiche der Nachunternehmer einschließen.
• Sofern eine Jahreshöchstleistung vereinbart ist, müssen die o.g. Summen zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebotes für Personen-, und Sachschäden für das aktuelle Versicherungsjahr in voller Höhe zur Verfügung stehen.
• Die Versicherungspolice/ Deckungsbestätigung ist nicht älter als 12 Monate zum Ende der Frist zur Einreichung der Angebote.
• Bei Bietergemeinschaften muss jeder Bieter die geforderte Deckungsbestätigung einzeln und in voller Höhe erbringen.
Eigenerklärungen in der Bietererklärung (mit dem Angebot bis zum Ende der Angebotsfrist einzureichen)
• bei Nachunternehmereinsatz: Erklärung, welche Teile des Auftrags der Bieter ggf. als Unteraufträge vergeben werden sollen.
Von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, sind auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 6 Kalendertagen beginnend mit dem Tag nach der Absendung dieser Anforderung folgende Eigenerklärungen und Nachweise zu erbringen (bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt):
• Eigenerklärung über die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
• Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich bei dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal
Vorlage von mindestens einer Referenz, die folgende Mindestanforderungen erfüllt/erfüllen:
- Bei dem Referenzauftrag handelt es sich um die Bauausführung im Bereich der Sanitärtechnik und
- Baukosten von mindestens 150.000 € brutto und
- der Referenzauftrag ist erfolgreich abgeschlossen nach dem 01.05.2017
Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bietergemeinschaft oder die Beteiligung an mehreren Bietergemeinschaften, sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher hiervon betroffenen Angeboten, sofern die betroffenen Bieter nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.
• Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
• Eine Änderung der Person des Bieters oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft ist unzulässig. Auf der Ebene der Nachunternehmer sind Veränderungen nur nach Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer hat dabei jedenfalls die mindestens gleichwertige Fachkunde und Zuverlässigkeit des Nachunternehmers nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrale Vergabestelle, Am Clef 58-60, 42275 Wuppertal
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieter müssen zusammen mit dem Angebot bis zum Ende der Angebotsfrist die vollständig ausgefüllte Bietererklärung einreichen. Darin sind – neben bereits unter III. aufgeführten Erklärungen folgende weitere Eigenerklärungen abzugeben:
• Erklärung „Präqualifizierungsverzeichnis / Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)“
• Erklärung „Leistungsausführung im eigenen Betrieb und / oder durch Nachunternehmer bzw. Verleiher von Arbeitskräften“
• Erklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
• Erklärungen, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und 124 GWB vorliegen inkl. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Anlage A zur Bietererklärung, bei Bietergemeinschaften einzureichen für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft);
• Erklärung zur Berufsgenossenschaft
• bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B zur Bietererklärung)
Auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 6 Kalendertagen beginnend mit dem Tag nach der Absendung dieser Anforderung sind folgende Eigenerklärungen und Nachweise zu erbringen:
• Namentliche Benennung des/der vorgesehenen Nachunternehmers
• Alle unter diesem und Punkt III. dieser Bekanntmachung benannten Eigenerklärungen- und Eignungsnachweise für den/ die Nachunternehmer
• Verpflichtungserklärung/en, dass die Leistungserbringung durch den/ die gemeldeten Nachunternehmer oder den Verleiher von Arbeitskräften möglich ist, ungeachtet des rechtlichen Charakters, der zwischen dem Hauptunternehmer und diesem Nachunternehmen bzw. Verleiher bestehenden Verbindung.
• Urkalkulation
• Gleichwertigkeitsnachweise (z.B. Produktdatenblätter) für alle Positionen des Leistungsverzeichnisses, die den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und bei denen nicht das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt sondern eine Alternative angeboten wird.
Für Nachweise, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
Postleitzahl: 42275
Land: Deutschland